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Redaktion PCtipp
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Würde die Gebäudeversicherung anfragen, wann sie das letzte Mal die Blitzschutz Anlage überprüft haben lassen. Oft kann das auch ohne Zutritt ins Gebäude überprüft werden, und darum kann der letzte Prüftermin dem Hausbesitzer unbekannt sein.Ab einer gewissen Gebäudehöhe schreiben einige Versicherungen Blitzschutzanlagen sogar vor. Wieso hier viele Private am falschen Ort sparen ist fragwürdig.
Ein normaler Schalter, wie ein Kippschalter ist völlig sinnlos. Dieser Trennt nur die Phase und nicht den Nullleiter/Erdung. Dazu überspringt eine so hohe Spanniung so einen kurzen Schalterabstand problemlos. Empfindliche Geräte nehmen oft auch bei existierender Blitzschutzanlage Schaden. Es reicht dabei das der Blitz in der Nähe einschlägt. Nur das Ausstecken der Geräte kann hier noch am meisten Schutz bieten. Aber auch der ist nicht immer ausreichend. Je länger eine Leitung ist umso mehr Induktion ist möglich.
Es gibt zwar Blitzschutzpatronen, zum Bsp. für Funk Anlagen, Sat-Schüssel, usw. die auch einiges bringen können, aber das alles bietet keinen 100%igen Schutz. Aber besser als nichts zu haben.
Wichtig dabei ist immer die schnelle Ableitung zur Erde mit ausreichender Dimensionierung. D.h. geringst möglicher Widerstand, so dass die Spannung möglichst schnell abgebaut werden kann.
Gruss Daniel
Der Hausbesitzer/Verwaltung wird in der Regel vom der kanonalen Gebäudeversicherung aufgefordert die Bilzschutzanlage überprüfen zu lassen. Dazu muss man jedoch zwingend auch auf's Dach und natürlich auch die Teile im innern des Hauses müssen überprüft werden. War bei usn vor 3 Jahren mal wieder der Fall. Einige Kleinigkeiten wie Klemmen der Blitzschutzanlage auf dem Dach mussten erneuert werden, aber in der Regel ist da meist wenig zu tun.Würde die Gebäudeversicherung anfragen, wann sie das letzte Mal die Blitzschutz Anlage überprüft haben lassen. Oft kann das auch ohne Zutritt ins Gebäude überprüft werden, und darum kann der letzte Prüftermin dem Hausbesitzer unbekannt sein.