Fast wichtiger ist die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie. Für die Gewährleistung gibt es eine CH-lokale, gesetzliche Vorgabe von 24 Monaten. Der Anbieter kann die Gewährleistung nicht verkürzen; er kann sie jedoch vollständig wegbedingen. Er ist frei, sie durch eine Garantie zu ersetzen; dabei kann er Dauer und Leistungsinhalt selber bestimmen.