Neuerungen im Urheberrechtsgesetz (Art. 39a) und die Konsequenzen für PCtipp.ch

Simone Roevens

Stammgast
Liebe Forumsgemeinde

Ab dem 1. Juli 2008 gilt das erneuerte Urheberrechtsgesetz. Aus diesem Grund darf der PCtipp gewisse Tools nicht mehr zum Download zur Verfügung stellen. Zudem ist es auch verboten, solche Programme zu erwähnen, zu bewerben, auf die Herstellerseite zu verlinken oder Anleitungen zum Umgehen der Kopierschutzmassnahmen zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Einzelpersonen.

Den Nutzungsbedingungen wurde folgender Abschnitt zugefügt:

J) Tools und Anleitungen zur Umgehung von technischen Schutzmassnahmen
Das Anbieten, Bewerben, Verlinken oder das sonstige Verbreiten von Tools und Anleitungen zur Umgehung von wirksamen technischen Schutzmassnahmen ist untersagt. Allerdings ist die Diskussion über die Einführung des Umgehungsverbots und des Verbots von Vorbereitungshandlungen (Art. 39a URG) erlaubt und erwünscht. Verstösse werden mit einer Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss (Bann) geahndet.

Mehr zum Thema findet Ihr im folgenden Artikel (klick). Die Diskussion zu den Neuerungen hier.

Besten Dank fürs einhalten der neuen Regeln.

Die Redaktion

(Update: 21.7.2020: Links angepasst)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben