Unter der Lupe: Umgang mit Onlinebeschwerden

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maedi100

Stammgast
Bei einer Beschwerde via eingeschriebenen Brief habe ich ja auch die Sicherheit, das jemand den angenommen hat. Da kann nachher niemand behaupten, das etwas nicht funktioniert hätte...
 

losalamos

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Andere Erfahrung

Seit Jahren nutze ich Online-Formulare und E-Mail Adressen für Anfragen, Support und andere Dienstleistungen.

Bei einigen ist das Kontaktformular zwar nicht direkt auf der Mainpage und ab und zu in einem Untermenü.
Aber die Reaktionszeit auf meine Anliegen ist immer schneller und zuverlässiger als per Post oder Telefon.
Es gibt selten Mails und Anfragen, welche nicht innerhalb von 24 Stunden beantwortet sind. so lange braucht schon alleine ein Brief zum Empfänger...

Auch bei hunderten von Kontakten jede Woche klappt es nur etwa bei 2-5% nicht auf Anhieb.

Aber jeder macht halt seine eigenen Erfahrungen.
 

BlackIceDefender

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Gesperrt
rechtlich gesehen eben nicht. nur mit Empfangsbescheinigung.

die Dissertation spricht übrigens gezielt von Beschwerden im Zusammenhang mit der Telekommunikationsindustrie.

Was im Artikel als Mängel dieser Online-Formulare steht, deckt sich mit meiner eigenen Erfahrung. Es sind aber meist Formulare bei Branchen, die sowiso wegen Kunden"dienst" kritisiert werden: Ob ich jetzt bei der Telefonfirma durch Endlosschleifen von Telefoncomputern gehe oder online von FAQ zu FAQ gehe ist dasselbe.
 

Paulchen1

Stammgast
onlinebeschwerden

rechtlich gesehen eben nicht. nur mit Empfangsbescheinigung.

die Dissertation spricht übrigens gezielt von Beschwerden im Zusammenhang mit der Telekommunikationsindustrie.

Was im Artikel als Mängel dieser Online-Formulare steht, deckt sich mit meiner eigenen Erfahrung. Es sind aber meist Formulare bei Branchen, die sowiso wegen Kunden"dienst" kritisiert werden: Ob ich jetzt bei der Telefonfirma durch Endlosschleifen von Telefoncomputern gehe oder online von FAQ zu FAQ gehe ist dasselbe.

richtig,eine empfangsbescheinigung mit quittung sagt nichts viel aus nur das du sie eingeschrieben abgeschickt hast und der empfänger sie nicht abgeholt hat. oder sie nicht holen wollte! usw.schick mir mal ein r - brief und ich hol ihn nicht ab. ich kann bei einer gegenüberstellung immer noch behaupten ich hab nie was bekommen da ich nie eine unterschrift geleistet habe.oder viel abwesend bin oder der briefkasten leer war usw.

mfg paulchen
 

TCPIP

Mitglied
ich kann bei einer gegenüberstellung immer noch behaupten ich hab nie was bekommen da ich nie eine unterschrift geleistet habe.oder viel abwesend bin oder der briefkasten leer war usw.

Diese Behauptung kannst du gleich vergessen.

Ich habe deswegen mal einen Anwalt befragt, und der hat mir in etwa folgendes geantwortet.

Ein eingeschriebener Brief gilt nach einer bestimmten Zeitspanne als zugestellt!. Ob der Empfänger ihn jetzt abgeholt und unterschrieben hat, ist dabei irrelevant.
Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei gerichtlichen Fällen, ich glaube ca. 1-3 Monate, liegt das Recht also in jedem Falle zugunsten des Absenders.
 

Paulchen1

Stammgast
zugestellt!!

Diese Behauptung kannst du gleich vergessen.

Ich habe deswegen mal einen Anwalt befragt, und der hat mir in etwa folgendes geantwortet.

Ein eingeschriebener Brief gilt nach einer bestimmten Zeitspanne als zugestellt!. Ob der Empfänger ihn jetzt abgeholt und unterschrieben hat, ist dabei irrelevant.
Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei gerichtlichen Fällen, ich glaube ca. 1-3 Monate, liegt das Recht also in jedem Falle zugunsten des Absenders.

solange ich nichts unterschrieben habe habe ich auch nichts erhalten!
hat dir auch schon jemand was aus dem briefkasten geklaut? ich kenne viele fälle.

ich arbeite bei ........? vielleicht weisst du jetzt ......!
mfg paulchen1
 

TCPIP

Mitglied
Ich werde ab jetzt nie mehr Steuern bezahlen.
Von nun an werde ich immer behaubten, die Rechnung nie erhalten zu haben. :p

Da ich keine genauen Kentnisse für solch rechtliche Fälle habe,
möchte ich aber auch nicht darüber streiten wer Recht hat oder nicht.

Habe dafür aber noch folgendes gefunden:

Kann ein postalisch zugesandter LSI (lettre signature) nicht ausgehändigt werden, hinterlässt die Post eine Abholungseinladung. Die Zustellung der Abholungseinladung ist im Streitfall zu beweisen, und zwar vom Absender der eingeschriebenen Sendung (§ 38 Abs. 1 StPO).

Wird eine zur Abholung avisierte Sendung auf der Post innert der siebentägigen Abholfrist abgeholt, gilt sie als im Zeitpunkt der tatsächlichen Aushändigung zugestellt; wird die avisierte Sendung nicht abgeholt, gilt die Zustellung als am letzten Arbeitstag der siebentägigen Abholungsfrist erfolgt (§ 42 Abs. 1 StPO).

Wer trotz Kenntnis einer Abholungseinladung nicht innert laufender Abholfrist versucht, in den Besitz der avisierten Sendung zu gelangen, kann hernach nicht Wiederherstellung der insofern versäumten Rechtsmittelfrist verlangen (§ 43 Abs. 2 StPO).

Oder auch:
http://www.incamail.ch/
 

Paulchen1

Stammgast
inca mail

Ich werde ab jetzt nie mehr Steuern bezahlen.
Von nun an werde ich immer behaubten, die Rechnung nie erhalten zu haben. :p

Da ich keine genauen Kentnisse für solch rechtliche Fälle habe,
möchte ich aber auch nicht darüber streiten wer Recht hat oder nicht.

Habe dafür aber noch folgendes gefunden:

Kann ein postalisch zugesandter LSI (lettre signature) nicht ausgehändigt werden, hinterlässt die Post eine Abholungseinladung. Die Zustellung der Abholungseinladung ist im Streitfall zu beweisen, und zwar vom Absender der eingeschriebenen Sendung (§ 38 Abs. 1 StPO).

Wird eine zur Abholung avisierte Sendung auf der Post innert der siebentägigen Abholfrist abgeholt, gilt sie als im Zeitpunkt der tatsächlichen Aushändigung zugestellt; wird die avisierte Sendung nicht abgeholt, gilt die Zustellung als am letzten Arbeitstag der siebentägigen Abholungsfrist erfolgt (§ 42 Abs. 1 StPO).

Wer trotz Kenntnis einer Abholungseinladung nicht innert laufender Abholfrist versucht, in den Besitz der avisierten Sendung zu gelangen, kann hernach nicht Wiederherstellung der insofern versäumten Rechtsmittelfrist verlangen (§ 43 Abs. 2 StPO).

Oder auch:
http://www.incamail.ch/
¨

habe nicht nachgeschaut aber so viel ich weiss ist inca mail per digital post.
also was in den bestimmungen steht ist mir teilweise geläufig aber "papier ist geduldig" was so alles schwarz auf weiss steht stimmt in der praxis auch nicht immer.auf jeden fall wenn der pöstler die abh.einladung nicht in den briefkasten wirft, oder wenn ich sie per zufall zwischen der werbung oder einer gratiszeitung in den kehricht geworfen habe? also hab ich sie nicht erhalten.oder auch diebstahl aus dem kasten.ich kenne viele fälle solcher art.aber danke für deine info.
mfg paulchen1
 
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