Kino.to: Razzia gegen Filmportal

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R.A.M

Stammgast
Ich muss zugeben, habe da auch manche Filme heruntergeladen. Für mich in der Schweiz ist das doch legal, solange ich die Filme nicht weitergebe oder hochlade. Ist das korrekt? Wenn ja, finde ich es blöd, war noch praktisch, wenn ich am Abend zu müde war einen Film/serie zu schauen, diese am nächsten Morgen noch fertig schauen konnte...
 

Nebuk

PCtipp-Moderation
Teammitglied
Ich wäre mir da nicht so sicher. Das ist trotz allem eine Grauzone.

Zugegeben, ich hab mir da auch mal Episoden meiner Lieblingsserien angeschaut, jedoch nur diejenigen, die ich im TV nicht anschauen konnte weil ich keine Zeit hatte und sie nicht aufnehmen konnte. In der Schweiz, oder im deutschsprachigen Raum oder allgemein in Europa gibt es ja solche Portale wie www.hulu.com bei den Amerikanern nicht. Kinofilme hingegen habe ich eigentlich darauf nie angeschaut... da bin ich nicht so der Typ dazu :)

Am Ende wird es wohl so sein, dass ein anderes Portal den Platz von Kino.to einnimmt... es ist ja nicht so, dass es das einzige Streamingportal ist.
 

hwRob

Stammgast
was Recht angeht, stützt ich mich ungern auf Wiki.
Es ist aber tatsächlich so, dass Streaming/Download in der Schweiz NICHT illegal ist. vgl. die letzte Urheberrecht-Gesetz Revision.

ABER Sehr wohl das zur Verfügung stellen JEGLICHER Art.

Und genau das ist ja das Problem der Kino.to Betreiber.



Meine Meinung: BAUERNOPFER - mehr nicht.
war damals mit den eDonkey Linkwebseiten genau das selbe. Gab dazu ja damals auch einen sehr berühmten Fall hier in der Schweiz.
 
G

Gast012324

Guest
hm, naja ist mir ehrlich gesagt egal!

konnte sowieso nie verstehen, wie man einen verpixelten stream einer schönen, großen kino leinwand vorziehen konnte!
 

Hilfe!

Aktives Mitglied
Man merkt, dass ihr nicht oft auf dieser Seite wart. Ein engagierter Kino.to-Nutzer weiss bei welchem Hoster er die qualitativ guten Aufnahmen findet und dass die allerneusten Kinofilme erst 2 Wochen später in guter qualität vorhanden sind.

Wie auch immer. Gehe ich halt auf *** schauen.
 

iRoniPod

Stammgast
Man merkt, dass ihr nicht oft auf dieser Seite wart. Ein engagierter Kino.to-Nutzer weiss bei welchem Hoster er die qualitativ guten Aufnahmen findet und dass die allerneusten Kinofilme erst 2 Wochen später in guter qualität vorhanden sind.

Wie auch immer. Gehe ich halt auf *** schauen.

Fakt ist, gegenüber einer MKV Datei sind eure Seiten ein Witz ;-)
 

Xpert

Stammgast
Fakt ist, gegenüber einer MKV Datei sind eure Seiten ein Witz ;-)

MKV = Container und da ist auch möglich

P.S. Im übrigen finde ich die meisten Kommentare von dir wenig gewinnbringend vlg. Nutzungsbedingungen "spamming". Ich schreibe das hier mal, weil ich mich schon seit Monaten wegen deinen "Reg-mich-auf-und alles-ist-sch***"-Beiträge nerve.
Falls wir das weiter ausdiskutieren müssen, schreib mir doch eine PM.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast012324

Guest
Man merkt, dass ihr nicht oft auf dieser Seite wart. Ein engagierter Kino.to-Nutzer weiss bei welchem Hoster er die qualitativ guten Aufnahmen findet und dass die allerneusten Kinofilme erst 2 Wochen später in guter qualität vorhanden sind.

Wie auch immer. Gehe ich halt auf *** schauen.

ich glaube, wir beide verstehen etwas anderes unter guter qualität!

du kannst mir nicht erzählen, dass ein stream auf die bild und/oder ton qualität eines modernen kinos hinkommt! das ist quatsch!

wenn man sich die paar euro pro film nicht leisten kann/will, bitte! ist eh jedem selbst überlassen.
 

hwRob

Stammgast
Die Blöd 2.0 berichtet ergänzend:

http://www.20min.ch/digital/webpage/story/Was-Kino-to-Nutzer-zu-befuerchten-haben-19990910


Da Zititieren sie schon mal den passenden UrG Artikel, lassen dann aber noch die Content-Mafia ihren Trash auch noch erklären.

Warum gabs bisher kein Gerichtsurteil....
.. wenn die so überzeugt wären, wie sich wo immer möglich geben, gäbs wöchentlich einen Zeitungsartikel, dass man wieder einen Musik/Film Content klauer verknackt hat.


Was das Qualitätsbewustsein so vieler User angeht... das ist zum Teil unter aller sau. Die verteilen ja auch schon 720p Cam Rips. Gab schon lange keinen solchen Unsinn mehr.
Aber sind die selben die sich mit ner MrPropper pseudo Surround Tonse zufrieden geben. :rolleyes:
 

SwissPC24.ch

Aktives Mitglied
Laut Auskunft der Kantonspolizei Graubünden und dem Kantonsgericht Chur ist in der Schweiz das
downloaden, benutzen und weitergeben im privaten Umkreis von urheberrechtlich geschützem Inhalt wie Musik, Bildern, Texten und Filmen ERLAUBT, auch wenn die Quelle illegal ist.

Es ist sogar erlaubt o.g. Inhalte auf einen Datenträger zu brennen und an seinen privaten Umkreis (Freunde & Verwandte) weiterzugeben, da man beim Kauf jedes Rohlings eine Vergütung an die SUISA zahlt

Hier noch eine gute Aufstellung:
http://www.copyright.ch/?sub_id=72&leng=0
 

Marco

Stammgast
Laut Auskunft der Kantonspolizei Graubünden und dem Kantonsgericht Chur ist in der Schweiz das
downloaden, benutzen und weitergeben im privaten Umkreis von urheberrechtlich geschützem Inhalt wie Musik, Bildern, Texten und Filmen ERLAUBT, auch wenn die Quelle illegal ist.

Wie siht das mit Software-Downloads aus?
Also z.B. ein Windows 7 herunterladen.
 

Nebuk

PCtipp-Moderation
Teammitglied
Das Herunterladen von W7 ist nicht das Problem. Das Problem stellt dabei der Lizenzschlüssel dar. Wenn du einen Schlüssel legal erwirbst und die Software herunterlädst, ist das kein Problem, mit einem "gestohlenen" Schlüssel sieht das schon anders aus.
 

gucky62

Stammgast
Wie siht das mit Software-Downloads aus?
Also z.B. ein Windows 7 herunterladen.
Die Nutzung von Software-Raubkopien ist auch in CH seit langen illegal. Da ein Download unter Umständen als Absicht zur illegalen Nutzung verstanden werden könnte ist der reine Download zumindest einmal Grauzone. (Nur was ist der Sinn eines reinen Downloads? Eigentlich keiner.)
Bei Software gibt es kein Recht zur Privatkopie. Da gelten klar die Lizenzbestimmungen des Anbieters.

Gruss Daniel
 

hwRob

Stammgast
Was bisher rechtlich (mir bisher unbekannt) noch nicht geklärt wurde wie es im Falle eines Downloads der Windows DVD und der Verwendung des bereits gekauften Lizenzschlüssels ist.

Ich gehe bei der aktuellen UrG rechtslage davon aus, dass das nur unrechterworbene Lizenzschlüssel, z.b. durch cracken, nicht erlaubt sind.

Denn mit dem reinen Download von Lizenzsoftware kann man ohne diesen kaum was anfangen.

Hierzu mal eine differenzierte Meinung eines Jur. zu hören wäre interessant. Aber eben, die meisten schiessen sich ohnehin auf die Sinnesbefriedigung ein...
 

Lunerio

Stammgast
Software runterladen ja. Seriennummer cracken nein.

Und wenn das nicht so ist, dann scheiss ich auf alle Juristen, weils schwachsinn wäre.

kino.to lol... Qualität hast du damit halt überhaupt nicht, geschweige denn Geschwindigkeit (warten bis Film fertig geladen ist halt...). Bildoberfläche mit 2x2mm Quadraten, kratzender Sound. Am schlimmsten immer noch die mit der Digicam aufgenommene...
Also wenn illegal/grauzone, dann Rips runterladen. Ist schon mal ein grosser Fortschritt. Am besten immer noch selbst kaufen, dann weiss man, dass da nichts rumgepfutscht wurde in Sache Komprimierung, etc. Und wenn da die Qualität schlecht ist, trotz dass man eine Fette 5000 Euro Surroundanlage (ich rede nicht von irgendwelche Sony, Samsung, LG oder Logitech Anlagen... Das ist grösste Mist.) hat und einen Fernseher mit scharfem Bild dazu, dann sinds halt scheiss Produzenten.

Edit: Oha. Hab ich wirklich Euro geschrieben? :/ Naja gut 5000 Franken für so was klingt wenig sagen wir mal 10000. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

coceira

Stammgast
Was bisher rechtlich (mir bisher unbekannt) noch nicht geklärt wurde wie es im Falle eines Downloads der Windows DVD und der Verwendung des bereits gekauften Lizenzschlüssels ist.

Ich gehe bei der aktuellen UrG rechtslage davon aus, dass das nur unrechterworbene Lizenzschlüssel, z.b. durch cracken, nicht erlaubt sind.

Denn mit dem reinen Download von Lizenzsoftware kann man ohne diesen kaum was anfangen.

den juristen kannst du dir ersparen ............

- das cracken einer software sowie die anleitung dazu in der CH strafbar sind sollte eigentlich klar genug sein. Also lass dich nie fragen "wie geht das", die antwort waere mit garantie strafbar ;)

- das downloaden einer software nicht strafbar sein kann zeigt sich darin, dass du quase jegliche art von software, inkl. ms-win7 etc.pp. downloaden und sogar bis 30 tage (manche mit verlaengerung) legal benutzen darfst. Danach ist die benutzung zu lizensieren um damit weiter zu werkeln.

Ich habe in den letzten 5 jahren kaum eine software "physisch" gekauft, vielmehr alles downloads, manchmal kopien, alles via netz, dazu gehoeren auch updates von ms$ (xp --> win7), der ehem. SUN, Oracle etc. und ganz klar die schluessel musst du um legal alles benutzen zu koennen beim autorisierten haendler bzw. hersteller (und nicht in china) kaufen.
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Beitrag des Titanic-Magazins

Hier noch die Tipps des Titanic-Magazins zum Thema kino.to.
Titanic Magazin schrieb:
Gehen Sie in eins dieser echten Kinos und beachten Sie folgende Dinge:

  • Fernglas mitbringen und verkehrtherum durchschauen (für die richtige Bildgröße)
  • Omas schmutzige und zerkratzte Hornbrille aufsetzen (für die gewohnte Bildqualität)
  • Rechts Ohropax und links Opas Hörgerät auf voller Lautstärke einstöpseln (für den optimalen Sound)
  • Während der Vorstellung Bomben- oder Feueralarm auslösen (für die üblichen Nachladezeiten)
  • Neben eine kränkliche und hustende Person setzen (um weiterhin Angst vor einem Virus haben zu können)
Have fun!
 

Lunerio

Stammgast
Okay der ist gut, Gaby. :D
Najah... Für so was gibts eben andere Streamportale. Ich stell mir eben gerade vor so Bomben im Kino.... :>
 
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