Fuehrerscheincheck Betrug ? von Interserv

resli

Mitglied
Hallo habe mich im Juli aus lauter blödsinn bei Fuehrerscheincheck angemeldet da ich ein mail von denen bekommen habe. Nun sollte ich 89 Euro bezahlen da es ein Kostenplichtigen diens ist. Was haltet ihr davon jemand erfahrung mit denen. Habe bereits in Mehreren Foren ratschläge für nicht bezahlung und so doch sind die alle aus Deutschland. Hat jemand Schweiz erfahrung mit diesen Halunken von Interserv? Habe heute die letzte Zahlungserinnerung per post erhalten. Danke schon jetzt für eure Antwort.
 
Also sicher mal die registration streichen lassen, löschen und vernichten... Suche eine AGB und lies die komplett durch... Sieh dich um und sieh nach wo steht dass es kostet... wenn du nicht fündig wirst ganz einfach nicht reagieren... bzw. dem richter vorführen falls es ausschreitungen gibt...
 

resli

Mitglied
Es steht in den AGP's irrgend wo ganz klein das es was kostet, doch muss man zuerst die x seiten anschauen. Doch leider habe ich diese erst im nachhinein genau angeschaut wies so ist wie man agps bei gewinnspielen anschaut
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Unlauter vermutlich schon, aber...

Sali resli

Untenstehendes ist nur meine persönliche Einschätzung, ohne jegliche Kenntnisse der Rechtswissenschaften.

Wenn der Preis nicht gut sichtbar danebengestanden hat, dann müsstest Du eigentlich gute Karten haben, wenn Du nicht bezahlst. Falls es die Seite noch gibt, und sie immer noch irreführend aussieht, drucke sie aus oder (noch besser) mache Screenshots. In denen sieht man auch die Farben besser (z.B. AGBs nur grau in grau oder ähnliches).

Ich habe mich mal etwas durch den Paragrafendschungel gewühlt. All dies deutet wirklich darauf hin, dass die AGB-Abzocker-Masche in der Schweiz nicht legal ist. Einige Beispiele:

Z.B. http://www.admin.ch/ch/d/sr/942_211/a8.html
Zitat: "Art. 8 Sichtbarkeit und Lesbarkeit
1 Detail- und Grundpreise müssen leicht sichtbar und gut lesbar sein. Sie sind in Zahlen bekanntzugeben."


Oder: http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a18.html
Zitat: "Art. 18 Irreführende Preisbekanntgabe
Es ist unzulässig, in irreführender Weise:
a. Preise bekannt zu geben;"


Oder "unlauter handelt" laut http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a3.html auch, wer: "o.6 Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet."
(Damit wäre vermutlich schon die Spam-Mail illegal, die Dir geschickt wurde, um Dich auf die irreführende Seite zu locken).

Und siehe auch "Preisbekanntgabeverordnung":
http://www.konsum.ch/kf-tipps/WegleitungPreisbekanntgabeVO.html

Eigentlich dürfte der AGB-Abzocker vor einem CH-Gericht damit keine Chance haben. Warum benutze ich hier so viele Konjunktive (müsste, dürfte, sollte)? Darum: Erstens machen wir keine Rechtsberatung ;) (das da oben sind nur Fundstücke im Netz) und zweitens weiss man nie, bei welchem Richter man dann endet und mit welchen "Beweisen" die Firma aufkreuzt.

Es könnte so enden wie kürzlich die Spam-Klage in Zug. Seit ich von diesem Urteil weiss, hat jedenfalls mein Vertrauen in die Justiz erhebliche Dellen gekriegt.

Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum die ganzen Behörden und Konsumentenschützer bloss davor "warnen", auf solche Seiten reinzufallen, anstatt klipp und klar zu sagen, was Sache ist, falls das sprichwörtliche Kind bereits im Brunnen liegt. Diese Rechtsunsicherheit wäre wirklich nicht nötig.

Gaby
 

Blackbird

Neues Mitglied
Umfragenscout.com

Hi auch

Ich nehme an die benutzen die selbe Masche wie umfragenscout.com.
Irgendwo in den AGB's notieren das es etwas kostet, und das man zur Datenweitergabe zustimmt.
Sobald Sie genügend "Mitglieder" haben, wird die Seite und die AGB's immer wieder mal überarbeitet, dass es "leicht" ersichtlich ist, das es kein Kostenloser Service ist.

Dies habe ich von SECO bekommen, damit solltest du eigentlich argumentieren können:

1. Die Partei, welche über eine Webseite irrtümlich einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat, kann den Vertrag innerhalb eines Jahres seit Entdeckung des Irrtums - am besten schriftlich per eingeschriebenem Brief - anfechten, indem sie der Gegenpartei erklärt, sie sei getäuscht worden und den Vertrag deshalb als ungültig betrachte. Nach Schweizer Recht und auch nach deutschem Recht hat die Anfechtungserklärung die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge (Art. 23 ff. Obligationenrecht, http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf ).

2. Falls eine Inkassogesellschaft oder sonst ein Vertreter der Gegenpartei auf Bezahlung der fraglichen Geldforderung beharrt, sollte die getäuschte Partei auch gegenüber dem Vertreter der Gegenpartei auf die Ungültigkeit des Vertrags hinweisen.

3. Nur der Zivilrichter kann auf erhobene Klage derjenigen Partei, die am Vertrag festhält, in Kenntnis sämtlicher Umstände definitiv beurteilen, ob ein angefochtener Vertrag ungültig ist.

Und hier noch ein nütlicher Flyer:
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7979.pdf

Viel Glück
 
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