Drohnen fliegen ohne Ärger

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hanscha

Mitglied
Auf Seite 7 des PCtipp 1/2023 steht, dass Schulungen und Prüfungen, die vor 2023 absolviert wurden, nicht anerkannt werden können....

Auf der BAZL-Webseite https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open.html#-1248847655 steht jedoch folgendes:

"2. Ich absolviere die Schulung und Prüfung gemäss Unterkategorie

Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. Das UAS.gate ist die offizielle Schulungs- und Prüfungsplattform der Schweiz. Zertifikate, die auf der offiziellen Plattform UAS.gate bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenregulierung in der Schweiz absolviert wurden, bleiben gültig. Pilotinnen und Piloten können in ihrem UAS.gate-Profil eine aktualisierte Version des Zertifikats mit EU-Logo herunterladen".

Somit bleiben bereits erworbene Zertifikate doch gültig! Wäre auch eigenartig gewesen, einen solchen Aufwand für Schulung und Prüfungen zu treiben, nur um uns nachher mitzuteilen, dass alles für die Katz gewesen sei.
 
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