Weiter mit dieser ominösen Geschichte...
Gestern hat mir ricardo ein Mail gesendet mit folgendem Wortlaut:
"Grüezi Herr ........
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne habe ich Ihr Anliegen geprüft.
Ihr Benutzerkonto ......... ist geschlossen.
Analog zu Art. 1 Abs. 1 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), der sich auf das Auskunftsrecht in Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) bezieht, sind wir als Ricardo AG als Inhaberin der fraglichen Datensammlung dazu verpflichtet, bei einem Löschungsbegehren Ihre Identität zu überprüfen.
Dies wird nach dem Wortlaut der Verordnung als auch gemäss interner Richtlinien einzig durch eine Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Pass, CH-Führerausweis, Ausländerausweis) akzeptiert.
Nach Erhalt des erwähnten Dokumentes werden wir die entsprechenden Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten löschen. Die Löschung der Daten wird Ihnen anschliessend bestätigt.
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus den Art. 957-963 Obligationenrecht (OR), der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). Konkret beträgt die Aufbewahrungspflicht für geschäftsrelevante Unterlagen gemäss OR 10 Jahre.
Natürlich bedauern wir diesen Entscheid und heissen Sie zu einem anderen Zeitpunkt gerne wieder bei Ricardo willkommen.
Freundliche Grüsse
...............
Ricardo-Team"
Sowas von lächerlich das ganze: Gemäss Ricardo müsste ich erneut einen amtlichen Ausweis durchs Netz jagen damit sie mir die Daten löschen? Dabei berufe ich mich auf die Ricardo Datenschutzklausel:
"J Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre Daten?
Gemäss anwendbarem Datenschutzrecht haben Sie folgende Rechte:
Auskunftsrecht:
Sie haben das Recht, jederzeit zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen bearbeiten.
Recht auf Berichtigung Ihrer Daten:
Sie sind jederzeit dazu berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten berichtigen zu lassen, sollten Sie merken, dass wir falsche Daten von Ihnen bearbeiten.
Recht auf Löschung Ihrer Daten:
Sollte die Bearbeitung Ihrer Daten nicht mehr notwendig sein, weil Sie beispielsweise kein Vertragsverhältnis mehr mit uns haben oder mit der Bearbeitung Ihrer Daten nicht mehr einverstanden sind, dürfen Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten löschen, vorausgesetzt, dass wir keine andere Verpflichtung (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflicht) oder kein überwiegendes Interesse (z.B. im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren) daran haben, Ihre personenbezogenen Daten für eine gewisse Zeit weiter aufzubewahren oder zu bearbeiten. In diesem Fall bewahren wir Ihre Daten ausschliesslich für diese Zwecke auf und bearbeiten sie nicht anderweitig.
Eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten kann bewirken, dass Sie die von Ihnen registrierten Dienste nicht mehr weiter beziehen oder nutzen können."
So wie es aussieht weiss nicht mal Ricardo selber wie ihre AGB und ihre Datenschutzklausel lautet...?