Sind AGBs auf Websites rechtsgültig ?

lutli

Stammgast
Hallo,
ich habe mal eine ganz generelle Frage: wenn ich Online ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufe, sind dann die AGBs auf der entsprechenden Website rechtsgültig oder muss ich einen Vertrag haben mit schriftlichen, mir zugestellten AGBs ?

Konkret geht es um einen Vertrag für das Produkt Vivo Casa der Swisscom, welches die Leistungen Telephonie, Internet und Swisscom TV einschliesst, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Ich habe mich in einem Swisscom-Shop in Zürich näher nach Vivo Casa danach erkundigt und der Verkäufer sagte mir, dass ich problemlos einen Vertrag abschliessen könne, man könne diesen auch innerhalb von 2 Monaten kostenlos kündigen, falls einem das Produkt und die Qualität nicht zusagt.

Entsprechende AGBs sind auf der Swisscom nicht leicht zu finden, sie sind ziemlich versteckt, weil die Swisscom vermutlich nicht will, dies an die grosse Glocke zu hängen.

Nach einigem Drängen hat mir dann Swisscom den Link per Mail zugestellt, dort kann man dann tatsächlich den Vermerk der 2-Monate Gratistestzeit nachlesen:

http://www.swisscom.ch/res/beratung-service/rechtliches/index.htm?languageId=de
und auch hier "Besondere Bedingungen TV" unter Punkt 6.2:
http://www.swisscom.ch/FxRes/Files/Rechtliches/Online_BB_Fernsehen_dt_gzd.pdf

Also meine Frage:
Sind diese AGBs in der Website so rechtsgültig oder muss der Vertrag, den ich mit Swisscom abschliessen würde, explizit auf diese AGBs hinweisen und mir in schriftlicher Form zugestellt werden ?

Ich möchte einfach sicher gehen, dass ich vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten kann falls mir das Produkt nicht zusagt ?

Das ganze ist eine Rechtsfrage, aber vielleicht hat es jemand unter Euch, der mir die Sachlage erklären kann.

Vielen Dank und Gruss,
lutli
 

X5-599

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Gesperrt
Ich kann dir folgendes sagen.

Vor Jahren habe ich mich bei ricardo angemeldet. Natürlich haben die irgendwann auch mal die AGBs angepasst.
Nun stehen sie auf derer Webseite und gemäss Aussage vom ricardo Support, müsse ich mich an diese AGB halten (die neue Version) weil ich vor Jahren bei der Anmeldung, den AGB zugestummen habe.

Wenn also die Aussage von ricardo stimmt, dann wäre die Antwort auf deine Frage, JA.

AGBs sind (das hatten wir damals in der Firma geklärt), ab dann Rechtsgültig wo du als Kunde die erste Rechnung bezahlst. Dabei ist es egal ob du die AGB jemals erhalten hast oder nicht, weil es Auftrag des Kunden ist sich diese zu besorgen.
 

Merlin77

Stammgast
Hallo,

Wenn Du in der Migros, Coop, Lidle, Interdiscount Media Markt... etwas kaufst, wird dir ja ach keine AGB ausgehändigt. Wenn Du nachfragst, müssten sie Dir diese dann aushändigen bzw. zugänglich gemacht werden.

Interessant wird es wohl eher, wenn die AGB massiv geändert würden, besonders bei einem Abo, kannst Du dann noch Beweisen, was damals in den AGB Stand?

Merlin77
 

ipool

Stammgast
AGBs Gültig?

Hatte da einen Vorfall, bei microspot.ch
Dabei ging es auch um die AGBs, respektive das Nichtvorhandensein eines Rückgaberechtes, trotz nicht korrekter Lieferung respektive zu wenig genauem Produktebeschrieb.

Der Konsumentenschutz hat mich damals darauf hingewiesen, dass zwar AGBs gültig sind, sich jedoch im gesetzlichen Rahmen bewegen müssen.

Kaum jemand nimmt sich aber meist die Mühe die AGBs zu lesen.

Kleiner Vorschlag meinerseits:
Damit Klauseln in den AGBs nachvollziehbar bleiben, empfiehlt es sich, die wesentlichen Seiten im Internet bei Vertragsabschluss als PDF zu sichern, so dass allfällige spätere Änderungen nachvollziehbar bleiben, sollte es mal hart auf hart kommen. Das selbe auch vom Produktebeschrieb.

Sollten die AGBs versteckt sein, am besten auch das dokumentieren.

Bei Klauseln, die gesetzlichen Vorschriften widersprechen, aufpassen. In meinem Fall hätte ich für die Rückerstattung eines Artikels von rund 50.- erst mal Gerichtskosten von ca. 200.- einwerfen müssen, mit einer geschätzten Chance von 80% auf Erfolg vor Gericht. Somit habe ich genau das gemacht, was die meisten in meiner Situation machen. Zähneknirschend belassen und diesen Shop nicht mehr berücksichtigen.
 

gucky62

Stammgast
ABGs bedürfen nicht unbedingt der schriftlichen Papierform. Sie müssen jedoch bei Vertragsabschluss vorliegen, bzw. einsehbar & lesbar sein, da Sie einen teil der Vertrags darstellen. Bei Online Verträgen genügt also ein Link der vom zu schliessenden Vertrag erreichbar ist.
Es genügt jedoch nicht bei einem schriftlichen Vertrag auf online AGBs zu verweisen, da die AGBs zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses vorliegen müssen und es muss vor Abschluss eines Vertrages möglich sein die AGBs zu lesen.

Aenderungen von AGBs können, je nach Produkt, bei einem Online Angebot, bzw. Internet Zugang kann man wohl davon ausgehen, dass es i.O. ist, online aktualisiert werden. Der Kunde muss jedoch informiert werden, da er bei Vertragsänderungen, und das sind AGB Änderungen nun einmal, meisten ein Sonderkündigungsrecht hat. (Auch bei Mindestsvertragslaufzeiten). Wobei in der Regel nur, wenn sich die AGBs zu ungunsten des Kunden ändern.
Mit dem bezahlen der ersten Rechung akzeptiert man jedoch automatisch die neuen AGBs. Man muss also selbst aktiv werden, wenn die AGBs geändert werden.
Im Prinzip ist einen stillschweigende Anpassung für bestehende Verträge nicht zulässig, aber ob dies immer so sauber gehandhabt wird, wage ich zu bezweifeln. Nur ob ein solcher Fall schon mal vor Gericht war?

Gruss Daniel
 

General Kaboom

Stammgast
AGB-änderungen sind doch nur rechtsgültig, wenn in den vorherigen AGB's steht "änderungen vorbehalten" oder sowas ähnliches. Generell wir ja eine Sicherung eingebaut, dass sich der User nur Registrieren kann wenn er ein Häckchen mit "akzeptiert blablabla" ankreuzt in diesem Falle wären die AGB's natürlich vollständig rechtsgültig ob nun gelesen oder nicht.
 

roadrunner58

Stammgast
Agb

Hallo Leute,

Es gibt keine AGB's!!!!

Es gibt nur eine AGB!!!

Es heisst ja>> Allgemeine Geschäfts-Bedingung.

Wenn ein Geschäft tatsächlich AGB's anstatt eine AGB hätte, wo wären wir dann?

Aha, beim Kunden XY nehmen wir mal diese > Passt uns besser, sonst haben wir Arbeit. Und beim nächstem nehmen wir dann wieder ne andere AGB, haben ja die Auswahl.

Es ist immer lustig Themen über die, ebenja AGB's, zu lesen. Danke

Geschrieben von Peter
 

roadrunner58

Stammgast
AGB, Änderung, Rechtsgültigkeit

AGB-änderungen sind doch nur rechtsgültig, wenn in den vorherigen AGB's steht "änderungen vorbehalten" oder sowas ähnliches. Generell wir ja eine Sicherung eingebaut, dass sich der User nur Registrieren kann wenn er ein Häckchen mit "akzeptiert blablabla" ankreuzt in diesem Falle wären die AGB's natürlich vollständig rechtsgültig ob nun gelesen oder nicht.

Stimmt nicht ganz!

Der Zusatz betreffend "Änderungen vorbehalten" weisst nur darauf hin, dass unter Umständen einzelne Absätz geändert, neu hinzufügen, oder aber auch wegfallen können.

Sollte dies der Fall sein, wird resp. sollte man darauf Aufmerksam gemacht werden. Je nachdem hat man das Recht innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaube 14 Tage) von einem Vertrag zurück zu treten, wenn man mit der neuen AGB nicht einverstanden ist.
Ohne Antwort auf diese Änderung ist man stillschweigend mit der neuen AGB einverstanden.

Geschrieben von Peter

(Sollte es ja wissen, da ich selber wieder eine AGB verfassen muss.)
 

slup

PCtipp-Moderation
Teammitglied
Hallo Leute,

Es gibt keine AGB's!!!!

Es gibt nur eine AGB!!!

Es heisst ja>> Allgemeine Geschäfts-Bedingung.
...
Hallo Peter, das versteh ich nicht ganz. Ich hab einen beliebigen Shop aufgerufen, und da kommt beim Klick auf AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
blabla

2. Vertragsabschluss
blabla...

3. ...


Ist da was falsch? Es sind ja viele Bedingungen.
S. auch hier.
 
Zuletzt bearbeitet:

Pagnol

Stammgast
AGB = Allgemeine Geschäfts-Bedingungen (Plural!)
AGBs = Plural eines Plurals (nicht sinvoll!)
AGB's = sog. Deppen-Apostroph = falscher Genitiv. Und als Plural noch falscher ...
 
Zuletzt bearbeitet:

losalamos

Gesperrt
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also ich finds schön, dass hier jemand einen thread ausgebudelt hat, der in wenigen tagen seinen einjährigen geburtstag feiern kann.

da möchte ich für die erhaltung dieses threads etwas beitragen und pushe ihn hiermit ein bisschen :D


ps:

allgemeine bedingungen sind immer nur im rahmen des gesetzes gültig.
wenn im gesetz z.b. steht: abos dürfen eine maximale kündigungsfrist von 3 monaten haben, dann kann in den AGB auch stehen 6 monate, das interessiert dann einfach keinen.

wenn das gesetz hingegen 6 monate erlaubt und 3 monate in den AGB stehen, gelten die 3 monate. immer das was besser ist für den konsumenten.

um bei der materie zu bleiben:

die hersteller schrieben immer wieder in ihre AGB, dass zum beispiel die garantie erlischt wenn jemand sein notebook aufschraubt und arbeitsspeicher oder festplatte tauscht oder erweitert.
das hatte so lange gültigkeit bis der erste vor gericht zog, denn dann wurde das gesetz durchgesetzt.

seither darf, egal was irgendwo steht, das ersetzen von arbeitsspeicher und festplatte keine auswirkung auf die garantie haben.
das gericht befand, dass es einem kunden möglich sein muss selber diese beiden komponenten auszutauschen ohne deswegen die garantie zu verlieren. deshalb sind die klappen für diese beiden dinge auch immer einfach am unterboden zu finden und sind üblicherweise jetzt sogar gekennzeichnet und haben auch keinen sicherheitskleber mehr drauf (warranty seal).

deshalb gibts in AGB auch immer die salvatorische klausel: "sollte ein oder mehrere punkte keine gültigkeit haben, hat dies keine auswirkung auf die anderen...."

AGB sind dafür da, gewisse dinge genauer und unmissverständlich zu definieren, eben im rahmen dessen was das gesetz immer etwas umschweiffender formuliert und womöglich erst mit einem urteil des bundesgerichtes fixiert.

wenn im gesetz also zum beispiel steht:
die firma muss im falle eines defektes diesen beheben.

dann steht in den AGB vielleicht:
bei einem garantiefall in den ersten 30 tagen tauschen wir das gerät gegen ein neues. ab dem 31. tag werden nur noch reparaturen ausgeführt und kein austausch mehr vorgenommen.

somit wäre die gesetzliche forderung erfüllt und der kunde kann am 40. tag keinen austausch mehr verlangen.

keine firma braucht übrigens eine AGB, das ist keine vorschrift. kann aber halt prozesskosten sparen wenn es hart auf hart kommt so lange es im gesetzlichen rahmen ist.

und wer einen anwalt für vertragsrecht kennt, der sollte den mal fragen wieviele AGB überhaupt vollständig gültigkeit haben :D
es gibt kaum eine AGB die vor gericht in allen punkten stand hält.
 

losalamos

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jeder vertrag und wir reden mal da für die schweiz, darunter befinden sich auch die AGB (allemeine geschäftsbedingungen) sind solange gültig wie sich beide parteien daran halten. ist es zum nachteil des kunden greift das OR. (auch obligationen recht genannt)
blödsinn. AGB sind nicht deshalb gültig weil sich beide parteien daran halten. sie sind entweder gültig weil sie dem gesetz entsprechen oder ungültig weil sie gegen das gesetz verstossen.

kein vertrag darf schlechter sein als es das or vorgibt, ansonsten ist es sittenwidrig und endet im zweifel vor den gericht. wie sich das gericht entscheidet ist dann der nächste punkt.
das ist ja das was ich bereits alles geschrieben hatte.

es gibt ein gesetz
eine rechtssprechung
eine gerechtigkeit
und ein rechtsempfinden

diese 4 punkte stimmen nicht immer überein.
hä, wie bitte? gerechtigkeit und rechtsempfinden haben mit der realität ja nichts zu tun. die rechtssprechung folgt dem gesetz. wir haben hier so etwas wie eine gewaltentrennung zwischen legislative und judikative.

beispiel garantie:

nurmalewrweise 1 jahr. nach euronorm (bilaterale verträge mit der eu) 2 jahre. greift in der schweiz noch nicht weil es eine gesetzesänderung bedarf.
noch mehr blödsinn. in der EU gibt es keine keine garantie die festgelegt ist auf zwei jahre, sondern, lediglich eine gewährleistung und das ist nunmal definitiv nicht das selbe wie eine garantie!

...somit ist es auch möglich, dass einige hersteller nur die garantie für ein jahr asgeben. sie sind im zweifel im recht. greift vorallem bei elektronischen artikeln.
das ist dann eben garantie und keine gewährleistung. man sollte schon wissen wovon man spricht, wenn man sich als rechtsberater aufspielt.

beispiel miete:
wohnung küdigungsfrist 3 monate. neu auf jeden monatsende ausser ende jahr, es sei der vertrag wurde vor einführung des gesetzes abgeschlossen, wo noch immer die 3 monatige quartalskündigung verankert ist. im zweifel endet es vor gericht. das quartal greift.
da kann ich jetzt eigentlich gar keinen zusammenhang zur frage nach AGB sehen...

trotzdem. 3 monate sind lediglich die MINDESTkündigungsfrist. es können auch vier oder fünf monate drin stehen. hat man ein ganzes haus oder eine haushälfte gemietet sind für gewöhnlich 6 monate vorgesehen.
hat man hingegen ein möbliertes zimmer gemietet ist die mindestkündigungsfrist nur 2 wochen.

ein erster kündigungstermin kann auch auf 6 monate oder ein jahr festgelegt werden. die 3 monate interessieren dann niemanden mehr.

da ich mich da aber nicht weiter drauf konzentrieren möchte, da es nix mit der frage oder den AGB zu tun hat, darf jeder selber hier weiter lesen http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/mb_ft_ord_kuend_miet_u_vermiet.pdf

geschäftsmietverträge abschluss mit 3 monatiger kündigungsfrist: sittewidrig. ist immer 6 monate. ausser der mieter akzeptiert es. ob er den mv untezeichnet hat oder nicht, wenn es vor die schlichtungsstelle geht dann greifen die 6 moante. vermieter hat keine chance.
weil es eben die MINDESTkündigungsfrist ist. es können auch 9 monate oder 5 jahre (üblich bei grösseren geschäftsobjekten) sein.

im übrigen möchte ich mal gerne sehen wo das als sittenwidrig bezeichnet wird.

sittenwidrig wäre es meiner meinung nach, müsste jetzt zum telefon greifen wenn ich es genau wissen wollte :D, wenn es eine übervorteilung wäre. also der vermieter räumt sich im vertrag das recht ein auf 3 monate zu kündigen, dem mieter werden aber 6 monate vorgeschrieben.

das ganze hat aber mit allgemeinen geschäftsbedingungen nun wirklich nichts zu tun. und die vertragsdauer ist vertraglicher bestandteil, steht somit im vertrag und nicht in allgemeinen bedingungen.
 

_sven_

Stammgast
meine eintrag habe ich selbst gelöscht wegen der flamware.
habe es satt dass mir hier einer dauerhaft an der hacke hängt. wo auch immer.

so long and bye........
 

eagleeye

Aktives Mitglied
Also wenn man in der Migros, etc. etwas kauft, gibt es da logischerweise keine AGB. Da gilt das Obligationenrecht (OR).

Eine AGB die man bei der Bestellung akzeptieren muss, ist gültig und zwar egal was da drin steht. Es gibt nur eine Ausnahme, sie ist ungültig in den entsprechenden Punkten wo sie gegen das Gesetz verstösst.

Wenn es also ein konkretes Problem gibt, musst Du dich wohl an einen Anwalt, Rechtsschutzversicherung oder ähnliches wenden.
 
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