Rechtsverluderung
In einem halbwegs zivilisierten Rechtsstaat ist eine rückwirkende Verschärfung ein absolutes No Go. In der Schweiz gab es das noch nie, (ausser einmal, um eine eine dubiose Bank vor den Folgen ihrer "Geschäftspraktiken" zu retten...)
Es wäre im Interesse der Rechtssicherheit zu hoffen, dass so etwas nie wieder durchkommt.