Bedeutung des Urteils
Also Leute,
ich melde mich nochmals zu Wort, weil nicht ganz klar ist, was das Urteil nun bedeutet - bzw. was es mit dem möglichen Umzug von Logistep nach Deutschland auf sich hat. Um Licht in die Sache zu bringen, habe ich bei Logistep und beim EDÖB nachgefragt.
Gemäss EDÖB will man mit einer detaillierten Einschätzung noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts abwarten. Aus dem Urteil könnte man aktuell noch nicht abschätzen, welche Konsequenz es auf sich hätte, wenn Logistep nach Deutschland geht. Sprich: Was in diesem Fall passiert, geht aus dem Urteil nicht hervor. Der EDÖB will aber beim Studium des Urteils auf diese mögliche Folge ein besonderes Auge werfen.
Logistep selbst meint: In Deutschland sind die Gesetze anders als in der Schweiz. Dort ist die Arbeitsweise von Logistep erlaubt. Allerdings wären hier ohnehin die Schweizer Provider im Weg, denn diese würden aufgrund des aktuellen Urteils keine Auskünfte mehr über die Anschlussinhaber rausrücken.
Aber: Im Rahmen einer staatsanwaltlichen Strafverfolgung durch Schweizer Behörden hat der Filesharer keine Chance. Hier gibt es keine "Auskunftssperre" und keinen Schutz privater Daten. Im Rahmen einer solchen Untersuchung könnte der Staat auch auf private Dienstleister zurückgreifen.
Und: Das Urteil bedeutet nicht, dass das Weiterreichen von urheberrechtlich geschütztem Material jetzt legal ist. Wer also keine Files shared, ist auf der sicheren Seite - in Deutschland und in der Schweiz.
Wir bleiben an der Sache dran.
Liebe Grüsse
Sandra