Interdiscount - nicht grad kundenfreundlich

Tweety

Stammgast
Wir haben ein Samsung S4 mini gekauft und schon nach dem Auspacken und fertig installieren bemerkt, dass das Teil kein Ton gibt. Zumindest nicht ohne Kopfhörer. Haben es dann nochmals zurückgesetzt aber immer noch das gleiche!

Also ab zu Interdiscount, wo es auch gekauft wurde. Aber nix da mit Austauschen!!! Das wird sage und schreibe eingeschickt! Und jetzt? Da musste man extra die normale Sim-Karte in eine Microkarte umtauschen und nun kann man das alte Handy nicht mehr gebrauchen!!

Ist solches Vorgehen normal???? Dass bei einem Defekt nach einem halbem Jahr, das Gerät eingeschickt wird, ist mir ja klar. Aber wenn es schon nach dem ersten Start einen Fehler aufweist???
 

Lunerio

Stammgast
Das nutzen halt einige Händler aus, diese schwache Gesetze. Auf Kulanz kannst du lange warten. Man will ja möglichst jedes Gerät verkaufen können. Kannst ja unmöglich 2 davon zum gleichen Preis bekommen. :D
 

Tweety

Stammgast
Das Handy wurd nicht ausgetauscht sondern tatsächlich repariert!!! Noch nie gebraucht, defekt und jetzt repariert. Aber es hat ja noch 2 Jahre Garantie, also wehe es ist noch was :-)
 

Masche

Stammgast
Adapter bekommst du für ca. Fr. 5.-.
Bekommst Du beim swisscom Shop gratis, wenn Du swisscom Kunde bist.

Aber es hat ja noch 2 Jahre Garantie, also wehe es ist noch was :-)
Hatten wir auch gedacht, als ein Gerät nach dem ersten Austausch (war nicht reparierbar) wieder defekt war. Wir hatten dabei einen neuen Garantieschein erhalten, doch dieser wurde nicht akzeptiert. Es wurde auf die Kaufquittung des ursprünglichen Gerätes beharrt, die aber leider am ersten Garantieschein angeheftet war, den wir nicht mehr hatten. Folglich wurde uns trotz Garantieschein die Garantie verwehrt (so viel zur Kulanz)! Mach also von der Kaufquittung unbedingt eine Kopie, sonst nützt Dir die Garantie nichts, wenn das Gerät wieder defekt ist.
 

Cake

Stammgast
Bedauerlicherweise differenziert man zuwenig mit den verschiedenen Begriffen.

Es heisst in der kaufm. Lehre ganz eindeutig: "Die Kaufsache hat dem marktüblichen Preis zu entsprechen".
Ein defektes Gerät tut dies nicht, womit der Vertrag letztlich nicht zustande gekommen ist.
Aus dritter Hand "Garantiereparatur" ist keine Neuware!

Garantie tritt erst ein, wenn der Käufer die Kaufsache akzeptiert hat.
Die Gewährleistung auf einwandfreie Ware ist ein juristisches Verprechen ohne Grundlage: Wie will ein Verkäufer vom Schreibtisch aus versprechen, dass aus Serienproduktion (dritter Hand produzierte Gattungsware) nicht Ausschuss darunter befindet?
Dieses Abschieben der Verantwortung ist gesetzeswidrig der sich profitgierig anmassenden Wirtschaft.
Diese Gewährleistung verpflichtet ihn die Ware zurück zu nehmen und selbst Regress auf den Lieferanten/Produzenten zu nehmen. "Gewährleistung" ist Werbung, nicht "Hände in Unschuld waschen"

Juristen sind keine Wirtschaftsexperten (OR). Diese 'verschieben' oft zugunsten der durch sie bezahlte Unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ironfredy

Stammgast
ich habe mal bei einem Pc komplettpaket nach der grafikkarte gefragt...und beide verkäufer haben den bildschirm nach einem hinweis abgesucht,
die haben sich dann im inter discount gewundert warum ich raus gelaufen bin
bei Garantie versuchen mich fast alle läden abzuwimmeln damit, dass ich belegen soll, dass ich nicht den schaden verursacht habe und ich in der Beweispflicht bin, nicht sie.
hätte also schlimmer laufen können
 

PC-John

Stammgast
ich habe mal bei einem Pc komplettpaket nach der grafikkarte gefragt...und beide verkäufer haben den bildschirm nach einem hinweis abgesucht,
die haben sich dann im inter discount gewundert warum ich raus gelaufen bin ...

Das sind Verkäufer dort, und nicht Techniker. Und im Laden dürfen sie ohnehin nur verkaufen, was das System anbietet, und dort gespeichert ist. Jegliche Änderungen müssen von der entsprechenden Werkstatt ausgeführt werden, damit die Garantie nicht erlischt.
Es soll sich ein unzufriedener Kunde mal entsprechende Gedanken machen, auch über die wirtschaftlichen Belange, wenn ER selbst für die Garantie geradestehen müsste.

... bei Garantie versuchen mich fast alle läden abzuwimmeln damit, dass ich belegen soll, dass ich nicht den schaden verursacht habe und ich in der Beweispflicht bin, nicht sie...

Es gibt da auch Verkaufsgeschäfte (ist vielleicht auch abhängig vom Produkt), welche ganz klar sagen:
"Defekt bei Auslieferung", Reklamation innert 3 Tagen, gibt sofort ein Neugerät.
In einem Warenhaus wie dem Interdiscount ist so etwas sicher nicht möglich.

Darum etwas mehr überlegen, in welchen Laden man geht. Ganz klar, in einem Interdiscount kann ich 30 Tastaturen befingern, welche mir am besten zusagt, und dann gleich eine kaufen. Oder an 40 Mäusen knutschen, welche mir am besten in die Hand passt.

PC-John
 

PC-John

Stammgast
Dann sollen sie sonst wo verkaufen, aber völlig ahnungslos dürfen sie auch nicht sein...
Ahnungslose Käufer müssen entsprechend bedient werden können.

Willst du denn wirkliche Profis anstellen, welche sich den ganzen Tag zu 95 Prozent unterfordert fühlen?
Und wie lange werden sie dort in Stellung bleiben, beim Lohn eines Warenhaus-Verkäufers?

Nee, nicht wirklich.

PC-John
 

Lunerio

Stammgast
Brauchst keine Profis. Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen.
Aber völlig ahnungslose kann man eben auch nicht einfach einstellen. Gewisse Vorkenntnisse sollen vorhanden sein!
 
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