Abzockerwebseiten

K-C1989

Stammgast
Hallo,

Meine Schwester wurde kürzlich von einer Abzockerwebseite angeschriben, sie habe sich registriert. Einige Zeit später kam dann ein Brief per Post mit Betreibungsandrohung für die Euro 80.--

Haben auf diesen Brief einfach nicht reagiert und die Frist ablaufen lassen, denn wir waren nicht bereit diesen Betrag zu bezahlen. Und siehe da, wir hören nie wieder etwas von denen.

Zur Info:
- Betreibungsandrohungen sind von Gesetz aus per Mail nicht gültig
- Sie müssen eingeschrieben geschickt werden (Annahme kann verweigert werden ;-))
- Auf KEINEN Fall auf Mails oder Briefe antworten
- Sollte eine Betreibung kommen, rechtsvorschlag ergreiffen, ansonsten nicht reagieren
- In der Schweiz ist, soweit wie mir bekannt wurde, noch kein Fall weitergezogen worden, also noch niemand betrieben. Denn die Betreibung muss am Wohnort des Schuldners stattfinden, alles Eingeschriebene Brief aus dem Ausland kosten sehr viel und das Betreibungsamt will zuerst mal ca. Fr. 70.-- sehen, damit sie überhaupt aktiv werden. Das ist den meisten dann zu blöd und kostspielig um dass zu machen.

Ich habe dieses Thema eröffnet, damit ihr eure Erfahung posten könne und Websites angeben, die Abzockerseiten sind. (Findet man auch im Google sehr viele Foren darüber).

ACHTUNG: Wenn ihr die Links reinschreibt, macht sie nicht anklickbar, also ersetzt den Punkt (www.beispiel.ch) durch www[punkt]beispiel[punkt]ch oder anstatt [punkt]- [dot]. Dann kommt niemand absichtlich darauf und wer die Adresse im Brower so eingibt ist selber Schuld.

[size=+1]Also die Seite auf die wir reingefallen sind:
www[dot]gedichteserver[dot]com[size=+1]
 
Zuletzt bearbeitet:

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Bravo, Österreich!

Ich wärme mal diesen alten Thread auf, weils gut hier hinein passt.

Zwar bin ich bei Heise drüber gestolpert, aber gut ist die Nachricht allemal:

aus Heise-Artikel schrieb:
Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt, die Entscheidung ist rechtskräftig (4 Ob 18/08p). Das Unternehmen darf österreichische User daher nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Die außerordentliche Revision der Beklagten gegen das gleichlautende Urteil des Oberlandesgericht Wien (OLG) ist somit gescheitert. Die klagende Bundesarbeitskammer hat aber durchsetzen können, dass das Urteil auch auf Kosten der Beklagten in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird.

Xentria? Ah, diese Xentria. Die standen hinter Abzockseiten im Stile von "gratisferrarifahren" o.ä.

Gaby
 

Gento_O

Stammgast
dafür gibts super foren im inet...
geh mal googlen!

einfachste sache!
n strich unten dran und der evrtrag ist gebrochen
den im gesetztbuch ist ein vertrag so geregtl, dass man
entweder einen einseiten vertrag macht (testament), wo nur
eine partei das sagen hat, oder der zweiseitege vertrag (kaufverträge)
also der hier. und der muss logischerweise auf gegenseitigkei beruhen!

also mach dir keine sorge, dass A und O ist der druck der die kerle ausüben
 
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