Giovanni Schoweiss
Stammgast
Na wenn adressen keine persönlichen daten sein sollen, dann will ich die vom verantworlichen wiessen!
Über die IP-Adresse lässt sich der jeweilige Besitzer ausmachen.
bleibt noch offen, welcher internet provider liefert an irgendwelche "laufkundschaft" daten ihrer kunden aus, logistep muesste doch den provider anfragen mit ip,zeitstempel um an die postadresse des zu diesem zeitpunkt gueltigen besitzers der ip zu kommen - sind diese daten oeffentlich wie ein telefonverzeichniss ?
Die grossen ISP in der CH haben sich dazu, wenn ich mich nicht irre, bereits geäussert.
abu schrieb:Aber wenn ein Benutzer in der Schweiz, via Schweizer ISP aktiv an einer Tauschbörse mitmacht, kennt doch nur der Schweizer ISP die Zuordnung IP <-> Account. Wie sollen dann diese Schnüffler an die Daten kommen, wenn sie die ISP nicht an Private herausgeben?
[...]nach verdächtigen IP-Adressen ab. Die Besitzer erhalten Abmahnungen oder gar Schadenersatzforderungen [...]
[...]das Unternehmen will IP-Adressen keinesfalls als persönliche Daten ansehen.
Vermutlich, indem sie unsere Gesetze missbrauchen. Gerüchten zufolge könnte das etwa so laufen: Sie stellen proforma eine Anklage gegen Unbekannt und liefern als "Beweis" die IP inkl. Zeitstempel mit. Das Gericht "muss" dann den ISP zwingen, die Personalien des Kunden rauszurücken. Dann stellen die das Verfahren wieder ein (es würde zuwenig rausschauen), da sie ja jetzt haben, was sie wollten. Diese Daten verwenden sie dann, um per Privatklage gegen den bösen Raubkopierer vorzugehen.
Gaby
das fernmeldegesetz ist klar und eindeutig .............................Darum erklärte er die Vorgehensweise von Logistep als illegal.
Er ist der Meinung, dass die Anwenderdaten nur dann vom Gericht an den Kläger weiter gegeben werden dürfen, wenn das Gericht eine strafbare Handlung feststellen konnte.