Streamingportale: Gericht spricht Swisscom frei

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kenny8165

Aktives Mitglied
Coole Argumentation. Das Gericht findet es wäre für den Provider zu schwierig gegen solche Angebote zu unterbinden, wo ja die Anbieter kaum erreichbar wären und dazu noch im Ausland. Genau im nächsten Satz findet das gleiche Gericht aber, der Kläger hätte halt den Anbieter eingeschrieben mahnen sollen.
Haben die Richter ihre eigene Begründung je gelesen?
 

karnickel

Stammgast
Providen kann man vieles. Swisscom ist in diesem Fall der "Zur-Verfügung-Steller" einer Infrastruktur für die Verbindung. Auf der anderen Seite gibt es den Hosting Provider, auf dem sich beispielsweise der illegal verbreitete Film befindet. Beide haben nur eingeschränkte Verpflichtungen, deren Nutzer zu sperren. Der Schutz vor "Übersperrung" (Zensur) wird höher gewichtet als der Schutz eines einzelnen Urhebers.
 
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