Post-Kunden können sich künftig nur noch mit SwissID-Login anmelden

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karnickel

Stammgast
Da trifft sich ja gut, dass letzten Sommer post.ch mit dem grossen Kehrbesen gleich alle ePost-Kundinnen und -Kunden rausgeschossen hatte. Klar ist es etwas mühsam, nun wieder alle Post einzuscannen. Aber ich warte dann also, heute in meiner Zurückhaltung verstärkt, was da noch so alles kommt.
 

freya

Aktives Mitglied
ja super.... /s privat nutze ich das SwissID-Login bereits und ärgere mich jedes mal über die Dauer des Login-Prozesses. Und wehe, das Handy ist nicht griffbereit!
Im Geschäft bin ich Mitbenutzer eines Firmenkontos, damit ich die Abholung von Paketen organisieren kann. Wie soll das denn zukünftig gehen?
 

tomnet

Neues Mitglied
Leider gibt es in der Schweiz noch keine einheitliche Lösung. Schlimmer finde ich, dass die SBB für ihre Logins wieder ein eigenes Süppchen kochen.
 

re460

Stammgast
Leider gibt es in der Schweiz noch keine einheitliche Lösung. Schlimmer finde ich, dass die SBB für ihre Logins wieder ein eigenes Süppchen kochen.
Ich bin nicht unglücklich, dass die SBB wieder das altbewährte Loginverfahren verwendet und der SwissID den Rücken gekehrt hat. Das ist kein eigenes Süppchen, denn fast alle Firmen benutzen dieselbe Art des Logins, auch dieses Forum.

Allerdings habe ich mit dem SwissID bei der Post seit Jahren auch keinerlei Probleme. Aber die Post ist ja auch Besitzerin der SwissID und auch bald noch der einzige Kunde der SwissID 😂🤣😂
 

libero2022

Neues Mitglied
Es gibt eine Meldung vom Konsumentenschutz die besagt, siehe unten:

Quelle: https://www.konsumentenschutz.ch/wp-content/uploads/2019/10/19_09_blickpunkt4_def.pdf

"Datengoldgräber zurückgepfiffen ct / Bislang wiesen wir uns mit der Identitäts- Karte oder dem Pass aus.
In Zukunft soll es auch einen elektronischen Identitätsnachweis
(E-ID) geben. ........Beratungen haben die beiden Kammern das Gesetz massiv
verbessert: Die Konsumenten behalten die Wahlfreiheit, ob sie in ihren digitalen Alltagsgeschäften
der neuen E-ID vertrauen wollen. Denn für Geschäfte mit sogenannter
«niedriger Sicherheitsstufe» müssen die Anbieter zwingend einen Zugang ohne E-ID gewähren.
Es ist also ausgeschlossen, dass Online-Shopping oder andere einfache Geschäfte im Internet nur noch mit der E-ID
getätigt werden können. ....etc.


kann bitte Jemand etwas dazu sagen ob das gilt oder nicht.
 

Lasergraph

Neues Mitglied
kann bitte Jemand etwas dazu sagen ob das gilt oder nicht.
Nein das gilt nicht.

Erstens wurde das Gesetz von den Stimmbürgern an der Urne abgelehnt und wurde deshalb nie Rechtskräftig.
Zweitens ist die SwissID nicht E-ID.

Leider ist es so das halt zuviele Nutzer dem Druck der Post nachgegeben haben oder noch nachgeben werden und sich bei deren Tochterunternehmen der SwissSign ein SwissID Konto angelegt haben, somit haben Sie ihr Ziel erreicht.
 

libero2022

Neues Mitglied
Eigentlich ist der Begriff E-ID ein Überbegriff für die Elektronische Identität und kein Produkt und Plattform.
Um die E-ID einzuführen braucht es eine Plattform. Eine dieser Plattformen ist ja SwissID von Swiss Sign.
Das Volk hat nur abgelehnt dass die E-ID Plattform in privaten Hände geführt wird. Und hier endet die Abstimmung vom Volk.

Für mich ist meine Frage immer noch berechtigt, oder wurde diese auch mit der Abstimmung obsolet.

"Denn für Geschäfte mit sogenannter
«niedriger Sicherheitsstufe» müssen die Anbieter zwingend einen Zugang ohne E-ID gewähren.
Es ist also ausgeschlossen, dass Online-Shopping oder andere einfache Geschäfte im Internet nur noch mit der E-ID
getätigt werden können. ....etc."
 

Holzbock

Stammgast
"Denn für Geschäfte mit sogenannter «niedriger Sicherheitsstufe» müssen die Anbieter zwingend einen Zugang ohne E-ID gewähren.
Es ist also ausgeschlossen, dass Online-Shopping oder andere einfache Geschäfte im Internet nur noch mit der E-ID
getätigt werden können. ....etc."
Vielleicht verstehe ich deine Frage ja miss, aber im Schweizer Recht gelten immer noch die Vertragsfreiheit und grundsätzlich die Formfreiheit. Oder mit anderen Worten, im Normalfall bestimmen die Vertragsparteien selbständig, ob und mit wem sie überhaupt Verträge abschliessen wollen und in welcher (äusseren) Form dies dann geschehen soll (beispielsweise mündlich, schriftlich, notariell beurkundet, durch Mail-Austausch usw.).

Für bestimmte Geschäfte hat der Gesetzgeber zur Sicherheit der Parteien besondere Formvorschriften aufgestellt (Beispiel Hauskauf: Zunächst notarielle Beurkundung des Vertrages und dann noch ein Grundbucheintrag). Er könnte zwar etwas Ähnliches auch fürs Online-Shopping anordnen, also zum Beispiel dass eben eine E-ID verwendet werden muss (wobei es sich durchaus um eine kantonale Schöpfung wie diejenige von Schaffhausen handeln könnte). Dafür wäre aber meines Erachtens eine Anpassung des Obligationenrechts (OR) nötig, und so etwas ist nach meinem Wissenstand aktuell weder in der Pipeline noch schon in Kraft gesetzt.

Somit ist es aktuell nicht korrekt, dass "Online-Shopping oder andere einfache Geschäfte im Internet nur noch mit einer E-ID getätigt werden können."
 

Lasergraph

Neues Mitglied
Grundsätzlich hast du Recht und E-ID ist ein Überbegriff. In deinem verlinkten Artikel ging es aber um das E-ID Gesetzvorlage und somit um die staatliche E-ID Lösung. Wenn diese Angenommen worden wäre, hätte sich SwissSign mit der SwissID als staatlich anerkannte E-ID Lösung bewerben können. Und hätte damit dann auch alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen müssen.

Das Volk hat nur abgelehnt dass die E-ID Plattform in privaten Hände geführt wird. Und hier endet die Abstimmung vom Volk.
Leider ist dies nicht ganz korrekt. Ein Abstimmungsergebnis kennt für die gesamte Vorlage nur "Ja" oder "Nein"! Weshalb eine Vorlage abgelehnt wurde, ist immer reine (politische) Spekulation. Die gesamte Gesetzesvorlage wird verworfen und zumindest in diesem Falle, getrieben durch mehrere Motionen, wird eine (komplett) neue Gesetzesvorlage erarbeitet.
Ob dieser Wortlaut auch den Weg in die neue Gesetzesvorlage findet ist ungewiss. Zumindest wurde, wie dem verlinkten Artikel zu entnehmen ist, dies in der ersten Gesetzesvorlage auch erst vom Parlament ergänzt und war nicht Teil der ursprünglichen Vorlage.
Fakt ist das diese Formulierung zurzeit in keinem Gesetz steht.

Übrigens findest du den Vorentwurf zum neuen E-ID Gesetz bereits im Internet:
E-ID: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Zumindest ich konnte diesen Wortlaut beim Überfliegen nicht mehr finden. Allerdings habe ich als Laie den Eindruck, dass das neue E-ID Gesetz diesen Bereich gar nicht mehr abdeckt bzw. abdecken möchte. Aber vielleicht wirst du ja fündig. Ich denke zwar eher nicht da die Post den ganzen Prozess ja auch im Auge behält und es vermutlich kein Zufall ist das Sie gerade jetzt nach über vier Jahren einen neuen Anlauf nehmen Ihr Login auf das SwissID Login umzustellen. Kurz nachdem der Vorentwurf veröffentlicht wurde. So wie es sicher auch kein Zufall war das Sie vor vier Jahren plötzlich zurückgerudert sind.

Zum Schluss noch, einfach um dies klarzustellen. Auch ich würde es sehr begrüssen, wenn dies wieder ins neue E-ID Gesetz kommen würde und die Post nicht einfach Ihr Login auf SwissID umstellen könnte. Aber wir müssen der Realität halt einfach ins Auge blicken, wir haben als Volk die gesamte E-ID Gesetzesvorlage am 7. März 2021 abgelehnt (weil wir als Volk nur das können) und nicht nur Teile davon. Das Weshalb ist vielleicht Politisch relevant aber nicht Rechtlich.
 

Holzbock

Stammgast
Gemäss Kurzmeldung in der heutigen Sonntags-Zeitung verabschiedet sich nun auch die Swiss (Fluggesellschaft) von der SwissID (nach der SBB also ein weiterer wichtiger Marktteilnehmer) und setzt neu auf ein Login mit dem Namen Travel ID (https://www.swiss.com/ch/de/profile/travel-id). Die Träume der Post, mit ihrem Produkt eine Quasi-Monopolstellung zu erringen, machen also langsam der Realität Platz... :-)
 
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