Recht auf Reparatur beschlossen

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ROGEZH

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Ich möchte einleitend gerne bewusst machen, dass sich das neue «EU-Reparaturgesetz» nur auf diejenigen defekten Geräte bezieht, welche im Rahmen der «gesetzlichen Gewährleistungsfrist» repariert werden sollen, anstatt diese zu ersetzen.

Doch was geschieht mit den Geräten ausserhalb dieser Frist?

Das Zitat: «Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", ist gleichzeitig eine politische Bankrotterklärung, denn die Industrie hat uns Verbraucher über Jahrzehnte dazu erzogen, Geräte zu entsorgen, anstatt zu reparieren zu lassen. Einerseits hat die Industrie Geräte so konstruiert, dass Sie nicht oder kaum mehr geöffnet werden können und zum anderen machen Servicestellen Ersatzteile und Reparaturen willentlich dermassen überzogen teuer, dass es billiger ist, zu einem Neugerät zu greifen. Da steckt eindeutig Absicht und Strategie dahinter!

Dieses verspätete Reparaturgesetz macht nur dann Sinn, wenn die gesamte Palette an Elektrohaushaltsgeräten, an Geräten der Unterhaltungs-elektronik, an Endgeräten der drahtgebundenen und drahtlosen Nachrichtetechnik, sowie IT-Endgeräte davon betroffen sind. Nur so lässt sich der weltweite Berg an Elektronikschrott eindämmen. Doch weil sich die EU bereits im Ansatz (in der Entstehung) völlig inkonsequent schon wieder mit Ausnahmen beschäftigt, wir dieses absolut berechtigte Gesetz vermutlich ein wirkungsloser Schweizer Käse mit vielen grossen Löchern werden und auch bleiben.

Hiermit zeigt die EU wieder einmal mehr als deutlich, in welcher geistiger Umnachtung sie Politik betreibt. Das darf auch nicht verwundern, denn Politiker, welche z.B. in Deutschland nicht oder nicht mehr gebraucht werden (obsolet sind), werden nach Brüssel abgeschoben. Und genau diejenigen treiben dann dort Ihr unqualifiziertes Unwesen und das leider nicht immer zum Wohle des Volkes.
 
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