Ich glaube, der da http://forums.hannity.com/showthread.php?t=978991 hatte das gras nicht mehr wachsen hoeren koennen. ist aber ziemlich sicher nicht von der ipod gen.... cheers
eidea
p.s. ich bin weder mp3-player-verkäufer noch hab ich sonstwie ein interesse an deren verkauf, benutze aber seit 40 jahren mobile tonträger und kann noch immer das gras wachsen hören.
Wusste gar nicht, dass lautes Hören auch das Lesen und Verstehen beeinträchtigt. Dass nur die iPods davon betroffen sein sollen, steht nämlich mit keinem Wort im Text.und warum sind nur die iPods davon betroffen mit anderen Mp3 Playern kann man auch zu laut Musik hören!
lieber pc-tipp-news-autor
p.s. ich bin weder mp3-player-verkäufer noch hab ich sonstwie ein interesse an deren verkauf, benutze aber seit 40 jahren mobile tonträger und kann noch immer das gras wachsen hören.
Wusste gar nicht, dass lautes Hören auch das Lesen und Verstehen beeinträchtigt. Dass nur die iPods davon betroffen sein sollen, steht nämlich mit keinem Wort im Text.
Habe ich natürlich nicht. Es steht ja ganz klar "iPod-Generation". Es heisst nicht ja nicht "iPod-Hörer" oder "iPod-Benutzer". "iPod-Generation" ist ein übergeordneter Begriff und ist auf die ganze, MP3-Player-hörende Generation bezogen. Wenn von der "Babyboomer-Generation" gesprochen wird, heisst das ja auch nicht, dass alles Babys sind. Und würde von der MP3-Generation gesprochen, liesse sich ja daraus auch nicht schliessen, dass WMA-Hörer ungeschoren davon kommen. Im Gegenteil, deren Gehörschaden müsste sogar noch grösser sein, aber aus anderen Gründen, welche hier nicht zur Diskussion stehen.Doch ist es, sonst hättest du es nicht überlesen. Steht sogar in blauer Schrift und ganz gross da, ich zittiere es mal: "Gehörverlust bei iPod-Generation"
Oder zumindest die Angabe, in welchem Land ab 80 dB(A) ein Gehörschutz getragen werden muss...
In der Schweiz gilt seit 1.1.2007 auch ein Grenzwert von 85 dB(A) für industrielle und gewerbliche Tätigkeiten. Für überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration verlangen, liegt der Grenzwert jedoch schon bei 50 dB(A). Dies gilt jeweils für eine 8-stündige Tätigkeit bzw. 2000 Stunden pro Jahr. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen Massnahmen ergriffen werden. Das Tragen eines Gehörschutzes ist nur eine davon. Auf jeden Fall besser ist die Bekämpfung des Lärms an der Quelle.
Noch eine Bemerkung am Schluss. Ich konnte einmal erfahren, was 85 dB(A) bedeutet. Ich muss sagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, 8 Stunden ununterbrochen diesem Lärmpegel ausgesetzt zu sein. Bei mir wenigstens scheint der natürliche Schutzmechanismus vor solchen schädigenden Einwirkungen noch perfekt zu funktionieren.
Politik macht taub
Samstag, September 6, 2008
Eine Erklärung dafür, warum Politiker zunehmend taub für die Interessen ihrer Bürger werden, fand jetzt der tschechische Abgeordnete Pavel Severa. Er ließ die Sprechlautstärke von Politiker-Reden messen und förderte erschreckendes zu Tage. Der lauteste Redner im Parlament (übrigens ein Sozialdemokrat), brachte es auf stattliche 113 Dezibel (entspricht einer Polizeisirene). Aber auch seine weniger lautstarken Kollegen erreichten anschauliche, auf Dauer eindeutig gehörschädigende Lärmlevel. [Prag | Pravo]
Klar! Mit Google gesucht und abkopiert bei Akustische Grenz- und Richtwerte der SUVA. Und vielleicht hilft Dir auch speziell diese Checkliste "Lärm am Arbeitsplatz" zur Argumentation gegenüber Deinem Arbeitgeber.Hast du das irgendwo schriftlich von einer amtlichen Stelle? Das könnte ich für meinen arbeitsplatz gut gebrauchen.
In der EU gilt seit Februar 2006 ein Grenzwert von 85 dB(A) für industrielle Tätigkeiten. Die Aussage im Artikel, dass man ab 80 dB(A) am Arbeitsplatz einen Gehörschutz tragen muss, ist jedoch nach meinem Wissensstand falsch. Der Arbeitgeber muss lediglich einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Tragpflicht gilt erst ab 85 dB(A).
In der Schweiz gilt seit 1.1.2007 auch ein Grenzwert von 85 dB(A) für industrielle und gewerbliche Tätigkeiten. Für überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration verlangen, liegt der Grenzwert jedoch schon bei 50 dB(A). Dies gilt jeweils für eine 8-stündige Tätigkeit bzw. 2000 Stunden pro Jahr. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen Massnahmen ergriffen werden. Das Tragen eines Gehörschutzes ist nur eine davon. Auf jeden Fall besser ist die Bekämpfung des Lärms an der Quelle.
Veranstaltungen mit Musik (wie z.B. Diskos etc.) dürfen bis zu 93 dB(A) laut sein (Kunststück, denken ist dabei ja nicht erforderlich). Bei Veranstaltungen mit 96 dB(A) bis 100 dB(A) und einer Dauer bis 3 Stunden müssen Gehörschutzmittel gratis abgegeben werden. Bei einer Dauer über 3 Stunden ist dem Publikum zusätzlich eine Ausgleichszone mit einem Schallpegel von unter 85 dB(A) zur Verfügung zu stellen.
Man sieht daraus, dass nicht alleine der Lärmpegel relevant ist. Genau so wichtig ist die Expositionsdauer. Gibt es zwischen lauten Phasen auch leise, kann sich das Gehör wieder erholen. Auch die Art der Tätigkeit ist wichtig. Bei anspruchsvollen Arbeiten, ist der Grenzwert tiefer. Dabei spielt aber der eventuelle Gehörschaden weniger eine Rolle als die Gefahr, durch Lärm abgelenkt zu werden, was die Ursache von gefährlichem Fehlverhalten werden kann.
Noch eine Bemerkung am Schluss. Ich konnte einmal erfahren, was 85 dB(A) bedeutet. Ich muss sagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, 8 Stunden ununterbrochen diesem Lärmpegel ausgesetzt zu sein. Bei mir wenigstens scheint der natürliche Schutzmechanismus vor solchen schädigenden Einwirkungen noch perfekt zu funktionieren.
Hast du das irgendwo schriftlich von einer amtlichen Stelle? Das könnte ich für meinen arbeitsplatz gut gebrauchen.
Da ist man 8 Stunden durchgehend dem Lärm ausgesetzt und hat keine Möglichkeit für eine Pause. Daher wäre das sehr interessant.
Sehr geehrter Herr Spittler
Was genau hat das denn mit "Blick-Schlagzeilen-Unfug" zu tun? Als ehemaliger freier Mitarbeiter von PCtipp müssten ausgerechnet Sie ja das kleine 1x1 unserer Zunft aus dem FF beherrschen und somit nach allen Regeln auf der wunderbaren Klaviatur des Journalismus spielen können. Zu diesen Mitteln gehört meines Erachtens auf jeden Fall die prägnante Auswahl eines möglichst attraktiven und auch googlefreundlichen Titels...
stimmt wohl schon/ hat aber alles nichts mit der kritik am titel zu tun. die meisten forumsteilnehmer hier sind keine idioten und wissen, was sie da schreiben. wie Sie oben geschrieben haben, kurz und praegnant.Ist Ihnen auch schon aufgefallen, wie viele (insbesondere sehr junge!!!) Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln den ganzen Bus oder das ganze Tram mit ihrer Musik unterhalten - und das, obschon sie nur zwei winzige Stöpsel in ihren Ohren tragen.
Wenn ich ganz vorne im Tram meine Zeitung lesen will und erkennen kann, welchen Song von Eminem der Typ ganz hinten in seine Ohren plärren lässt, hab ich schon ganz stark das Gefühl, dass an der EU-Studie was dran ist.
Ganz abgesehen davon, dass ich das als regelmässiger Benutzer von Bus, Tram und Co. extrem nervig finde, mache ich mir dann halt einen Spass daraus, die Musikstücke zu erraten, welche während meiner Fahrt die jugendlichen Gehöre meiner Mitfahrerinnen und Mitfahrer schädigen...
Aufgrund dieser Beobachtung - natürlich einhergehend mit allen anderen lauten Ereignissen wie Konzerten, Discobesuchen usw. - ist es für mich nicht verwunderlich, dass neuere Studien jedem 4. Jugendlichen schon im Teenageralter einen Hörschaden attestieren.
Wie damals der Walkman (Gott hab ihn seelig) steht der iPod für mich als konkretes Sinnbild der jungen (oft auch lauten) Musik-Generation. Vermutlich gibt es keinen anderen zeitgemässen, portablen Medienplayer, welcher so stark mit dem Begriff "MP3" in Verbindung gebracht wird wie der iPod.
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Mit musikalischen Grüssen
Oliver Wirtz
Webdirector / Stv. Chefredaktor