Unlauter vermutlich schon, aber...
Sali resli
Untenstehendes ist nur
meine persönliche Einschätzung, ohne jegliche Kenntnisse der Rechtswissenschaften.
Wenn der Preis nicht gut sichtbar danebengestanden hat, dann müsstest Du eigentlich gute Karten haben, wenn Du nicht bezahlst. Falls es die Seite noch gibt, und sie immer noch irreführend aussieht, drucke sie aus oder (noch besser) mache Screenshots. In denen sieht man auch die Farben besser (z.B. AGBs nur grau in grau oder ähnliches).
Ich habe mich mal etwas durch den Paragrafendschungel gewühlt. All dies deutet wirklich darauf hin, dass die AGB-Abzocker-Masche in der Schweiz nicht legal ist. Einige Beispiele:
Z.B.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/942_211/a8.html
Zitat:
"Art. 8 Sichtbarkeit und Lesbarkeit
1 Detail- und Grundpreise müssen leicht sichtbar und gut lesbar sein. Sie sind in Zahlen bekanntzugeben."
Oder:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a18.html
Zitat:
"Art. 18 Irreführende Preisbekanntgabe
Es ist unzulässig, in irreführender Weise:
a. Preise bekannt zu geben;"
Oder "unlauter handelt" laut
http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a3.html auch, wer:
"o.6 Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistungen sendet."
(Damit wäre
vermutlich schon die Spam-Mail illegal, die Dir geschickt wurde, um Dich auf die irreführende Seite zu locken).
Und siehe auch "Preisbekanntgabeverordnung":
http://www.konsum.ch/kf-tipps/WegleitungPreisbekanntgabeVO.html
Eigentlich dürfte der AGB-Abzocker vor einem CH-Gericht damit keine Chance haben. Warum benutze ich hier so viele Konjunktive (müsste, dürfte, sollte)? Darum: Erstens machen wir keine Rechtsberatung ;) (das da oben sind nur Fundstücke im Netz) und zweitens weiss man nie, bei welchem Richter man dann endet und mit welchen "Beweisen" die Firma aufkreuzt.
Es könnte so enden wie kürzlich die
Spam-Klage in Zug. Seit ich von diesem Urteil weiss, hat jedenfalls mein Vertrauen in die Justiz erhebliche Dellen gekriegt.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum die ganzen Behörden und Konsumentenschützer bloss davor "warnen", auf solche Seiten reinzufallen, anstatt klipp und klar zu sagen, was Sache ist, falls das sprichwörtliche Kind bereits im Brunnen liegt. Diese Rechtsunsicherheit wäre wirklich nicht nötig.
Gaby