Samsung lanciert Fold-Handys und Smart-Watches

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Samsung lanciert Fold-Handys und Smart-Watches

Samsung hat im Soluna-Beach-Club in Zürich bei Tiefenbrunnen seine neue Galaxy Z Serie der Foldbables und Smart-Watches vorgestellt. Das Line-Up umfasst drei Falt-Smartphones und drei smarte Uhren - allerdings für unterschiedliche Zielgruppen. PCtipp hat die Preise, und sagt, welches Modell sich für welchen Anwender empfiehlt.

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Vorsicht vor Samsung Watches, insbesondere das Uhrenband!

Auch nach weniger als 6 Monaten wird jede Garantie abgelehnt!

Irgendwie müsste jemand denen mal glasklar machen was eine Schweizer Garantie umfasst. AGBs hin oder her.

Samsung ist seither aus meinem Gedächtnis gelöscht.
 
Vorsicht vor Samsung Watches, insbesondere das Uhrenband!
Auch nach weniger als 6 Monaten wird jede Garantie abgelehnt!
Irgendwie müsste jemand denen mal glasklar machen was eine Schweizer Garantie umfasst. AGBs hin oder her.

Verschleiss ist nicht automatisch von einer Garantie abgedeckt. Mit dem Kauf akzeptierst du die AGB oder einen Vertrag. Steht dort für die Uhrenbänder eine kürzere oder gar keine Garantie drin, ist das gültig. Da muss Samsung nichts dazulernen, im Gegensatz zu ...

https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/wann-und-wie-lange-gilt-die-garantie/
 
Verschleiss ist nicht automatisch von einer Garantie abgedeckt. Mit dem Kauf akzeptierst du die AGB oder einen Vertrag. Steht dort für die Uhrenbänder eine kürzere oder gar keine Garantie drin, ist das gültig. Da muss Samsung nichts dazulernen, im Gegensatz zu ...

https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/wann-und-wie-lange-gilt-die-garantie/
Beim Verschleiss zwar zutreffend, aber nur wenn dieser Uebermässig wäre vom Nutzer. Sonst gilt die Garantie von zwei Jahren beim Privatkunden. egal was in den AGBs steht, ausser es ist Verbrauchsmaterial, das regelmässig ersetz werden muss. Diese Teile sidn ungültig nach CH Recht.
Und eine kürzer Garantiezeit für z.B. Uhrenbänder ist genauso unzulässig. Das gilt dabei sogar für Akkus. Hier kann dann aber mit Anzahl Ladezyklen, oder so eine solche Begrenzung definiert werden, bzw. z.B. eine Grenze von 80%. Sobald diese tiefer ist bei normaler Nutzung über 2 Jahre greift die Gewährleistung/Garabntie beim Privatkunden.
Da versuchen Anbieter gerne zu tricksen, ist aber wie gesaght unzulässig. das weiss z.B. auch Apple sehr genau und lässt es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen. Die Verbraucherorganisationen warten nur darauf. Und ich CH gilt nicht wie in D eine Beweisumkehr nach 6 Monaten. Der Verkäufer (Nicht Samsung, Apple ausser wenn man dort direkt kauft) ist für die Garantie von 2 Jahren zuständig. Diese kann er nicht an den Hersteller ab delegieren. Im Falle eines Falles bleibt er zuständig.
Und übrigens MUSS der Verkäufer auf Garantieeinschränkungen VOR Vertragsabschluss (Kauf) darüber explizit informieren.

Gruss Daniel
 
... Sonst gilt die Garantie von zwei Jahren beim Privatkunden. egal was in den AGBs steht, ausser es ist Verbrauchsmaterial, das regelmässig ersetz werden muss. Diese Teile sidn ungültig nach CH Recht. ...
Du hast den Beitrag hinter dem angegebenen URL nicht gelesen oder nicht verstanden?
Hier nochmals als Zitat:
Die Verkäufer:in darf die Garantiefristen nicht verkürzen. Sie kann die Garantie jedoch ganz ausschliessen, wenn sie vor Vertragsabschluss darauf aufmerksam macht. Dies erfolgt meist gut versteckt in den AGB.

Ich bin raus, diese Diskussion dreht sich im Kreis...
 
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