Email von "Cleverbridge"

MoDrv

Neues Mitglied
Hallo
Habe Heute gleich zwei Emails, angeblich von cleverbridge erhalten, in denen sie mir die Mehrwertsteuer von alten Käufen verrechnen wollen. Die Mail ist in fehlerlosem Deutsch erfasst und die Links scheinen alle zu cleverbridge zu führen. Die eine Software soll ich im 2013 gekauft haben und sie senden folgenden Text dazu:

Sehr geehrter Kunde,


die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern hat in Bezug auf die von Ihnen getätigten Käufe kürzlich festgestellt, dass in den vergangenen Jahren eine Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz bzw. Liechtenstein bestanden hat.


Eine Bestätigung über die gezahlte Bezugssteuer für diese Käufe liegt uns nicht vor.


Um dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz Genüge zu tun, stellen wir Ihnen für die im Nachfolgenden aufgeführte(n) Rechnung(en), die bisher nicht abgerechnete Schweizer bzw. Liechtensteiner Mehrwertsteuer in Rechnung. Die jeweilige(n) Rechnungskopie(n) können Sie mit einem Klick auf den eingefügten Link einsehen:

Dabei ist noch eine "PDF Rechnung", welche ich nicht geöffnet habe. Ich denke mal, dass es sich hier um eine sehr professionelle Art von Phishing handeln dürfte.

Hat noch jemand solche Mails erhalten?
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Hallo MoDrv

Fast zu 100% sicher ein Fake. Halbwegs sicher könnte man sich nur sein, wenn man auch den Header der Mail hätte. Entweder ist es Phishing oder Malware oder grad beides.

Vielleicht einen Screenshot der kompletten Mail an die Leute der echten Cleverbridge weiterleiten, mit der Info, dass da jemand ihren Namen für kriminelle Zwecke missbraucht.

Herzliche Grüsse
Gaby
 
Zuletzt bearbeitet:

MoDrv

Neues Mitglied
Ok

Hab deinen Rat mal befolgt. Nun bin ich gespannt auf die Antwort. Diese Mails werden immer professioneller. Es gibt nur ein paar ganz kleine Abweichungen. Zum Beispiel die Nachrichten ID, welche nicht übereinstimmt. Oder die Rechnungsnummer die sich im Downloadlink von der im Email unterscheidet. Mehr Anhaltspunkte gibt es nicht.
 

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MoDrv

Neues Mitglied
Doch echt !

Ich habe von cleverbridge die Antwort erhalten, dass diese Mails tatsächlich von ihnen stammen. Offensichtlich haben Sie "vergessen" in der Schweiz die MwSt. anzumelden :(

Ich habe beim Kt. MwSt Amt in Bern angerufen und die haben mir dies bestätigt. Nun habe ich aber doch ein Problem damit, dass clecerbridge ihren Fehler offensichtlich durch die Kunden bezahlen lassen will.

Auch wenn ich eine Firma besitze, kann ich keine MwSt. geltend machen, wenn auf der Rechnung keine ausgewiesen wurde. Also weshalb soll ich nun denen Ihre MwSt. bezahlen?

Da ganze hat einen üblen Beigeschmack. habs mal dem Kassensturz gemeldet.
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Hallo MoDrv
Ich habe von cleverbridge die Antwort erhalten, dass diese Mails tatsächlich von ihnen stammen. Offensichtlich haben Sie "vergessen" in der Schweiz die MwSt. anzumelden :(
Schon eine seltsame Sache.

Da ganze hat einen üblen Beigeschmack. habs mal dem Kassensturz gemeldet.
Gute Idee. Ich habe von sowas noch nie gehört. Mir war, als sei Cleverbridge so ein Unternehmen, das für andere (z.B. für Antivirushersteller wie Avira, siehe hier) den Verkauf abwickelt. Wenn man in manchen Onlineshops eine Software für Direktdownload kauft, landet man u.U. bei Cleverbridge, die dann die Kreditkartenbelastung machen und den Download anbieten. Ich finde auch, dass das mit der MWSt in solchen Fällen nicht Sache des Kunden sein müsste, der Jahre nach dem Kauf noch zur Kasse geben wird.

Herzliche Grüsse
Gaby
 

hubgl

Neues Mitglied
Wir zahlen nicht...

Wir haben auch "Rechnungen" betr. MWST erhalten. Aber wir sind der Meinung, das wir die Rechnung damals nach den entsprechend ausgeschriebenen Preisen bezahlt haben und basta. Wir sind sicher, das der Preis damals stimmte und wir mussten nicht annehmen, das daraus noch MWST zu bezahlen sei.
Zudem ist es ja so, dass Cleverbridge nur den Einzug für viele verschiedene Firmen macht. Insofern müsste ja eigentlich die jeweilige Hersteller-Firma die MWST bezahlen. (Und ob jede von diesen Firmen jeweils MWST-pflichtig ist, können wir als Kunde unmöglich wissen und müssen dies als Endkunde auch nicht überprüfen).

Also, wir empfinden diese Rechnung(en) nicht als gerechtfertigt. Die Firma Cleverbridge will sich schadlos halten, aber der Fehler liegt eindeutig bei denen. Wir zahlen nichts.

Gruss
hubgl
 

bschilliger

Neues Mitglied
Auch wir zahlen nicht...

Hallo zusammen,

auch wir haben soeben eine solche Rechnung erhalten. Tatsächlich haben wir zum genannten Datum (im Jahr 2012!) eine Software von einer deutschen Firma zu einem Gesamtpreis gekauft. Die Abrechnung lief über die cleverbridge AG mit einer Zahlungsverbindung in der Schweiz.
Wir werden die Rechnung über CHF 7.92 nicht bezahlen, da die ursprüngliche Rechnung storniert und eine korrekte Rechnung inkl. der MwSt. ausgestellt werden müsste! Nur eine Differenzrechnung auszustellen ist m.E. nicht zulässig.

Schöner Gruss

Beat
 
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Ziska

Mitglied
Werde nicht zahlen

Habe soeben auch diese Mail erhalten. Wollte sie zuerst gleich löschen, aber da der Absender und die Links echt zu sein scheinen und das Deutsch auch fehlerfrei daher kommt, habe ich mir das mal durchgelesen.
Fakt ist, dass ich die aufgeführte Sortware (upgrade von bestehnedem Programm, per Link zu aktivieren) gekauft habe, also ein Datenaustausch stattgefunden hat. Das Datum könnte auch in etwa hinkommen, das müsste ich noch genau abklären. Da es sich damals um einen Komplettpreis gehandelt hat und ja schon bei der für die Bestellung benötigten Angaben der Firmensitz in der Schweiz angegeben worden ist, sehe ich nicht ein, dass ich nun noch nachzahlen soll.
Klar, der Betrag ist sehr klein, aber 1 Jahr später noch mit MwSt kommen, finde ich fraglich.

Wenn die Firma Cleverbridge "vergessen" hat die MwSt in den Komplettbetrag einzurechnen, kann das doch nicht mein Fehler sein. Ich werde die Mail ignorieren.
 

hallwiler

Neues Mitglied
Es geht noch dreister.....

Wir haben gleich 5 dieser Mails bekommen. Und offenbar geht Cleverbridge noch dreister vor und bucht die Nachforderung mit folgendem Hinweis gleich selber von unserer Kreditkarte ab:

"Im Rahmen der Online-Transaktion werden wir eine Woche nach Eingang dieser E-Mail den Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 15.12 USD von Ihrer Kreditkarte abbuchen. Dies entspricht 8% des oben aufgeführten Netto Rechnungsbetrages"

Mit Datum heute morgen wurde diese "Drohung" auch umgesetzt, noch bevor wir Gelegenheit hatten, die korrekte Abrechnung der eidg. Bezugssteuer (2012 notabene) nachzuweisen.

Cleverbridge landet per sofort auf unserer Blacklist und wird garantiert nie mehr was liefern! Uns bleibt nun noch, die Buchung bei der Kreditkartenfirma stornieren zu lassen.
 

matthias m.

Neues Mitglied
Trotz Mehrwertsteuer

Hallo zusammen

trotz allem, dass bei Incomedia die Mehrwertsteuer bei der Bezahlung ausgewiesen wurde, habe ich auch ein solche Mail erhalten.

Habe denen geschrieben, dass im bezahlten Betrag bereits die MWST. inbegriffen ist, wollen diese anscheinend das einfach kapieren.

Habe nun bereits zum zweiten mal mit Printscreen geschrieben und warte noch auf die Antwort.
 

StudiFR

Neues Mitglied
Ebenfalls eine E-Mail gekriegt

Hallo zusammen

Ich habe ebenfalls eine E-Mail mit demselben Inhalt gekriegt. Habe damals für die Uni einen Online-Fragebogen erstellt und dabei nutzte der Anbieter der Software (Unipark - Questback) die Abwicklung über Cleverbridge. Das stimmt soweit alles.

Ich hätte da aber noch eine Frage: Was passiert genau, wenn ich nicht zahle? Und was kann ich machen, wenn die mir das einfach über die Kreditkarte abbuchen?

Müssten man ja irgendwo melden können.
 

matthias m.

Neues Mitglied
Erfolg

Hallo zusammen

nun doch nach langem hin und her heute folgendes E-Mail erhalten:

Guten Tag Matthias ... ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach eingehender Prüfung der Sachlage möchten wir Sie darüber informieren, dass wir in Ihrem Fall aus Kulanz von der nachträglichen Zahlung der MWST absehen.

Wir haben Ihre MWST-Rechnung in unserem System storniert. Sie können die ursprüngliche Forderung also als gegenstandslos ansehen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nina ....
cleverbridge Invoicing Customer Service

cleverbridge AG, Köln
Vorstand: ...
Vorsitzender des Aufsichtsrats: ...
Registergericht: Amtsgericht Köln / HRB 58900

Betreffend der Kulanz.. na ja, ich könnte denen beweisen, dass die Mehrwertsteuer bereits im Preis eingerechnet war. Versucht einfach mal, euer Produkt nochmals zu kaufen (aber den Kauf nicht abschliessen), sollte dann bei der Bestellübersicht irgendwo die MWST angegeben sein, dann macht ein Printscreen und sende diese als Beweis Cleverbridge zu.

Gruss Matthias
 

Ziska

Mitglied
Weitere Mail erhalten

Jetzt ist doch gerade noch eine zweite Mail mit dem gleichen Text aber einer anderen Referenznummer, Betrag und (angeblichen) Bestelldatum eingegangen. Ich glaube, die versuchen es einfach auf gut Glück. Ich habe nur 1 Programm-Upgrade gekauft und nicht 2. Also stimmt von dem her schon etwas nicht bei denen.
 

RafaelS

Neues Mitglied
Ich habe mich extra registriert um hier zu posten!

Habe heute ebenfalls diese Mail erhalten mit der Aufforderung die MWST in der Höhe von $7.12 für einen Softwarekauf im Jahr 2014 nachzuzahlen. Dem Kassensturz habe ich ebenfalls ein PDF der Mail geschickt.

Zahlen werde ich diesen Betrag sicher nicht!
 

fancyromy

Neues Mitglied
cleverbridge

habe mich extra hier registriert um zu diesem Thema beitragen zu können. Auch wir haben eine solche Mail bekommen und es ist kein Fake, die meinen das ernst. Aber wir zahlen die Nachforderung der Mehrwertsteuer (USD 7.12) auch nicht.

Mal sehen, was weiter passiert. Werde wieder berichten.
 

Ziska

Mitglied
Bis jetzt noch keinen Schritt weiter

Ich habe nach der zweiten Mail von Cleverbridge die Unterlagen zu den Bestellungen rausgesucht. Immerhin betrifft die zweite Rechnung eine MwSt.-Nachvorderung für das Jahr 2013!
Wie von matthias m. vorgeschlagen einen Printscreen gemacht, denn auf der Webseite des Anbieters steht wortwörtlich "inkl. MwSt." und der Betrag wird dort auch ausgewiesen.
Das habe ich den Leuten von Cleverbridge mitgeteilt inkl. der Forderung, dass diese die Rechnungen stornieren sollen.

Heute Abend habe ich folgende Nachricht erhalten:

cleverbridge (Customer Support Invoicing)
13. Okt., 11:01 CDT
Guten Tag xxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie auf den von uns zur Verfügung gestellten ursprünglichen Rechnungen festzustellen ist, wurde dort keine Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Zu dem Zeitpunkt sind wir davon ausgegangen, dass Sie als Firmenkunde nicht steuerpflichtig waren. Da uns jedoch die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern erst kürzlich mitgeteilt hat, dass bei Ihren Käufen eine Steuerpflicht bestanden hat und wir die MWST auf diesen Umsatz zu zahlen haben, stellen wir diese nun nachträglich in Rechnung.

Nach Aussage der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die ursprüngliche Rechnung nicht zu ändern, die MWST kann in einer separaten Rechnung nachgefordert werden. Diese neue Rechnung beeinflusst Ihre Kosten nicht, da Sie den vollen MWST-Betrag in dieser Periode noch als Vorsteuer geltend machen können. Dies bedeutet, dass Sie den Betrag von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstattet bekommen. (Art. 28 ff. MWSTG in Verbindung mit Art. 40 MWSTG).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name entfernt]
cleverbridge Invoicing Customer Service

cleverbridge AG, Köln
Vorstand: Christian Blume, Martin Trzaskalik, Craig Vodnik, Reinhard Wille
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Michael Inhester (Chairman)
Registergericht: Amtsgericht Köln / HRB 58900


Fakt ist, dass ich nicht Mehrwertsteuerpflichtig bin, weil mein Umsatz den von der eidgenössischen Steuerverwaltung genannten Betrag von Fr. 100'000.- nicht erreicht und ich habe auch keine MwSt.-Nummer.
Ich könnte also, selbst wenn ich wollte, die MwSt. nicht zurückfordern.

Ich habe der netten Dame das mitgeteilt und warte nun auf neue Nachricht.
 
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Jenkins

Mitglied
eine mögliche Lösung..

Hallo zäme,

Auf folgendes Mail an Cleverbridge..

************************
Da ich mit keiner USt.-ID in der Schweiz zu dem angegebenen Zeitraum
registriert war/bin, werde ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.

Bitte um Stornierung der Rechnung und Bestätigung an mich.
************************

habe ich umgehend folgende Antwort bekommen:
************************
Guten Tag ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern dieses Missverständnis. Wir haben im Vorhinein leider nicht die Möglichkeit, bei allen Unternehmen nachzuprüfen, ob diese von einer Bezugssteuerpflicht befreit sind.

Vielen Dank für Ihre Bestätigung, dass Sie nicht der Bezugssteuer unterliegen. Auf dieser Grundlage haben wir nun die an Sie gerichtete MWST-Rechnung storniert.

Folglich können Sie unsere Zahlungsaufforderung als gegenstandslos betrachten.

Bitte entschuldigen Sie die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name entfernt]
cleverbridge Invoicing Customer Service
************************

Nur so als Tipp!
Die Sache ist echt unagenehm für empros gmbh. Die tun mir echt leid!

Gruss
Dani
 
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Ziska

Mitglied
Erfolg auch bei mir!

Nach meinem Post von gestern mit der Mitteilung an Cleverbridge habe ich auch noch die eigenössische Steuerverwaltung kontaktiert. Von dort habe ich heute Antwort erhalten (vielleicht können die Angaben Euch ja helfen, ich füge den Text zuunterst ein, der ist ziemlich lang)

Und nun habe ich gerade von Cleverbridge eine Mail erhalten, die den gleichen Inhalt hat, wie die von Jenkins gepostete.
Ich kann also nur allen empfehlen nicht einfach zu bezahlen und nicht nachzugeben.

Interessant finde ich, dass in der ursprünglichen Mail von Cleverbridge ja steht, dass das Amt festgestellt hat, dass eine Steuerpflicht bestanden hat, was ja gar nicht den Tatsachen entspricht. Von der eidgenössischen Steuerverwaltung aus konnte dieser Hinweis also nicht kommen. Cleverbridge versucht denen den Fehler der nicht ausgewiesenen MwSt unter zu schieben.


Hier also noch das Mail von der eidgenössischen Steuerverwaltung:

Wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2016 betreffend die Nachforderung der Mehrwertsteuer durch die cleverbridge AG.

Vorab halten wir fest, dass es sich bei der Überwälzung der Mehrwertsteuer gemäss Art. 6 MWSTG um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, für welche in Streitfällen das Zivilgericht und nicht die ESTV zuständig ist.

Im Weiteren können wir Ihnen aber mitteilen, dass die cleverbridge AG mit Sitz in Köln unter der von ihr genannten Nummer (CHE-364.758.271 MWST) im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist (öffentlich einsehbar unter www.uid.admin.ch) und es mehrwertsteuerrechtlich grundsätzlich möglich ist, dass ein Unternehmen geschuldete, aber bisher nicht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer dem Leistungsempfänger nachfakturiert. Dies kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn ein Unternehmen rückwirkend ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen wurde oder den Steuerausweis bei ursprünglicher Rechnungsstellung fälschlicherweise unterlassen hat (z.B. bei mehrwertsteuerrechtlich unkorrekten Qualifikationen von Leistungen). Der steuerpflichtige Leistungsempfänger kann sodann im Rahmen seiner unternehmerischen und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit die in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer in Abzug bringen (Art. 28 ff. MWSTG).

In Anbetracht des Gesagten sowie aufgrund des Steuergeheimnisses können wir leider keine Beurteilung zur Nachforderung abgeben. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der cleverbridge AG in Verbindung zu setzen und so die der Nachforderung zugrunde liegende Sachlage zu klären.

Im Übrigen weisen wir Sie darauf hin, dass Dienstleistungen, deren Ort sich nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG (Empfängerortsprinzip) im Inland befindet, beim steuerpflichtigen Leistungsempfänger der Bezugsteuer unterliegen, wenn der Leistungserbringer nicht im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen ist (Art. 45 Abs. 1 lit. a MWSTG i.V.m. Art. 45 Abs. 2 lit. a MWSTG). Elektronische Dienstleistungen wie die vorliegende (Onlinebezug von Software) gelten als solche Dienstleistungen, die entsprechend im Zeitpunkt des Bezugs vom inländischen Leistungsempfänger in Ziff. 381 des Abrechnungsformulars zum Normalsatz von derzeit 8 % zu deklarieren sind. Der zugehörige Vorsteuerabzug nach Art. 28 Abs. 1 lit. b MWSTG kann im selben Zeitpunkt bei Abrechnung mittels effektiver Methode im Rahmen der unternehmerischen und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Tätigkeit geltend gemacht werden.

Privatpersonen oder nicht mehrwertsteuerpflichtige Firmen, die Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland bezogen haben, die im MWST-Register nicht eingetragen sind, werden ebenfalls bezugsteuerpflichtig, sofern für mehr als 10‘000 Franken solche Dienstleistungen bezogen wurden, die als im Inland erbracht gelten (wie vorliegend der Softwarekauf).

Wir hoffen, dass Ihnen diese Ausführungen vorerst dienlich sind. Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, die in die Zuständigkeit der ESTV fallen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
 

oakway

Neues Mitglied
Cleverbridge...

Hallo zusammen

Habe auch ein Mail von dieser Firma erhalten, eine MwSt.-Nachrechnung für eine Software, welche ich vor über drei Jahren gekauft habe. Habe mehrere Tools/Softwares über diese Plattform gekauft, aber bisher nur eine Nachforderung erhalten.

Habe mich per Mail gemeldet und diese Aktion in Frage gestellt. Hier die Antwort:

*****************************
Wie auf der von uns zur Verfügung gestellten ursprünglichen Rechnung festzustellen ist, wurde dort keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Zu dem Zeitpunkt sind wir davon ausgegangen, dass Sie als Firmenkunde nicht steuerpflichtig waren. Da uns jedoch die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern erst kürzlich mitgeteilt hat, dass bei Ihrem Kauf eine Steuerpflicht bestanden hat und wir die MWST auf diesen Umsatz zu zahlen haben, stellen wir diese nun nachträglich in Rechnung.

Nach Aussage der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die ursprüngliche Rechnung nicht zu ändern, die MWST kann in einer separaten Rechnung nachgefordert werden. Diese neue Rechnung beeinflusst Ihre Kosten nicht, da Sie den vollen MWST-Betrag in dieser Periode noch als Vorsteuer geltend machen können. Dies bedeutet, dass Sie den Betrag von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstattet bekommen. (Art. 28 ff. MWSTG in Verbindung mit Art. 40 MWSTG).
*****************************

Habe nun nochmal geschrieben, dass ich nicht bereit bin, die Fehler anderer auszubaden und ich empfehle euch, gleich zu handeln. Da müsste schon "schweizintern" etwas kommen, damit ich aktiv würde. Zudem geht der Support davon aus, dass ich die Steuer zurückfordern kann, was nicht stimmt - habe zwar eine Firma, bin aber nicht MwSt.-pflichtig.

Nun, der Betrag ist an sich klein...aber egal, finde die Sache mit der Nachforderung äusserst unseriös.

Achtung: gibt auch in der Schweiz eine Firma mit dem Namen Cleverbridge, die haben aber nichts miteinander zu tun.

Schöne Sunntig!
 

xtrag

Neues Mitglied
Cleverbridge..

Auch wir haben solche Rechnungen erhalten. Bestellungen vom Ausland werden von uns ohne MWSt (Vorsteuer ) gebucht, entsprechend bei der MWSt Abrechnung nicht abgezogen. Bei Hardware wird die MWSt vom Spediteur verrechnet.

Wir haben über Deutsche Portale Software eingekauft. Bei den Preisen gilt eine Preisangabenverordnung! :

Bei Online-Angeboten ergibt sich aus der Preisangabenverordnung die Verpflichtung zur Angabe, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und in welcher Höhe noch Versandkosten hinzukommen (§ 1 Abs. Nr. 2 PAngV).

Somit muss die Deutsche MWSt von 19% zurückerstattet werden. Werde die verbleibenden zurückbehaltenen 11% des Umsatzes einfordern, respektive die 8% gerne Bezahlen, sobald die 19% MWSt gutgeschrieben sind. Bei Waren aus DE zieht der Lieferant die MWSt schon vom Preis ab.

Freue mich wenn die Gutschrift erfolgt und dann die MWSt zahlen.
 
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