Lloyd_C
Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich wende mich an euch, weil ich in einer rechtlichen/prozeduralen Zwickmühle stecke und hoffe, dass hier jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder mir einen Rat geben kann, wie ich mich am besten verhalten soll.
Zum Hintergrund: Im Oktober 2025 habe ich eine High-End-Grafikkarte (ASUS ROG Astral LC GeForce RTX 5090 OC) für ca. CHF 2'300.– erworben. Vor Kurzem trat ein minimaler, rein mechanischer Defekt am externen Radiatorstecker auf (ein Wackelkontakt beim Magnet-Stecksystem der Lüfterversorgung). Da volle Garantie auf dem Gerät war und ich diese nicht durch eine unprofessionelle Eigenreparatur gefährden wollte, habe ich die Karte im Mai ordnungsgemäss zur Garantie-Reparatur eingesendet. Der Grafikchip selbst und das PCB liefen bis zum Schluss absolut einwandfrei.
Das Problem: Anstatt den externen Stecker zu reparieren oder das Lüfter-Bauteil zu ersetzen, hat das zuständige Servicecenter den Fall ohne Rücksprache als „nicht wirtschaftlich zu reparieren“ eingestuft. Der Händler hat daraufhin komplett automatisch eine Gutschrift über den alten Kaufpreis (CHF 2'300.–) ausgelöst und das Ticket geschlossen.
Aufgrund der aktuellen, weltweiten Hardware-Knappheit liegt der Wiederbeschaffungswert genau dieses Modells heute jedoch bei ca. CHF 3'400.–. Durch diese automatische Abwicklung entsteht mir somit ein direkter wirtschaftlicher Schaden von über CHF 1'100.–, wenn ich die gleiche Leistung wiederbeschaffen möchte.
Die Blockade beim Support: Ich habe höflich darum gebeten, mir meine Karte einfach unrepariert wieder herauszugeben. Ich würde das Kabel zur Not selbst fixieren oder die Reparatur auf eigene Kosten organisieren, um den finanziellen Schaden zu minimieren. Dies wird mir vom Customer Care Team jedoch strikt verweigert mit der Begründung, die Hardware sei „nicht mehr im Bestand“. Man beruft sich starr auf die AGB (Wahlrecht des Händlers bei der Gewährleistungsart). Einen schriftlichen Verschrottungsnachweis erhalte ich ebenfalls nicht.
Meine Fragen an euch:
Liebe Grüsse,
Lloyd
ich wende mich an euch, weil ich in einer rechtlichen/prozeduralen Zwickmühle stecke und hoffe, dass hier jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder mir einen Rat geben kann, wie ich mich am besten verhalten soll.
Zum Hintergrund: Im Oktober 2025 habe ich eine High-End-Grafikkarte (ASUS ROG Astral LC GeForce RTX 5090 OC) für ca. CHF 2'300.– erworben. Vor Kurzem trat ein minimaler, rein mechanischer Defekt am externen Radiatorstecker auf (ein Wackelkontakt beim Magnet-Stecksystem der Lüfterversorgung). Da volle Garantie auf dem Gerät war und ich diese nicht durch eine unprofessionelle Eigenreparatur gefährden wollte, habe ich die Karte im Mai ordnungsgemäss zur Garantie-Reparatur eingesendet. Der Grafikchip selbst und das PCB liefen bis zum Schluss absolut einwandfrei.
Das Problem: Anstatt den externen Stecker zu reparieren oder das Lüfter-Bauteil zu ersetzen, hat das zuständige Servicecenter den Fall ohne Rücksprache als „nicht wirtschaftlich zu reparieren“ eingestuft. Der Händler hat daraufhin komplett automatisch eine Gutschrift über den alten Kaufpreis (CHF 2'300.–) ausgelöst und das Ticket geschlossen.
Aufgrund der aktuellen, weltweiten Hardware-Knappheit liegt der Wiederbeschaffungswert genau dieses Modells heute jedoch bei ca. CHF 3'400.–. Durch diese automatische Abwicklung entsteht mir somit ein direkter wirtschaftlicher Schaden von über CHF 1'100.–, wenn ich die gleiche Leistung wiederbeschaffen möchte.
Die Blockade beim Support: Ich habe höflich darum gebeten, mir meine Karte einfach unrepariert wieder herauszugeben. Ich würde das Kabel zur Not selbst fixieren oder die Reparatur auf eigene Kosten organisieren, um den finanziellen Schaden zu minimieren. Dies wird mir vom Customer Care Team jedoch strikt verweigert mit der Begründung, die Hardware sei „nicht mehr im Bestand“. Man beruft sich starr auf die AGB (Wahlrecht des Händlers bei der Gewährleistungsart). Einen schriftlichen Verschrottungsnachweis erhalte ich ebenfalls nicht.
Meine Fragen an euch:
- Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt, bei dem die Herausgabe des eigenen, unreparierten Eigentums verweigert wurde?
- Ist das rechtlich über die AGB tatsächlich wasserdicht abgedeckt? Nach meinem Verständnis kann ein Händler zwar die Reparatur verweigern, aber darf er das defekte Eigentum einfach einbehalten, wenn der Kunde die angebotene Gutschrift explizit ablehnt?
- Welche sachlichen Wege seht ihr noch, um hier eine Herausgabe der physischen Karte zu erwirken? (Ein formelles Auskunftsbegehren nach DSG bezüglich der internen Protokolle habe ich bereits parallel eingereicht).
Liebe Grüsse,
Lloyd