Für wen lohnt sich Swisscoms Sparfuchs-Abo wirklich?

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Mooris

Stammgast
Diese Preise sind immer noch sehr hoch angesetzt (wenn man mit dem nahen ausland vergleicht)


Downloadgeschwingikeiten von 300mbit/s zu bewerben ist wohl auch etwas fraglich da man dies nur in sehr sehr SEHR seltenen fällen erreichen kann - dies alleine weil sehr viele Faktoren involviert sind (Netzempfang, Netzverfügbarkeit, Netzüberlastung und natürlich das eigene HANDY)


Desweiteren erwähnt Wingo auf der Website:
"Wichtig: Wingo Mobile ist für den normalen Eigengebrauch gedacht."

Angenommen ich verbrauche Monatlich zw. 5-10 GB Mobile Daten - muss man dann davon ausgehen das der Vertrag gekündigt wird ?
 

maenumania

Neues Mitglied
Diese Preise sind immer noch sehr hoch angesetzt (wenn man mit dem nahen ausland vergleicht)


Downloadgeschwingikeiten von 300mbit/s zu bewerben ist wohl auch etwas fraglich da man dies nur in sehr sehr SEHR seltenen fällen erreichen kann - dies alleine weil sehr viele Faktoren involviert sind (Netzempfang, Netzverfügbarkeit, Netzüberlastung und natürlich das eigene HANDY)


Desweiteren erwähnt Wingo auf der Website:
"Wichtig: Wingo Mobile ist für den normalen Eigengebrauch gedacht."

Angenommen ich verbrauche Monatlich zw. 5-10 GB Mobile Daten - muss man dann davon ausgehen das der Vertrag gekündigt wird ?

Sieht in den Bedingungen für Mobilfunk so aus, aber diese hast du bei den jetzigen Verträgen von Swisscom auch drin:

3.1 Vertragsgemässe Verwendung, "Fair Usage Policy"
Die Mobilfunk-Dienstleistungen gelten für den normalen Eigengebrauch,
welcher die normale mobile Nutzung im Zusammenhang mit der
Verwendung des Mobilfunkanschlusses in einem mobilen Gerät für
Gesprächs-, SMS/MMS- und Internetverbindungen beinhaltet.
Weist Swisscom nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch
abweicht oder bestehen Anzeichen, dass der Mobilfunkanschluss (SIM,
eSIM etc.) für Spezialanwendungen benutzt wird, und ist der Kunde nach
Rücksprache nicht gewillt, die entsprechende Nutzung einzustellen, kann
Swisscom jederzeit die Leistungserbringung einstellen oder einschränken
(z.B. Limiten) oder eine andere geeignete Massnahme (z.B. Umwandlung in
ein anderes Abonnement) ergreifen. "Erhebliche Abweichung vom üblichen
Gebrauch" und "Spezialanwendungen" bedeuten, dass die MobilfunkDienstleistung
zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne eines normalen
Mobilfunkanschlusses) oder missbräuchlich eingesetzt wird. Beispiele sind
Überwachungsanwendungen, Maschine-Maschine- und Durchwahlverbindungen.
Weitere Beispiele finden sich auf www.swisscom.ch.​


Ist wirklich zu überlegen zu wechseln. :confused:
 

waschu

Mitglied
Sparfuchs-Abo

Diese Preise sind immer noch extrem hoch angesetzt (wenn man mit dem nahen ausland vergleicht) Downloadgeschwingikeiten von 300mbit/s zu bewerben ist wohl auch etwas fraglich da man dies nur in sehr sehr SEHR seltenen fällen erreichen kann - dies alleine weil sehr viele Faktoren involviert sind (Netzempfang, Netzverfügbarkeit, Netzüberlastung und natürlich das eigene HANDY) Desweiteren erwähnt Wingo auf der Website: "Wichtig: Wingo Mobile ist für den normalen Eigengebrauch gedacht."
 
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