Verspätung: Die E-Vignette kommt erst 2023

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musk1953

Stammgast
Bevor das Parlament darüber abgestimmt hat, wurden ja die Machbarkeiten bereits abgeklärt. Ich frage mich schon, was die betreffenden Sachbearbeiter seither getan haben, dass sie jetzt nochmals ein Jahr dafür brauchen. Es braucht nicht immer Meisterleistungen, die kann ich auch nicht immer liefern - aber das ist nun definitiv Lichtjahre davon entfernt. Ich bin ziemlich enttäuscht.
 

Menco

Neues Mitglied
Letzter Absatz: "Die Vignette für 2022 ist ab dem 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 gültig". Das muss wohl 31. Januar 2023 heissen! :-)
 

Rogerovi

Aktives Mitglied
Wieder einmal typisch für die CH. Es gibt in Europa schon mehrere Länder, die das System schon seit mehr als 5 Jahren in Betrieb haben. Simpel, einfach. Jeweils eins Sache von 1-2 Minuten und man hat die Vignette... Da werden wieder Millionen verbuttert für ein System, dass man quasi hätte übernehmen können von den anderen Staaten. Aber ich freue mich drauf :-)
 

Klaus Zellweger

Redaktion PCtipp
Teammitglied
Da werden wieder Millionen verbuttert für ein System, dass man quasi hätte übernehmen können von den anderen Staaten.
Dort wird die digitale Vignette an einem Automaten gelöst und innerhalb von Sekunden an das Kennzeichen gebunden. Auf der Autobahn lesen Kameras das Kennzeichen ein und prüfen, ob eine gültige Vignette gelöst wurde. Einfach, praktisch, gut.

Nur: Ich möchte mir den Aufschrei in einigen Kreisen gar nicht vorstellen, wenn ein heiliges CH-Kennzeichen mit Schweizer Kreuz von einer Kamera erfasst werden soll – und so die freiheitliche Seele des Fahrers der fremden Maschine zum Frass vorgeworfen wird.

Und darum dauert es halt länger.
 

karnickel

Stammgast
@Klaus Zellweger In der Schweiz fehlt es glaub noch immer an gesetzlichen Grundlagen für andauernde und identifizierende Videoerfassungen im öffentlichen Raum. Wobei ich persönlich finde, man dies mit folgender Funktionsweise einhalten könnte:
  1. Es wird Kennzeichen und "Vignette" erfasst und lokal zwischengespeichert.
  2. Falls alles gültig ist und stimmt, wird der Datensatz sofort lokal gelöscht. - Somit keine fortlaufende Überwachung.
  3. Im Widrigkeitsfall wird exakt dieser eine Datensatz langfristig gespeichert, resp. in die Behörde übermittelt.
Wahrscheinlich fehlt es nun aber bei Punkt 3 noch an der Verhältnismässigkeit. Soll heissen, automatische Parkbussen wären so auch nicht möglich. Das individuelle Selbstbestimmungsrecht wiegt schwerer. @Jürgen N. Womit wir wieder bei den Trychlern wären... ;)
 
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