FMG-Revision: der Ärger der Telcos

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dzs

Stammgast
Was auch in dieses unbedingt in dieses Gesetz gehören würde: Eine Haftungs- Schadenersatzpflicht des Bundes gegenüber unschuldigen Opfern beim Einsatz dieser IT-Waffe. Der CC Hamburg konnte ja bei einer (übrigens ziemlich dilettantisch programmierten) Version des deutschen Bundestrojaners zeigen, dass es auch Dritten ermöglicht wurde, sehr leicht in vom Bundestrojaner befallene Rechner einzudringen. Zudem werden zahlreiche unbeteiligte Dritte einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt, wenn der Staat mit mehr oder weniger subtilen Methoden die Hersteller von Sicherheitssoftware motiviert, es bei der und der heuristischen Methode nicht gar zu genau zu nehmen, damit der Virus nicht auffliegt...
 
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