Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert

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KarsaiA

Aktives Mitglied
Ich verstehe NR Glättli und seine Kollegen nicht: Sie wollen etwas reglementieren, was sich Welt-weit nicht reglementieren lässt. Das ist für mich im besten Fall 'einem Phantom nachrennen' und im schlechtesten Fall 'dem grossen Publikum etwas vorgaukeln aus einem persönlichen Profilierungsbedürfnis'. Beides löst das Problem nicht.
- Man kann die technische Entwicklung nicht per Gesetz aufhalten. Dann geht sie 'unter dem Tisch' weiter. Die NSA führt das höchst Erfolg-reich vor.
- Man kann die Folgen der Datenhortung ¦ Datenauswertung reglementieren, indem man das Verfolgen bei einem Anfangsverdacht mit solchen Hürden versieht, dass der Verfolgte und der Staatsschutz vor Gericht mit möglichst gleich langen Spiessen kämpfen. Das würde Sinn machen.
-- Die Hürden für eine Strafverfolgung müssten so hoch werden, dass sich der Staatsschutz 3 x überlegen muss, was sich lohnt und was nicht.
-- Für unbescholtene BürgerInnen sollte der Staat eine spezialisiere AnwältIn zur Verfügung stellt. Sonst kommen verfolgte BürgerInnen aus einer solchen Falle nicht mehr raus (Verfolgte aus der Fichenaffäre mit zerstörter Existenz und Gesundheit als BSPs).

Der Deal müsst lauten: 'Das Recht zum Datenhorten gegen den Schutz bei einem Anfangsverdacht bis zur Schmerzgrenze des Staatsschutzes'. Auf dieser Basis kann der Staatsschutz tun, was er nicht lassen kann (und vereinzelt auch tun muss zu unserem Schutz), und kann sich die BürgerIn gegen einen unbegründeten Anfangsverdacht wirksam wehren.
 

karnickel

Stammgast
Kurz gefragt: Was ist nun der schwerwiegende "Eingriff in die Privatsphäre" ? Das Sammeln *aller* Daten oder das Auswerten der ein Prozent Vorfälle von einer unbekannten Zahl an Delikten? Bitte immer schön hinter mathematischen Gleichungen mit mehr als einer Unbekannten verstecken, liebe Behörden.
 

PC-John

Stammgast
Die Auswertung der Daten ist das Problem!

Kurz gefragt: Was ist nun der schwerwiegende "Eingriff in die Privatsphäre" ? Das Sammeln *aller* Daten oder das Auswerten der ein Prozent Vorfälle von einer unbekannten Zahl an Delikten? Bitte immer schön hinter mathematischen Gleichungen mit mehr als einer Unbekannten verstecken, liebe Behörden.

Das Sammeln von Daten ist die eine Sache, deren Auswertung eine Andere.
Was immer und alles gesammelt wird, wissen wir kaum.

Hingegen kann die Auswertung von Daten zu einem Problem oder zur Problemlösung werden.

Beispiele:

Wird jemand vermisst, kann die sofortige (!) Auswertung von Handy-Einbuchungsdaten sehr hilfreich werden für die Suche/Fahndung.
Hier ist es verdammt mühsam, wenn der Untersuchungsrichter (welcher die Datenauswertung erst bewilligen muss) erst nach einem verlängertem Wochenende wieder erreichbar ist, und dann noch tagelang überlegt, ob der Datenauswertung stattgegeben werden soll. Bis dahin ist die entführte junge Dame schon längst tot.
(Das war doch der Fall, als ein Girl im Tessin unten im einem Wald umgebracht wurde.)

Werden jedoch systematische Datenauswertungen betrieben, so kann schon mal ein (vielleicht) illegaler Musik-Download entdeckt werden. Das ist nun kein Kapitalverbrechen, und soll auch nicht dem sogenannten "Rechte-Inhaber" zugespielt werden, damit es zu einer Anzeige kommen kann.

Bei der Daten-Auswertung sollen die Herren Fachleute mal ansetzen, Nationalräte selbst sehe ich hier nur als politische Exponenten, welche ihr Wissen meist nur aus Berichten im Blick schöpfen.

PC-John
 

multi-os

Stammgast
Gibt es eigentlich überhaupt konkrete Zahlen mit denen eine Brisanz solcher Daten belegt werden kann?
Mit anderen Worten : in wie vielen Fällen von Verbrechensbekämpfung führte solche Datenauswertung (und zwar ohne dass klassische Ermittlungsmethoden dazu beigetragen hätten) zum Erfolg?

Das ist doch überall so, ob die NSA in den USA, die abertausenden Überwachungskameras in GB oder eben Vorratsdatenspeicherung. Gerne hätte ich mal von solchen Geheimdienststellen gewusst, ob tatsächlich schon terroristische Attentate einzig aufgrund solcher Techniken vereitelt wurden und wie das genau im Nutzen-Verhältnis steht. Mit Betonung auf "einzig".
Für mich ist das "Geschäft mit der Angst".

Zudem : kann Üpf versichern, dass solche Daten nicht in Hände geraten, wo die Daten nichts zu suchen haben, kann man versichern dass keine Personen und Firmen Zugriff haben um sich Vorteile zu verschaffen?
Denn, nur weil die Staatsanwalt in Ermittlungsfällen juristische Abklärungen treffen muss, heisst das noch lange nicht, dass diese Daten einfach "sicher" sind.

Meine Skepsis gilt denn auch weniger dem Üpf oder dem Staat insgesamt. Aber lascher Umgang (auch technisch gesehen) kann Missbrauch ausserhalb des eigentlichen Nutzens zur Folge haben.
Für mich liegt die Gefahr von Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung also weniger beim Staat, da habe ich Vertrauen.
Zudem ist ja auch bekannt, dass der Bund in diesem Bereich personell ziemlich unterbesetzt ist.
 

PC-John

Stammgast
... Gibt es eigentlich überhaupt konkrete Zahlen mit denen eine Brisanz solcher Daten belegt werden kann?
Mit anderen Worten : in wie vielen Fällen von Verbrechensbekämpfung führte solche Datenauswertung (und zwar ohne dass klassische Ermittlungsmethoden dazu beigetragen hätten) zum Erfolg? ...

Kürzlich veröffentlichte Zahlen aus England zeigen, dass die Vorratsdaten-Speicherung für das Thema "Verbrechensbekämpfung" NULL (!) Erfolge hatten, weil viel zuwenig und nicht systematisch ausgewertet werden konnte. Vermutlich wegen absolutem Geldmangel, ähnlich wie beim neuen Flugzeugträger.

... Meine Skepsis gilt denn auch weniger dem Üpf oder dem Staat insgesamt. Aber lascher Umgang (auch technisch gesehen) kann Missbrauch ausserhalb des eigentlichen Nutzens zur Folge haben.
Für mich liegt die Gefahr von Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung also weniger beim Staat, da habe ich Vertrauen.
Zudem ist ja auch bekannt, dass der Bund in diesem Bereich personell ziemlich unterbesetzt ist.

Die Vorratsdatenspeicherung muss der Provider machen und finanziell tragen!
Die gesetzgebende Behörde bezahlt dazu keinen einzigen Rappen, sie macht nur Vorschriften, ohne sich über die Kosten bewusst zu sein.
Die Bundesstellen fordern dann jeweils die einzelnen Daten an, wenn sie irgendetwas nachforschen wollen, und die Erlaubnis vom Untersuchungsrichter dann endlich bekommen haben.
Im Normalfall ist dieser Dienstweg vieeeeeel zu langsam!

Ob die Daten beim Provider sicherer abgelegt sind gegen Hacker oder beim Bund, da möchte ich hier keine Vermutungen anstellen.

PC-John
 

Telaran

Stammgast
Gibt es eigentlich überhaupt konkrete Zahlen mit denen eine Brisanz solcher Daten belegt werden kann?
Mit anderen Worten : in wie vielen Fällen von Verbrechensbekämpfung führte solche Datenauswertung (und zwar ohne dass klassische Ermittlungsmethoden dazu beigetragen hätten) zum Erfolg?
Es gibt eine Statistik, welche aufzeigt, dass in allen Kriminalfällen knapp 1.5% davon noch zusätzlich von der Vorratsdatenspeicherung gebraucht gemacht haben. Bedauerlicherweise steht da nicht, ob und wie viele Fälle damit aufgeklärt werden konnten oder diese Daten massgeblich geholfen hätten.

Ich finde es also weiterhin nicht verhältnismässig.

Achja in Österreich wurden auch eine Statistik veröffentlich und ein Feedback von jemand, der es durchgelesen hatte
https://blog.fefe.de/?ts=ad67ccb5 schrieb:
In der Mehrheit der Fälle konnte "kein Beitrag zur Aufklärung geleistet werden". Und, wofür wird es eingesetzt? Wie versprochen gegen Terroristen und Mörder? Keine Spur! Diebstahl, Drogen, Raub, Stalking, Betrug und ein gutes Dutzend Fälle von "gefährliche Drohung"

Daten werden eh gesammelt
Es ist unbestritten, dass Google, Facebook und co schon sehr viele Daten sammeln und wohl mehr über einen Menschen wissen, als manche Geheimdienste aktuell. Trotzdem sind diverse Sensible Daten noch nicht in deren Systemen und was entscheidender ist: Sie können kein Leben komplett zerstören -> Gefängnis, Kredite, Sozialleistungen... das alles kann der Staat.

Datenschutz/Kontrolle
Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass die Polizei und der Rechtsstaat den Zugriff auf Daten erhält um "echte" Verbrechen aufzuklären/verhindern.
Das Problem dabei ist aber -> Das System wird von Menschen genutzt und die Softwarelösungen kennen keinen Datenschutz/Prozessabläufe.

Ein Mitarbeiter kann also meistens ohne Kontrolle die Daten abrufen (mit wem telefoniert meine Freundin, etc pp). Die Software blockt nicht und die wenigsten besitzen Berechtigungssysteme/Logging. Weiter werden auch viele diese Softwarelösungen lausig programmiert .

Es ist wie bei Nacktscannern: Solange keine Sicherheitsrichtlinien implementiert werden (Hardware und Software), sind es eher Missbrauchswerkzeuge. Waffen sind auch zum Schutz da und werden trotzdem mehrheitlich "missbraucht". nur da wird hingegen wieder in der Schweiz übertrieben reglementiert (gemäss Aussagen von manchen Kollegen im Polizei-Umfeld)
 
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