Rechtslage Youtube Tutorials (Batch-Dateien, Viren usw.)

linux248

Mitglied
Hallo Forengemeinde

Mich würde Interessieren wie die Rchtliche Situation im bezug zu Youtube-Videos (Tutorials) über das erstellen von Batch-Dateien, CMD-Befehle, über das erstellen von Viren usw ist. Dürfen solche Videos ohne Rechtliche nachteile veröffentlicht werden?
Da man auf Youtube geradezu überschwemmt wird von solchen Tutorials, und ich auch gerne solche veröffentlichen würde, interessiert mich die Rechtslage sehr.

Freundliche Grüsse

Linux248
 

soundnet

Stammgast
Hi

Radio Eriwan würde sagen: Im Prinzip sind solche Videos nicht zulässig, auch wenn sie tatsächlich vorhanden sind.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen:
Umgehung technischer Vorkehrungen
"Wenn wir von der Umgehung technischer Vorkehrungen sprechen, beziehen wir uns auf Tools, mit denen Nutzer das Lizenzierungsprotokoll einer Software manipulieren können. Hierbei kann es sich um Seriennummern, Keygens, Passwörter oder andere Methoden zum Hacken von Software oder Spielen handeln."

Siehe: https://support.google.com/youtube/answer/6156383?hl=de&ref_topic=6154211

Gruss aus dem Süden
Fido
 

linux248

Mitglied
Hi

Nun werden ja in den meisten Videos keinem PC / Nutzer schaden zugefügt. Dies sind ja oft auch Videos die einfach zeigen wie solche Dateien erstellt werden.
Wenn z.B erwähnt wird dass die Anwendung dieses Programmes oder dessen Nutzung strengstens verboten ist, wäre die Rechtslage wieder etwas anders?

Ich beziehe mich auf Videos wie diese hier:

https://www.youtube.com/watch?v=BfE5y3EQlg4

https://www.youtube.com/watch?v=LPtgeoq3uZ4

Oder auch diese:

https://www.youtube.com/watch?v=QWeXZvwBUco
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Hallo

Das Erklären von allgemeinen Batch-Files (etwa für Backup-Scripts) oder Programmieranleitungen und ähnliches ist sicher nicht strafbar.

Wenn es sich dabei aber um Schadcode handelt, ist das definitiv verboten. Hier dünkt mich die Sprache des STGB sehr deutlich:
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a144
Daraus:
Strafgesetzbuch schrieb:
STGB Artikel 144bis:
Art. 144bis 1. Strafbare Handlungen gegen das Vermögen. / Datenbeschädigung

Datenbeschädigung

1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Herzliche Grüsse
Gaby

PS: Ich schaue mal, was das für YouTube-Links sind. Falls sie in CH strafrechtlich relevant wären, würde ich sie dann entfernen oder entschärfen.
[edit]
Nö, ich lass die Dinger drin. Das erste Video zeigt ein Batchfile, das beim Ausführen bloss einen Text anzeigt. Wer mit sowas andere Menschen ärgert, ist zwar ein kindischer Depp, aber das Anzeigen eines Fake-Textes ist wohl nicht strafbar im Sinne von Art144.
Das zweite Beispiel zeigt ähnliche Nervereien mittels .vbs-Files (Windows Scripting Host). Auch das finde ich etwas dumm und fies. Aber "Fiesheit" ist leider kein Strafbestand. Solange nichts tatsächlich beschädigt wird, keine automatische Verbreitung eingebaut ist und keine Erpressungsversuche stattfinden, dürfte das ebenfalls nicht strafbar sein.
Beispiel 3 ist harmlos. Warum sollte das strafbar sein? Das ist gewöhnliches Vermitteln von IT-Grundwissen. Nicht jedes Schreiben von Code (oder zeigen, wie man Code schreibt), ist "Hacken". ;)
 
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