Email von "Cleverbridge"

Ziska

Mitglied
Es ist nicht die eidg. Steuerverwaltung...

Ich kann nur nochmals sagen: Die Aussage von Cleverbridge, dass die eidg. Steuerverwaltung die sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Steuerpflicht besteht / bestand, trifft nicht zu.

Ich stand in Kontakt mit der Steuerverwaltung (siehe meinen Post) und denen ist bewusst, dass ich (und wenn man die Threads liest auch andere) nicht MwSt.-Pflichtig bin / sind, weshalb die diese Information gar nicht gegeben haben können.

Die Firma Cleverbridge versucht es einfach. Es klingt ja auch so gewichtig und nimmt ihnen ja die Schuld weg, wenn sie angeblich die Steuerverwaltung darauf aufmerksam gemacht hat, dass da noch was nachzufordern ist. Gerade wegen dieser Aussage und den kleinen Beträgen werden wohl auch einige Zahlen. Man will ja mit der Steuerverwaltung keinen Ärger...
Aber das ist Blödsinn.

Wehrt Euch, ich hatte auch Erfolg. Wenn Ihr denen mitteilt, dass ihr nicht Mehrwertsteuerpflichtig seid, dann krebsen die zurück und Ihr bekommt die gleiche Antwort wie ich und Jenkins.
 

roblu

Guest
Cleverbridge

Habe auch mails von Cleverbridge bekommen mit der Aufforderung die Mwst. zu bezahlen :mad: Ich werde keine Bezahlungen machen, da ich bei denen gar nichts Bestellt habe.
 

pctechnik.ch

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Auch ich bin betroffen

Gut dass das Internet so klein ist und solche Sachen dadurch auf den Tisch kommen

Auch mich hat es erwischt. Und auch ich habe über diese Firma Software gekauft. Ich habe mir gar nicht viel überlegt und habe die beiden kleinen Rechnungen einfach bezahlt, weil ja alles gepasst hat, ausser der mit der MwSt. Nachdem ich mich hier schlau gemacht habe, habe ich denen eine Email geschickt, mit der Begründung, sie sollen mich mal transparent darüber aufklären, was das soll.

Und natürlich forderte ich den Betrag retour. Übrigens, in dem Mail war eine Telefonnummer +49 221 222 45-13 und die habe ich angerufen. Dort nimmt eben ein Automat ab und erzählt das Sprüchlein mit der MwSt. nochmals gleich, also man kommt telefonisch nicht an die heran. Wie dem auch sei, ich werde nie mehr einen Kauf abschliessen, wenn die dahinterstehen. Man wird ja immer weitergeleitet zu denen und bis dorthin kann man einen Online-Kauf abbrechen.

Gruss René
 

Chris1a

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letzte Mahnung.....

Habe heute die letzte Mahnung von denen bekommen.Bis jetzt hatte ich noch keine Lust auf eine von diesen Mails zu antworten. Hat jemand schon Erfahrungen gemacht ob die das noch weiter ziehen?
Gruss Chris1a
 

pctechnik.ch

Neues Mitglied
Die lügen wie gedruckt

Habe eine Mail bekommen, sie hätten von der Behörde, dass ich MwSt. Pflichtig sei und ich könne das Geld dort zurückfordern.

Leider wurde ich frech, weil ich ja wusste, dass ich nicht MwSt. pflichtig bin und so habe ich ihnen geschrieben, ich möge die Lügengeschichten nicht und sie wollen mir das Geld per sofort zurücküberweisen. Danach kam wieder eine Mail, sie hätten einen Fehler gemacht und würden mir das Geld auf mein Konto überweisen in den nächsten Tagen.

Allerdings habe ich das Geld noch nicht und "einige Tage" sind schön längst vorbei. Also Leute, kauft einfach nichts wenn die Zahlung eines Artikels über diese Firma Cleverbridge abgehandelt wird. Man wird bei einem Kauf auf derer Website weitergeleitet und dann kann man immer abbrechen. Setzt Euch dann mit dem Hersteller oder dem Anbieter in verbindung, mit der Begründung, ihr würdet das Produkt wollen aber eben nie und nicht über Cleverbridge bezahlen. Jeder Onlineshop steigt auf das ein und wir haben erreicht, das diese Bude nicht weiter Leute schädigen kann.

Ich finde es unakzeptabel frech, wenn eine solch grosse Firma wirklich nachweisbar seine Kunden belügt und sogar behauptet und nicht und nie bereit ist, zur Sache zu stehen. Da kann ich nur sagen: "Haben wir das als Kunden nötig"?

Erst wenn die das Messer im Rücken haben, kommen sie runter aber dann ist es wirklich zu spät. Klar, die wenigsten haben den Eifer und den Nerv wegen ein par Franken sich zur Wehr zu setzen, jedoch sollte man genau das tun, um andere zu schützen.

Das ist meine Meinung zum Thema, auch wie man reagieren sollte ist meine Art, also rein persönlich und stellt die Geschichte so dar, wie ich sie erlebt habe.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:

Airflow

Neues Mitglied
Antwort von Cleverbridge

Auch ich bin ein "Opfer" von Cleverbridge. Als kleine GmbH bin ich MWST-pflichtig (Saldoversteuerung). Ich frage mich jedoch, wieso die eidg. Steuerverwaltung mich nicht direkt kontaktiert hat?

Bei Wareneinkäufen ist mir klar wie es funktioniert: Ich bestelle online in Deutschland und die senden mir ein Paket in die Schweiz zu. An der Grenze wird es vom Schweizer Zoll "abgefangen" und die rechnen dann die MWST + Zoll für bestimmte Waren + Zollgebühren + Postgebühren drauf und senden mir eine separate Rechnung zu. Noch nie hat eine deutsche Firma mir die Schweizer MWST oder den Schweizer Zoll dazu gerechnet.

Aber wie genau funktioniert es bei elektronischen Leistungen? Software Downloads, Software Lizenzen, Cloud Space im Ausland etc? Muss dann die ausländische Firma die Schweizer MWST einfordern? Weiss das jemand?


Ich habe bei Cleverbridge reklamiert, aber nur eine Standardantwort erhalten:

cleverbridge (Customer Support Invoicing)
9. Dez., 09:22 CST

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie auf den von uns zur Verfügung gestellten ursprünglichen Rechnungen festzustellen ist, wurde dort keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung sind wir davon ausgegangen, dass wir für die erbrachte Leistung Schweizer Mehrwertsteuer nicht in Rechnung stellen müssen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern hat uns jedoch erst kürzlich mitgeteilt, dass bei Ihren Käufen eine Mehrwertsteuerpflicht bestanden hat. Deswegen stellen wir diese nun nachträglich in Rechnung.

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG sind elektronische Dienstleistungen, welche durch ausländische Unternehmen (ohne Sitz oder sonstigen Bezug zu Schweiz, wie z.B. durch Webserver) erbracht werden in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und müssen mit 8% MWST besteuert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite über die „MWST-Branchen-Info 13 Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen“:

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst...tent.xhtml?publicationId=1000066&winid=487662

Nach schweizer Steuerrecht ist Ihr Kauf von elektronischen Produkten mehrwertsteuerpflichtig. Entsprechend bitten wir Sie, den in Rechnung gestellten MWST-Betrag zu zahlen.

Nach Aussage der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die ursprüngliche Rechnung nicht zu ändern, die MWST kann in einer separaten MWST-Rechnung nachgefordert werden. Die MWST-Rechnung beeinflusst Ihre Kosten nicht, da Sie den vollen MWST-Betrag in dieser Periode noch als Vorsteuer geltend machen können. Dies bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer MWST-Erklärung diesen Betrag von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erstattet bekommen. (Art. 28 ff. MWSTG in Verbindung mit Art. 40 MWSTG).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Sandrin
cleverbridge Invoicing Customer Service
 

Chris1a

Neues Mitglied
AGB anschauen..... sowie Preisbekanntgabeverordnung

Hallo Cleverbridgegeplagte
Bei Durchsicht der angehängten AGB von Cleverbridge fällt auf, das die Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten ist. Die AGBs wurden bei jedem Kauf mitgeschickt. Steht absolut deutlich unter Preise drin.
Der angezeigte Preis ist also ein Gesamtpreis, egal ob die Mwst ausgewiesen wird oder nicht.
Wenn die jetzt Mwst nachzahlen müssen ist das denen ihr Problem weil wir als Kunden diese schon bezahlt haben. Gemäss der Preisbekanntgabeverordnung gilt:

2. Kapitel: Waren
1. Abschnitt: Bekanntgabe des Detailpreises
Art. 3
Bekanntgabepflicht
1
Für Waren, die der Konsumentin oder dem Konsumenten zum Kauf angeboten
werden, ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken (Detailpreis)
bekanntzugeben.
2
Die Bekanntgabepflicht gilt auch für kaufähnliche Rechtsgeschäft

desweiteren:

Art. 8
Sichtbarkeit und Lesbarkeit
1
Detail- und Grundpreise müssen leicht sichtbar und gut lesbar sein. Sie sind in
Zahlen bekanntzugeben.

Heisst für mich das der Gesamtpreis in jedem Fall anzugeben ist, ich habe ehrlich gesagt noch nie etwas anderes gesehen. Der Gesamtpreis ist immer ersichtlich.

und zu spät sind sie auch noch.......

Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes muss innert drei Monaten nach deren
Inkrafttreten die Preisanschrift angepasst werden. Die Konsumentinnen und Konsu-
menten sind während dieser Frist mit einem gut sichtbaren Hinweis darüber in
Kenntnis zu setzen, dass die Steuersatzänderung in der Preisanschrift noch nicht
berücksichtigt ist.

Deshalb auf keinen Fall denen etwas zahlen!

Gruss Chris1A
 

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