Ab 1.1.22: Was bedeutet das Geoblocking-Verbot in der Schweiz für Kunden?

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henr98

Aktives Mitglied
Zur Klärung noch folgendes:
Zahlmitteldiskriminierung:
Inländische Bezahlungsmodalitäten bei den Auslandsshops wie SEPA , LSV, oder z.B IDeal in den NL können weiterhin ausschliesslich an Inlandkunden angeboten werden. Bezahlung in eigener Währung (nicht CHF) muss in der EU aber immer angeboten werden. Bei Zahlung in CHF ist mann frei dies anzubieten zu frei festzulegen Wechsel-Kosten. Diese könnnen erheblich sein. zB Papyal 4%. Kreditkarten 1.2% zu Interbankair.

Freiheit CH Lieferung:
Inlandslieferung ist je nach Gesetzlage im Land des Shops geregelt, nicht nach Schweizer Recht, und meist gesetzlich garantiert.
Bei Inlandslieferung an Paketshop und weitere Inlandslieferadressen gilt dies in Normalfall als Inlandlieferung mit lokalen MWst Abgabe.
Auch werden dabei die Inlandszahlmöglichkeiten angeboten wie SEPA, wenn dies auch angeboten wird an den übrigen Kunden im Inland.
SEPA ab zB Schweizer Postfinace € Konto ist gratis, kommt gratis zur bestehenden nicht gratis CHF Konto, mit CH Kreditkarten gibt es 1.5% Auslandszuschlag und den Wechselkursaufschlag.

Bei Selbstimport oder Weiterschicken in die Schweiz geschieht dies meist ohne vom Zoll zu bestätigen Ausführbescheinigung und damit ohne MWst Rückgabe vom Lieferanten. Im Grenznähe wird dies aber öfters angeboten.
Mit Zollbescheinigung der Rechnung kann sonst ,über kostenpflichtige Diensten, diese MWst Teilweise rückangefordert werden., was sich aber nur bei grösseren Beträgen lohnt.
Der Lieferant kann freiwiliig CH Versand anbieten, mit oder ohne Verzollung /Abfertigungsgebühr inklusiv im Versandpreis, und damit mit oder ohne CH MWst in der Liefernota. Ohne dies ist ein Empfangsgebühr für die Verzollung (meist etwa 12 bis 18 Fr) undCH MWst fällig.
 
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