Mit dem Handy ein Foto in der Badi knipsen? Obacht!

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knobli

Stammgast
Herr Guhl scheint hier ein gröberes Problem zu haben. Man kann nicht mehr fotografieren, als man sieht. Wenn eine Hübschheit ihre Reize zur Schau stellt, macht sie es, um beachtet bezw. bestaunt zu werden. Soll denn eine Person, die geschäftlich erreichbar sein muss, deshalb vom Badi-Besuch ausgeschlossen werden? Und selbst wenn sich einer eine Galerie geiler Ärsche anlegen will, soll der - wenn es denn strafrechtlich überhaupt relevant ist - gemassregelt werden und nicht die 99,viel Prozent, die sich an die Anstandsregeln halten. Bestrafungsmethoden aus dem mechanischen Zeitalter finde ich in dieser Sache völlig fehl am Platz.
 

netpilots

Neues Mitglied
In der Badi ist man angezogen

Wo liegt das Problem? Ein Verbot welches nie durchgesetzt werden könnte. Zudem macht man von ausserhalb der Badi mit einem Teleobjektiv vielleicht die brisanteren Fotos.
 
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