Es gibt eine gute Neuigkeit: Bayern hat das Gendern in Schulen und Behörden verboten und andere Bundesländern wollen folgen:
Nun hat die Söder-Regierung Ernst gemacht: Schriftliches Gendern in Schulen und Behörden wird verboten. Schüler sollen aber neugierig bleiben dürfen.
www.lto.de
In Bayern gibt es viele Fälle, in denen den Schülern die Verwendung eines iPads vorgeschrieben wurde - z.B. in der Mittelschule Feldkirchen-Westerham. Oder zu prüfen wäre auch, ob es in einem Gemeinschaftsraum zur PC-Schulung oder in Sekretariaten von Schulen in Bayern zum Beispiel iMacs oder MacBooks gibt. Diese dürfen wegen der neuen Gesetzeslage nicht mehr mit dem aktuellen Betriebssystem und dem darin vorgenommen Gendern verwendet werden. Sie sind im gegenwärtigen Zustand im Schulbereich wertlos. Im Behördenbereich ebenfalls.
Die Frage ist, ob Apple seine rechtsstaatliche Verpflichtung freiwillig erfüllen wird durch ein schnellstmögliches Update, durch das dieser Gender-Stern-Fehltritt entfernt wird.
Oder die Firma Apple riskiert einen öffentlichen Imageverlust, wenn sie erst durch eine Klage oder Musterklage zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gezwungen werden müssen.
Denn wenn sich die Befürworter dieser sprachlichen Entgleisung innerhalb der Führungsetage von Apple Deutschland über die neue Rechtslage rechtswidrig hinwegsetzen sollten, dann bliebe zum Beispiel für betroffene bayerische Schüler nur, sich ein Gerät (Tablet, Laptop, Desktop) mit Android- oder Windows-Betriebssystem zuzulegen.
Denn darin wird die korrekte deutsche Sprache dargestellt und es findet keine undemokratische Bevormundung der Benutzer statt wie bei Apple Deutschland.
Der dadurch entstandene Schaden muss dann von Apple im Rahmen eines Schadenersatzes ausgeglichen werden. Sprich, jeder bayerische Schüler hat einen Schadenersatzanspruch gegenüber Apple und muss den Kaufpreis des von ihm angeschafften Apple-Gerätes erstattet bekommen. Sollten Schulen Apple Geräte gekauft haben für ihre Schüler, dann haben die Schulen einen Schadenersatzanspruch gegenüber Apple.
Für Behörden gilt selbiges analog.
Dabei sollte für ganz Bayern und in den nachfolgenden Bundesländern eine nicht unerhebliche Summe zusammenkommen.
Vielleicht gibt es einen Rechtsanwalt, der diesen Fall mit garantierter Öffentlichkeitswirkung übernehmen wird. Apple anschreiben, ein Update einfordern und wenn selbiges wirklich abgelehnt wird seitens Apple, dann Musterklage einreichen und Mitteilung an alle wichtige Pressevertreter.
Die Frage war doch von Anfang an, wieso eine amerikanische Firma auf die Idee kommt, die deutsche Sprache zu verändern. Was würde man in den USA sagen, wenn eine deutsche Firma die amerikanisch-englische Sprache einfach verändern würde?
Es bleibt zu hoffen, dass die Firma Apple nun schnellstens ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Bayern nachkommt.