Kritik an Lizenzbestimmungen

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BlackIceDefender

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Eine grosse Hürde dabei sind allerdings die Nutzungsrechte der Hersteller. 95 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass gebrauchte Software genauso wiederverkauft werden soll wie andere Anlagegüter auch
Eigentlich ist Software kein Anlagegut (Asset). Die meisten Lizenzen sind Überlassung der Nutzungsrechte, nicht der kauf/verkauf eines Gutes ('tangible asset').

Es ist zudem auch etwas problematisch unter dem aspekt des supportes und nicht mehr unterstuetzter versionen.

wuerde software als tangible asset gehandelt, wuerde es auch unter die gesetze fuer produktehaftung kommen. Aus kundensicht sicher ein guter schritt, weil dann aufgrund von produktehaftung gegen den hersteller des mangelhaften produktes vorgegangen werden kann. langfristig ergibt das eine qualitaetsverbesserung.

juristisch wird es dann aber eher unklar. wie ist der werteverlust durch einen softwarebugs zu berechnen? wie berechne ich produktivitaetsverluste (genauso wie die produktivitaets-verbesserung in der werbung diverser software nicht in franken und rappen umgerechnet werden kann).

es gibt zur zeit ein interessantes verfahren zu diesem thema :

Allied Waste Industries Inc., versus SAP (da geht es um 130 Mio)
 
Zuletzt bearbeitet:

maedi100

Stammgast
Zum Glück ist ja das Recht bei Privatpersonen klar. Wenn ich eine Software kaufe, dann kann ich sie Weiterverkaufen, wenn ich sie nicht mehr benutze/ installiert habe.
 
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