Ich verstehe NR Glättli und seine Kollegen nicht: Sie wollen etwas reglementieren, was sich Welt-weit nicht reglementieren lässt. Das ist für mich im besten Fall 'einem Phantom nachrennen' und im schlechtesten Fall 'dem grossen Publikum etwas vorgaukeln aus einem persönlichen Profilierungsbedürfnis'. Beides löst das Problem nicht.
- Man kann die technische Entwicklung nicht per Gesetz aufhalten. Dann geht sie 'unter dem Tisch' weiter. Die NSA führt das höchst Erfolg-reich vor.
- Man kann die Folgen der Datenhortung ¦ Datenauswertung reglementieren, indem man das Verfolgen bei einem Anfangsverdacht mit solchen Hürden versieht, dass der Verfolgte und der Staatsschutz vor Gericht mit möglichst gleich langen Spiessen kämpfen. Das würde Sinn machen.
-- Die Hürden für eine Strafverfolgung müssten so hoch werden, dass sich der Staatsschutz 3 x überlegen muss, was sich lohnt und was nicht.
-- Für unbescholtene BürgerInnen sollte der Staat eine spezialisiere AnwältIn zur Verfügung stellt. Sonst kommen verfolgte BürgerInnen aus einer solchen Falle nicht mehr raus (Verfolgte aus der Fichenaffäre mit zerstörter Existenz und Gesundheit als BSPs).
Der Deal müsst lauten: 'Das Recht zum Datenhorten gegen den Schutz bei einem Anfangsverdacht bis zur Schmerzgrenze des Staatsschutzes'. Auf dieser Basis kann der Staatsschutz tun, was er nicht lassen kann (und vereinzelt auch tun muss zu unserem Schutz), und kann sich die BürgerIn gegen einen unbegründeten Anfangsverdacht wirksam wehren.
- Man kann die technische Entwicklung nicht per Gesetz aufhalten. Dann geht sie 'unter dem Tisch' weiter. Die NSA führt das höchst Erfolg-reich vor.
- Man kann die Folgen der Datenhortung ¦ Datenauswertung reglementieren, indem man das Verfolgen bei einem Anfangsverdacht mit solchen Hürden versieht, dass der Verfolgte und der Staatsschutz vor Gericht mit möglichst gleich langen Spiessen kämpfen. Das würde Sinn machen.
-- Die Hürden für eine Strafverfolgung müssten so hoch werden, dass sich der Staatsschutz 3 x überlegen muss, was sich lohnt und was nicht.
-- Für unbescholtene BürgerInnen sollte der Staat eine spezialisiere AnwältIn zur Verfügung stellt. Sonst kommen verfolgte BürgerInnen aus einer solchen Falle nicht mehr raus (Verfolgte aus der Fichenaffäre mit zerstörter Existenz und Gesundheit als BSPs).
Der Deal müsst lauten: 'Das Recht zum Datenhorten gegen den Schutz bei einem Anfangsverdacht bis zur Schmerzgrenze des Staatsschutzes'. Auf dieser Basis kann der Staatsschutz tun, was er nicht lassen kann (und vereinzelt auch tun muss zu unserem Schutz), und kann sich die BürgerIn gegen einen unbegründeten Anfangsverdacht wirksam wehren.