bitreactor.to

MIal47TIP

Mitglied
Wir konnten bis am Donnerstag 31.05.2012 diese Seite mit drei verschiedenen Laptops öffnen. Seit dem ist unmöglich. Es kommt immer in allen Laptop die Meldung "Security Alert: This link may not be safe"
"Search has partnered with Web of Trust to protect its users from entering unsafe search results. The link you are trying to enter has been identified as unsafe. Read more
und am Ende WOT Get the free "Web of Trust add-on".

Die 3 laptops arbeiten wie folgt
Laptop 1: HP, Windows 7, Norton 360 security 2012, Internet Explorer browser
Laptop 2: Toshiba, Windows Vista, Norton 360 security 2012, Internet Explorer browser
Laptop 3: Toshiba, Windows 7, Avira Security 2012, Firefox browser

Fragen:
Wir arbeiten nicht mit WOT, weshalb WFOT kümmert sich über unsere Sicherheit, wenn wir Norton und Avira haben.
Weshalb funktioniere einwandfrei torrent.byte.to und speedtorrent.to und iload.to, aber nicht bitreactor.to
Was ist WOT, das sich so viel Sorge macht für die Sicherheit einer Internetseite, die für Norton und Avira keine Sorge bereitet hat.
Wurde WOT irrtumlicherweise in allen dre Laptop eingeschleusert?

Danke für fundierte Abklärungen.
 

Marchesi

Stammgast
Hoi MIal47TIP

Die Fehlermeldung kann verschiedene Gründe haben, ich versuch Dir mal zu helfen.

Weisst du was WOT überhaupt ist?
Lies doch dazu den Wikipedia-Artikel, dann weisst du Bescheid:
http://de.wikipedia.org/wiki/Web_of_Trust

Wie ich das sehe, wurde das WOT Plugin/AddOn versehentlich installiert.

Trotzdem solltest Du dich in acht nehmen, wenn du FileSharing Seiten besuchst. Relativ schnell fängst du Dir was ein (ich weiss wovon ich spreche...).

Prüf doch die URL Mit 41 Virenscannern (VirusTotal). Wenn die dann auch etwas finden, hat Dich WOT vielleicht vor einem Trojaner gerettet, welcher durch Avira oder Norton "noch nicht" erkannt wird:
https://www.virustotal.com/

Gruss
Marchesi
 

Supporter

PCtipp-Moderation
Teammitglied
Ich hoffe, dir geht es hierbei nicht um Werbung für andere Torrent Seiten. Im Übrigen werde ich dir als Moderator in diesem Grauzonengebiet auch nicht "wirklich" helfen.

Die genannte Seite ist vom Netz genommen. Sei doch froh, wenn du schon gewarnt wirst vor unsicheren Seiten. Dieser ganze Torrent-Müll ist nebst gesetzlicher Grauzone auch eine riesige Malwareschleuder. Vergiss die Sache also lieber, kauf dir deine Sachen âuf sauberem Weg.
Weder Norton noch Avira (erst recht nicht) noch sonst ein Scanner sind ein Garant für sicheres Surfen und schlagen auf unsicheren Seiten auch nicht immer Alarm, sondern erst bei verseuchten Dateien.
 

MIal47TIP

Mitglied
Gesetzliche Abklärung bitreator.to

Sehr geehrter Hr. Moderator,
ich bedanke mich für ihre ausführliche Antwort. Allerding sind einige Abklärungen nötig.

1. Es ist eine merkwürdige und mutmassliche Annahme, dass mein Ziel ist, war oder wäre Werbung für andere Torrent Seiten zu machen. Wenn ich Werbung für irgend eine eigene Torrent Seite machen möchte, dann würde ich „professionell“ mittels eine Werbe- Presseagentur im Bereich „Piratage“ vorgehen. Ich bin ein benutzer von Torrent Seiten, um einige Barock Konzerte in meinem i-Phone hören zu können.


2. Dies Torrent-Müll, wie sie sagen, bewegt sich in der Schweiz nicht in einer so „grauen“ Zone. Weshalb erlaube ich mich eine solche Aussage zu machen:



2.1. Gemäss NZZ, 14. April 2007, „Tipps für legalen Musik-Download“ erklärt folgendes sehr deutlich: … „Vergleichsweise einfach ist die Situation beim Kopieren von Musik-CDs und Film-DVDs. Hier ist es erlaubt, Kopien für den eigenen, persönlichen Gebrauch oder für den Familienkreis herzustellen. Verboten und strafbar ist es aber, die Kopien zu verkaufen oder massenweise zu verschenken.“

„…geht die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsexperten davon aus, dass der Konsument gratis Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen darf - unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Die Juristen argumentieren, dass es Konsumenten nicht zugemutet werden kann, in der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil liegt aber noch nicht vor…“


2.2. Gemäss Medienmitteilung von SKS, 26. Juni 2008, „Gesetze gegen Fälschung und Piraterie: SKS informiert über Konsumenterechte ab dem 1. Juli“ wird folgendes veröffentlicht:
„Urheberrecht: Weiterhin darf der Konsument eine CD für den privaten Eigengebrauch kopieren, z.B. fürs Hören im Auto. Ebenso wenig wird die Nutzung von Tauschbörsen verboten. «Damit wären zahllose Jugendliche kriminalisiert worden. Hinter jeden Computer einen Polizisten zu stellen wäre absurd und unverhältnismässig», gibt sich Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin, erleichtert.“

„Für den Konsumenten bleibt die Rechtslage aber schwierig zu verstehen. Zudem betreibt die Musikindustrie bewusst Desinformation. Daher gibt die SKS eine Handlungshilfe «Tauschbörsen und CDs brennen» heraus. Diese erklärt: Was ist ab dem 1. Juli erlaubt, was nicht?


2.3. SCKS SKS Handlungshilfe vom 25. Juni 2008, Handlungshilfe «CDs brennen und Tauschbörsen» Was ist erlaubt? Was hat mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (1. Juli 2008) geändert?, wird folgendes bemerkt:

„Genauso können Sie Musik und Filme nicht nur auf CD und DVD mit Hülle und Booklet erwerben, sondern digital aus dem Internet herunterladen (Download). Dies gibt Ihnen als Musik- und Filmliebhaber unzählige Nutzungsmöglichkeiten der gekauften Lieder und Filme. Hingegen ist nicht alles erlaubt, was möglich ist.“

„Es ist erlaubt, CDs und DVDs für den eigenen, persönlichen Gebrauch zu kopieren.
Das heisst also, entweder für sich selber oder für den Freundes- oder Bekanntenkreis.
Hierfür gibt es eigene «Brennprogramme», welche die Daten von einer CD auf die andere
kopieren. Diese gehören zum Teil zur Standardeinrichtung eines Computers oder können
gekauft werden.““

Sie dürfen auch eine ausgeliehene oder gemietete CD oder DVD kopieren. Die gebrannten
CDs und DVDs dürfen im kleinen Kreis verschenkt werden. Nicht erlaubt (und auch strafbar)
ist das Verkaufen oder massenweise Verschenken von gebrannten CDs.“

2.4. Gemäss Tages Anzeiger, 30.11.2011, „Musik- und Film-Downloads zum Eigengebrauch bleiben legal“, wird folgendes veröffentlichthr:
„Die Schweiz ist ein Sonderfall: Wer im Internet Dateien herunterlädt, aber nicht selber anbietet, macht sich nicht strafbar. Das gilt selbst dann, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde. Das Aufschalten («Uploaden») von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich ist aber nicht erlaubt (siehe dazu das Interview mit der Stiftung für Konsumentenschutz). An dieser Rechtslage wird sich nichts ändern: Der Bundesrat verzichtet darauf, das Urheberrecht anzupassen.“

Demzufolge Hr. Moderator, mein Handeln ist in diesem Sinne VÖLLIG LEGAL und gemäss der jetzigen Rechtsvorlagen erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, die ich persönlich respektiere. So grau wie Sie sagen ist diese Zoner mindestens in der Schweiz, nicht. Es ist Aufgabe von anderen Instanzen der Film und Musik Industrie und allen anderen Dachverbände der Tonträgerproduzente in der Schweiz und im Ausland zu agieren.

INFORMATION: Mein eigentliches Problem wurde gelöst da heute ab 11 Uhr die Website auf alle 3 Laptops wieder aktiv ist.

Mit hochachtungsvollen Grüssen.
 

MIal47TIP

Mitglied
Sehr geehrte Hr. Markesi,
Danke viel Mal für Ihre Information. Wir hatten schon vor meiner Anfrage über WOT gelesen.

Wir haben aber, in keinen von den 3 Laptops irgendein WOT Program gefunden und haben wir angenommen, dass sowas nicht heruntergeladen haben.

Heute Morgen um ca. 11 Uhr (05.06.2012) haben wir bemerkt, dass bitreatctor.to auf alle 3 Laptops sich öffnen lässt, ohne dass wir irgendetwas gemacht hätten. Das einzige, was wir bemerkt haben, ist, dass Norton unvorhergesehene Scan in den 2 Laptop mit Norton durchgeführt hat. Selbstverständlich mit keiner Meldung von diesen merkwürdigen WOT.

Wir werden Virustotal auf 2 von unseren Laptops (eine mit Norton und eine mit Avira) testen.

Mit den besten Grüssen.
 
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