Die Post lädt ethische Hacker zu sich ein

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karnickel

Stammgast
Hmmm, dieser rechtliche Rahmen würde mich interessieren. Gibt es den schon? Kann mir jemand den Paragraphen nennen und wann dieser in Kraft getreten ist?

Ausserdem würde mich die finanzielle Sicht der Dinge interessieren. Kann man als Firma wirklich international eine Straftat gegen Geld ausschreiben? Und das in Zeiten, in denen Grossfirmen Grosskunden Schreiben zukommen lassen, um sie über Geldwäsche zu informieren.

Diese White Hat Hacker begehen nach meinem bisherigen Rechtsverständnis noch immer eine Straftat nach Art. 143bis StGB, auch wenn man sie im Ausland wohl eher nicht verfolgen wird. Je nach Ausmass des Schadens können Meldepflichten bestehen und Behörden von Amtes wegen aktiv werden. - Okay, normalerweise geht ja nichts Grosses kaputt und was von den Firmen nicht gemeldet wird ist wohl auch nicht meldewürdig.
 
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