Nun die AV Hersteller weigern sich bisher für den "Bundestrojaner" oder andere staatliche Viren, Würmer etc., eine Ausnahme zu machen. Würde also vom AV gelöscht/in Quarantäne verschoben werden. (Behaupten die AV-Hersteller zumindest...)
Tatsache ist aber auch, dass der deutsche Bundestrojaner erst in den Datenbanken der AV-Hersteller auftauchte, als er vom CCC publiziert wurde. (Hängt natürlich mit dem seltenen Auftauchen des Bundestrojaners zusammen, so fällt er den AV-Herstellern eben kaum auf und wird ergo kaum wirklich erfasst, erkannt und gelöscht werden.)
Einige der AV-Hersteller behaupten nun aber, dass der Bundestrojaner aufgrund seiner Aktivitäten auf einem infizierten System sicher aufgefallen und gelöscht/in Quarantäne verschoben worden wäre. (Behaupten kann man vieles, solange der Tag lange ist...)
Kurz:
Eine AV Software würde den „Bundestrojaner“ löschen, sofern sie diesen auf der Platte als „Schädling“ erkennen würde. ;)