Bundesrat will Staatstrojaner erlauben

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coceira

Stammgast
Weiter wird präzisiert, dass der Einsatz auf Internet-Telefonie und E-Mail-Überwachung beschränkt sein wird. Nicht erlaubt wäre der Einsatz auf Computern.
dann ist ja alles bestens, oder wollen die "mein" phone gateway oder "meinen" mailserver (+-3500) user als pc bezeichnen und auch vertrojanern. :confused:

Die frage bleibt was ist ein Computer -
a.) schreibfehler der redaktion
b.) alles was nicht portabel ist (griffe an die pc´s schrauben !)
c.) wird vom bundesrat nach anhoerung einer expertenrunde definiert
d.) ist eh egal, dem personal fehlt das noetige fachwissen um das ding in einsatz zu bringen




ps.
und nach erfolgtem z.b. auch erfolglosem einsatz wird der ueberwachte selbstverstaendlich informiert, damit die software entfernt werden kann. .....uebrigens einer meiner kühe kann unheimlich gut klavierspielen andere kühe wiederum haben eher muehe damit.
 

marcovolt

Stammgast
Sorry aber 1. wer nutz im Jahr 2011 noch den Adobe Reader? Es gibt sehr schlanke Freeware PDF Reader welche genau das gleich können aber weniger Sicherheitslücken haben
2. Von wo sollen die meine E-Mail Adresse wissen ;-)
3. PDFs von unbekannten leuten werden bestimmt nicht geöffnet...

@coceira: Ich denke kaum das du auf dem Mailserver irgendwelche Dateien öffnest welche du nicht vorgängig auf einem anderen System getestet hast.
 

ueberschall

Neues Mitglied
Wird ein Bundestrojaner nicht von einem Antivirus aus der Privatwirtschaft rausgeworfen? Oder ist das als Hinderung einer Amtshandlung strafbar?
 

exro

Stammgast
Nun die AV Hersteller weigern sich bisher für den "Bundestrojaner" oder andere staatliche Viren, Würmer etc., eine Ausnahme zu machen. Würde also vom AV gelöscht/in Quarantäne verschoben werden. (Behaupten die AV-Hersteller zumindest...)

Tatsache ist aber auch, dass der deutsche Bundestrojaner erst in den Datenbanken der AV-Hersteller auftauchte, als er vom CCC publiziert wurde. (Hängt natürlich mit dem seltenen Auftauchen des Bundestrojaners zusammen, so fällt er den AV-Herstellern eben kaum auf und wird ergo kaum wirklich erfasst, erkannt und gelöscht werden.)
Einige der AV-Hersteller behaupten nun aber, dass der Bundestrojaner aufgrund seiner Aktivitäten auf einem infizierten System sicher aufgefallen und gelöscht/in Quarantäne verschoben worden wäre. (Behaupten kann man vieles, solange der Tag lange ist...) :rolleyes:

Kurz:
Eine AV Software würde den „Bundestrojaner“ löschen, sofern sie diesen auf der Platte als „Schädling“ erkennen würde. ;)
 

starfish

Aktives Mitglied
dem Staat ist nicht zu trauen

dass der Staat sich über das Gesetz hinwegsetzt, hat er in der Vergangenheit mehrfach bewiesen - siehe Fichenaffäre, die meines Erachtens nach wie vor nicht aufgearbeitet ist. Auch damals wurden unbescholtene Bürger fichiert mit all den vitalen Nebenwirkungen für die Betroffenen.
Genauso wird es mit der angedachten elektronischen Ueberwachung sein, ein Aufdecken von illegalen Aktionen (des Staates notabene) wird auch hier fast unmöglich sein.
 
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