Digitale Speichermedien werden teurer!!!

Findet ihr den Entscheid gerechtfertigt???

  • Nein, keines Falls...

    Stimmen: 4 100,0%
  • Ja, klar...

    Stimmen: 0 0,0%
  • Bin mir nicht so sicher...

    Stimmen: 0 0,0%
  • Mir egal...

    Stimmen: 0 0,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    4
  • Umfrage geschlossen .

http404

Stammgast
genau... das muss ich auch noch... und warscheindlich noch andere... hoffentlich wissen sies das es teurer wird....
 
ach so... ich denke die mehrheit weiss es wahrscheinlich nicht und wird es auch nicht wissen, bis der tag kommt an dem sie eine neue karte für die kamera brauchen...
 

deluxe

Stammgast
Wo ich das gerad so gelesen habe:
Sind Hybrid-Festplatten digitale Speichermedien. Sie haben ja die gleiche Technik, wie Mp3 usw.

G saemideluxe
 
nun ja, es sind zweierlei, sowohl physikalisch als auch digital... die Hybrid HDs haben einen zusätzlichen Flash speicher (digital), der hauptspeicher ist wie üblich (physikalisch)... Der zuschlag dürfte dementsprechend nicht zu gross werden...
 

coceira

Stammgast
wegelagerer

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=19.06.2007_2A.53/2006

hier ist das urteil des bundesgerichts nachzulesen

"...........Als Audio-/Videoaufzeichnungsgeräte im Sinne dieses Tarifs gelten jene Geräte mit Aufzeichnungsfunktion, die hauptsächlich für das Aufzeichnen und Abspielen geschützter Werke und Leistungen angeboten werden."

da steht nichts von pc und zubehoer zu pc's auch nicht's von digitalen fotoapparaten und ganz klar ist auch (heute noch) "Dieser Tarif ist nicht anwendbar auf in Personalcomputer eingebaute Festplatten."
wie es mit dem handy in zukunft wird ......? ich brauch das ding hauptsaechlich zum telefonieren und nicht zum mpdreilen

nice weekend, croceira
 

Genovo

Stammgast
Ist das Handy ein Gerät, das hauptsächlich für's Aufzeichnen und Abspielen geschützer Werke angeboten wird?

Wohl eher nicht :D
"Normalerweise" benutzt man das Handy zum telefonieren^^
 

deluxe

Stammgast
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=19.06.2007_2A.53/2006

hier ist das urteil des bundesgerichts nachzulesen

"...........Als Audio-/Videoaufzeichnungsgeräte im Sinne dieses Tarifs gelten jene Geräte mit Aufzeichnungsfunktion, die hauptsächlich für das Aufzeichnen und Abspielen geschützter Werke und Leistungen angeboten werden."

da steht nichts von pc und zubehoer zu pc's auch nicht's von digitalen fotoapparaten und ganz klar ist auch (heute noch) "Dieser Tarif ist nicht anwendbar auf in Personalcomputer eingebaute Festplatten."
wie es mit dem handy in zukunft wird ......? ich brauch das ding hauptsaechlich zum telefonieren und nicht zum mpdreilen

nice weekend, croceira

Da bin ich ja direkt behruhigt, wolte mir nämlich in meine neuen PC eine kl. Hybrid-HD eibauen.
 
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