opendownload

el babay

Mitglied
Hallo

Habe mich bei opendownlad unabsichtlich angemeldet. Ich dachte das Programm Azureus sei eine Freeware. War auch so angegeben. Jetzt bekomme ich eine Mail vom support-online-center ich muss eine Gebühr von 96 euro bezahlen.
Ist das rechtlich in Ordnung? Soll ich antworten und wie(Gibt es Vorlagen).?

vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

freak_67

Stammgast
Hallo Betroffener. Ich denke, du bist jetzt mächtig eingeschüchtert. Mir ist das auch mal passiert. Dese Firmen verstecken die AGB sehr gut. Hier ist der Auszug von einem Betroffenen im Forum eines andern PcHeft:

Nach den ersten Schreiben, Rechnungen oder Mahnungsbriefen dubioser Internetfirmen kommt die Stunde der Entscheidung:
Zurückschreiben mit einem der zahlreichen Musterbriefe: Ja oder Nein? Und falls Ja, in welcher Form?

Schauen wir uns das mal an.

Nahezu allen verbreiteten Musterbriefen ist gemein, dass
1. ein Vertragsschluss bezweifelt
2. ein möglicher Vertrag vorsichtshalber wegen arglistiger Täuschung angefochten
3. hilfsweise widerrufen wird.

Was könnte passieren, wenn ich gar nicht reagiere?
Könnte Schweigen als Zustimmung oder gar Anerkenntnis des Vertrages gewertet werden? NEIN, denn Schweigen im Rechtsverkehr hat grundsätzlich gar keinen Erklärungswert. Wo kämen wir da hin - nur weil irgendein bescheuerter Hansel glaubt, Kohle zu bekommen, muss ich dem doch nicht widersprechen (etwas anderes gilt im gerichtlichen Mahnverfahren, aber da fragt ja auch ein Gericht und nicht der Hansel). Einem Richter ist es völlig schnurz, was außergerichtlich an Brieflein gewechselt wurde, sofern diese nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Anspruchsgrundlagen haben.

Können mir Rechte durch Schweigen und Zeitablauf verloren gehen?
Das Zustandekommen eines Vertrages kann ich immer bestreiten, auch wenn der angebliche Vertragschluss Jahre her ist.
Auch der Widerruf ist – falls keine ordnungsgemäße Belehrung erteilt wurde - noch Jahre später möglich. Die 2-Wochen-Frist des §355 BGB beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung; eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht habe ich noch bei keinem Anbieter gesehen. Ob und wann das Widerrufsrecht entfällt, ist zur Zeit unter den Juristen umstritten, spielt aber für die Frage: „Muss ich heute und jetzt widerrufen“ keine Rolle. Entweder das Widerrufsrecht besteht noch, dann besteht es auch in ein paar Monaten noch, oder es ist schon längst erloschen.

Aber die Anfechtung. Die ist tatsächlich nur möglich innerhalb eines Jahres nach Kenntnis von der arglistigen Täuschung. Also sofort ein Einschreiben, am besten noch als internationales Einschreiben für 17,50€ an einen Briefkasten in Weitfortistan? Nein das ist nicht erforderlich, ein Jahr ist eine lange Zeit, da gibt es noch genügend Gelegenheiten, mit den Inkassoschergen zu korrespondieren. Die sitzen wenigstens in Deutschland.

Halten wir fest:
Wer nicht schreibt, kann nach einem Jahr der Reglosigkeit die Möglichkeit der Anfechtung verlieren.

Exkurs: Wie schlimm wäre das? Es würde sich dann auswirken, wenn man
1. verklagt wird
2. das Gericht einen wirksamen Vertrag bejaht
3. die Widerrufsmöglichkeit als erloschen ansieht
4. eine Täuschung als gegeben ansieht, diese aber wegen der nicht erfolgten Anfechtung nicht beachtet.
Dann, und nur dann, wäre ein Schweigen von Nachteil. Dagegen die Statistik: Von mehreren 100.000 Betroffenen wurden bisher 2 verklagt. Beide Prozesse haben die Verbraucher gewonnen, wobei in keinem die Anfechtung zum Tragen kam.

Nur wenn ich also zu den 1 zu X-hunderttausend Pechvögeln gehöre, die verklagt werden, und zusätzlich mein Gericht an einen wirksamen unwiderrufenen Vertrag glaubt, diesen aber für anfechtbar hält, entstehen Nachteile durch ein Schweigen. Wenn ich mich gegen diese minimale „Gefahr“ absichern möchte, muss ich schreiben, und zwar konsequenterweise aus Beweisgründen per Einschreiben.


Gibt es noch weitere Vorteile eines frühzeitigen Schreibens?
Aber klar doch. Der wichtigste ist psychologischer Natur: Die Betroffenen platzen vor Tatendrang und möchten einen Abwehrzauber gegen die bösen Briefe der Anbieter in Stellung bringen. Da hilft ein „sich von der Seele schreiben“ ungemein und hebt das Selbstvertrauen. Warum auch nicht, es besteht weitgehende Einigkeit, dass der Versand eines Musterbriefes nicht schadet.

Es besteht zudem die mikroskopische Chance, dass diejenigen, die sich wehren, etwas früher aus dem Mahnlauf entfernt werden, als diejenigen, von denen vermutet wird, dass der Kopf in den Sand gesteckt wird.

Zeige ich durch eine Anfechtung/Widerruf denn nicht, dass ich einen Vertrag dem Grunde nach anerkenne?
Nöö, man kann ruhig mehrfach auf die Leiche schießen. Wer auf Nummer sichergehen will, schreibt halt „hilfsweise“ oder „vorsorglich“; zwingend notwendig ist das nicht.

Betroffener: Ich glaube Dir kein Wort und will unbedingt irgendwas schreiben. Welchen Musterbrief nehme ich?

Seufz, ich habe es befürchtet. Ist schnurz, solange die Anfechtung drin ist. Den Rest könnte man ja - siehe oben - nachreichen, falls es zu einem Prozess käme. Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.

Musterbriefe - wer unbedingt einen schicken will - gibt es übrigens zum kostenlosen Download hier

Grundsätzlich können diese Firmen nichts bewirken. Ich würde nicht darauf antworten und die Emails löschen (oder eine Regel erstellen). Du kannst also ruhig schlafen in der Nacht. Lies doch noch mal das
 
Zuletzt bearbeitet:

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Salü el babay

Ein Thread zu einem Thema reicht, ich habe Deine beiden Threads deshalb zusammengeführt. :)


@freak_67: Anzumerken wäre noch, dass die bei Dir verlinkten Musterbriefe unter Betrachtung deutschen Rechts zustande kamen. Falls darin irgendwelche Gesetzesparagrafen erwähnt wären, würden diese im CH-Recht natürlich nicht gelten.

Das SECO (Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft) empfiehlt in seinem Merkblatt folgendes:
SECO-Broschüre schrieb:
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie aufgrund einer täuschenden Website einen Abonnementsvertrag eingegangen sind?
Sie bezahlen die Rechnung nicht und erklären dem Anbieter mit eingeschriebenem Brief sofort nach Entdeckung des Irrtums, die fragliche Website sei täuschend und der Vertrag werde deshalb angefochten. Dies hat die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge. Ein einziges Schreiben genügt; die nachfolgende Korrespondenz des Anbieters kann ignoriert werden. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben:
«Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich
den über Ihre Website abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums
bzw. wegen Willensmangels an. Der fragliche Vertrag ist somit
nichtig».
Und falls man genügend Zeit hat, sollte man sich zusätzlich folgendes überlegen:
Was können Sie gegen Internetschwindlereien tun?
Wer auf eine Internetschwindlerei hereingefallen ist, kann bei jedem Polizeiposten einen Strafantrag wegen irreführender Werbung hinterlegen. Es ist dann Sache der Polizei, den Antrag an die zuständige Strafbehörde weiterzuleiten. Ferner besteht die Möglichkeit, am Gericht des Wohnsitzes eine Zivilklage einzureichen.

Je mehr Leute mit einem solchen Strafantrag zurückschlagen, desto eher wird man diese Gauner vor Gericht stellen.

Herzliche Grüsse
Gaby
 

Pixanja

Neues Mitglied
ich brauche auch hilfe...

Hallo,
Ich habe bei opendownload unbewusst mich registriert!
Jetzt habe ich eine Mahnung von 99.-- Euro bekommen
Angeblich hätten die meine IP Adresse und ich könnte belangt werden!
Könnt Ihr mir helfen?
was soll ich tun?
muss ich das zahlen?
bekomme ich ärger?
ich kann nicht mal mehr arbeiten ich bin innerlich fix und foxi!
helft mir bitte!!
lg
anja
 

Juerg Schwarz

Stammgast
Hallo,
Ich habe bei opendownload unbewusst mich registriert!
Jetzt habe ich eine Mahnung von 99.-- Euro bekommen
Angeblich hätten die meine IP Adresse und ich könnte belangt werden!
Könnt Ihr mir helfen?
was soll ich tun?
muss ich das zahlen?
bekomme ich ärger?
ich kann nicht mal mehr arbeiten ich bin innerlich fix und foxi!
helft mir bitte!!
lg
anja

Mach "gar nichts" . Also ich meine wirklich rein absolut gar nichts.

Ach so doch. Beruhig Dich und vergiss es.
 

Linux Ubuntu

Stammgast
... oder schicke denen eine E-Mail und schreibe das:

Beispiel Ort den xx.xx.xxxx



Sehr Geehrte Damen und Herren

Ich wiederrufe hiermit per sofort untere Mitgliedschaft. Nehmen Sie Kenntnis davon dass keine Zahlungen an Ihre Organisation gemacht werden da es aus betrügerische Art unter Registrierung für Freeware zustande gekommen wurde.
Auf solche Maschen gehe ich nicht ein und sehe gelassen nach irgendwelche Forderungen von Ihre Seite.



Max Muster



P.S

Sollten Sie wagen, mich trotz diesen Fax, E-Mail, irgendwelche Rechnungen zu schicken so werde ich mit Sicherheit Polizeiliche Anzeige erstatten und gegebenenfalls Rechnung für meine eigene Umtriebe erstellen.


mfg
Linux Ubuntu
 

nickiberli

Stammgast
Was sollen wir Dir für antworten geben? Du hast ja genau das gleiche "Problem" wie der Thema-Starter.
Lies einfach mal den ganzen Thread durch, dann merkst Du vieleicht, dass Du am bessten gar nichts machst.

MfG Nicki
 
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