Ich glaub wir füttern da sowieso einen Troll..
im gegensatz zu dir, bringt dieser troll jährlich zwischen 260 und 340 webseiten für firmen an den start.
es tut mir leid, dass du die wahrheit nicht ertragen kannst. und denkst, dass mein vorschlag dir ein buch zu kaufen wäre trollerei.
stell doch keine fragen in einem forum, wenn du die antwort scheust. grundlagen kann man in einem forum einfach nicht vermitteln. seit 15 jahren bin ich im web bereich tätig und war als supporter in den grossen foren von joomla, wordpress, typo3, drupal, html und css im einsatz.
dort bekommst du überall die selbe antwort und zwar von allen supportern.
grundlagen im webdesign kann man in einem forum einfach nicht vermitteln. das ist doch nicht so schwer zu verstehen. foren sind für einzelne fragen da und wenn man helfen kann, dann hilft man. du kannst vielleicht mal die anderen posts von mir im bereich "web" lesen, mit extrem ausführlichen erklärungen!
aber wenn einfach keine grundlage da ist, dann muss man als thread ersteller einfach auch einsehen können, dass jemand vielleicht recht hat, wenn er sagt ein buch wäre der richtige einstieg.
es ist doch nur gut gemeint. halbwissen ist verheerend und führt zu gehackten seiten, zu schadenersatzforderungen, etc.
aber vielleicht ist der vorschlag von babywhale - obwohl ich eigentlich exakt das GEGENTEIL erreichen wollte - der einzig richtige weg.
einfach mal anzeige gegen den domainholder von tangomango.ch zu erstatten
Ausug und Zusammenschnitt aus dem UWG
Art. 3 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten
1 Unlauter handelt insbesondere, wer:
Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
1.
klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
...die leistung ist übrigens das anbieten der möglichkeit termindaten auf der webseite zu veröffentlichen und das ist nicht davon abhängig ob das ganze kostenlos ist oder nicht.
und hier noch die strafbestimmung dazu...
4. Kapitel: Strafbestimmungen
Art. 231 Unlauterer Wettbewerb
1 Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 4a, 5 oder 6 begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.2
von nichts eine ahnung zu haben und dann auch noch mit der antwort nicht zufrieden sein ist eines. die anderen - welche etwas von der sache verstehen - aber deswegen als forentrolle zu bezeichnen ist paradox. angst vor der antwort? einfach nicht fragen!
so, für mich ist die sache hier jetzt abgeschlossen. auf die kommentare von babywhale (wollte wahrscheinlich einfach auch mal etwas sagen) muss ich gar nicht eingehen, es hat nichts mit der angelegenheit zu tun und hat deine frage ja auch nicht beantwortet. genauso wenig wie die posts der anderen.
und bevor ich es vergesse. ja, bitte lass es noch einmal überprüfen. aber von einem anwalt der das UWG kennt.
PS:
natürlich würde ich dich nicht wirklich anzeigen, ich habe davon ja rein gar nichts. das heisst aber nicht, dass es die konkurrenz nicht tut!
...viel spass noch mit dem thread, vielleicht gibt dir ja noch jemand eine andere lösung für dein problem.