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Sorry wenn mein Beitrag vielleicht etwas "nationalistisch" wirkt, aber (ganz abgesehen vom skurrilen Namen des Dings): Was hat dieses "Zug(p)ferd" in einer Schweizer Zeitschrift zu suchen? Ich habe beim flüchtigen Durchlesen nicht den Eindruck erhalten, dass das Programm mit den hierzulande geltenden Zahlungsverkehr- oder Rechnungsstellungsregeln etwas zu tun hat. Oder müssen wir bald einmal damit rechnen, auch in diesem Bereich EU-Regeln übernehmen zu müssen? :cry:
 
@Holzbock
Das ist für Leute wichtig welche Rechnungen in die EU verschicken. Dann müssen (oder wollen) sie sich an die geltenden Regeln halten, das vereinfacht auch den Kontakt zu den Kunden. Der Name des "Dings" ist eine Abkürzung :-).
 
Zuletzt bearbeitet:
E-Invoicing ist in der Schweiz nur für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten verpflichtend. Für die Lieferanten gilt dies allerdings nur, wenn der Wert der Rechnung 5.000 CHF (ca. 4.594,57 €) übersteigt.
 
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