@cartney2 Von dem "Verbot" weiss ich gar nichts. Auch wenn Whatsapp nicht DSGVO-konform ist heisst das nicht, dass es in der EU keine Leute gibt, die ihn nutzen. Und für jene Leute könnte sein, dass sie alleine die AGB lesen und sich dazu entschliessen (wenn auch selten), WA nicht mehr zu nutzen. Ich denke, für diese Leute ist der Artikel gut.
In der Schweiz haben wir bekanntermassen keine DSGVO und ja, WA/Facebook macht deswegen sicher kein "Sonderzügli". Es gilt das Schweizer DSG und beim Abschluss des Vertrags die AGB von Whatsapp und periodische Änderungen. Letztere sind, so wie ich dies hier einschätze, nun ausreichend an die Kundschaft kommuniziert. - So könnte es also sein, dass hier ohne DSGVO, zwei/drei Leute mehr als in der EU nicht mehr damit einverstanden sind und deswegen eine Sonderkündigung (also ohne Abwarten der ordentlichen Frist, da einseitige Änderung des Vertrags) in betracht ziehen. - Ups, schon haben wir eine stattliche Leserschaft für die Schweiz.
Auch kann es sein, dass Leute an den neuen AGB Dinge nicht toll finden, welche nicht gerade die erwähnte e2e-Verschlüsselung betreffen. Zum Beispiel können es rein vertragliche und damit wenig technische Dinge sein, wegen welcher eine Kundin, ein Kunde eine Beendigung anstreben.