Genau das meine ich. Wenn der Onlineshop die Mehrwertsteuer direkt einzieht, ergibt sich keine 'Bearbeitungsgebühr'. Anhand der Lieferadresse kann ja einfach eruiert werden, welche Steuer zu welchem Satz erhoben werden muss. (Gaell, X5-599)
Jedes moderne Onlineshop-system sollte sowas koennen. In Nordamerika z.b. wird die Sales-Tax je nach Lieferaddresse automatisch erhoben. nicht nur zwischen den Bundesstaaten der USA, sondern auch von USA nach Kanada u.U.
über ein Clearing-System werden dann die gegenseitigen Steuerguthaben saldiert und monatlich zwischenstaatlich transferiert.
das sollte doch im (gemäss Brüsseler Werbung) geeinten europäischen Wirtschaftsraum ohne Zollschranken schon seit langem so sein.... über die bilateralen ist die Schweiz doch dort angeschlossen...
Frage an Leser im EU-Raum; Wie ist das eigentlich sagen wir zwischen eine Online-Shop in den Niederlanden und einer Lieferadresse in der BRD?
die andere schweizerische Frechheit: lasse ich ein Paket sagen wir via UPS nach der Schweiz schicken, erhebt die schweizerische UPS in Basel eine Zustellgebühr beim Empfänger, obwohl ich schon internationale Shipping Charges bezahlt habe.
Habe ich bei UPS und FEDEX erlebt. Das führte soweit, dass ich dann anfing, die Kreditkartenbelastung für die Shipping Charges zu sperren, bis UPS oder FEDEX mir die Surcharge der Schweizer Dependance gut schrieb. - meines Wissens wird die Surcharge nicht mehr verrechnet.