Die SBB verfolgen ihre Passagiere bald noch genauer

Dieser Thread ist Teil einer Diskussion zu einem Artikel:  Zum News-Artikel gehen

bobnoise

Mitglied
Es gibt sehr strenge Gesetze, was die Videoüberwachung betrifft. Ein Arbeitgeber darf nicht mal das Firmengelände ohne trifftigen Grund UND Information der Betroffenen überwachen. Warum darf sich die SBB einfach darüber hinwegsetzen? ...und dann auch noch gleich unter völliger Missachtung des Datenschutzes. Der Datenschutzbeauftrage verlangt lediglich eine "Folgenabschätzung" ...und das auch erst NACHDEM man ihn darauf hingewiesen hat. Ein Schelm, wer da böses denkt. Langsam frage ich mich ernsthaft was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Wir steuern langsam auf chinesische Verhältnisse zu...und kaum einer sagt was.
 

Xpert

Stammgast
Es gibt sehr strenge Gesetze, was die Videoüberwachung betrifft. Ein Arbeitgeber darf nicht mal das Firmengelände ohne trifftigen Grund UND Information der Betroffenen überwachen. Warum darf sich die SBB einfach darüber hinwegsetzen? ...und dann auch noch gleich unter völliger Missachtung des Datenschutzes. Der Datenschutzbeauftrage verlangt lediglich eine "Folgenabschätzung" ...und das auch erst NACHDEM man ihn darauf hingewiesen hat. Ein Schelm, wer da böses denkt. Langsam frage ich mich ernsthaft was aus unserem Rechtsstaat geworden ist. Wir steuern langsam auf chinesische Verhältnisse zu...und kaum einer sagt was.
Was im Artikel nicht erwähnt wird: Bei der Datenschutz-Folgeabschätzung geht es darum abzuschätzen, ob eine beabsichtigte Bearbeitung von Personendaten besondere Risikofaktoren aufweist. Ist dies der Fall muss diese Datenschutz-Folgeabschätzung inkl. einem ISDS-Konzept (IS=Informationssicherheit; DS=Datenschutz) und einer Rechtsgrundlagenanalyse der zuständigen, zum Dateschutz beauftragten Stelle (Kanton oder Bund), vorgelegt werden. Das ISDS-Konzept muss dabei klar aufzeigen wie beides (IS und DS) gewährleistet werden.
 
Oben