Dem Artikel ist noch hinzuzufügen, dass es den Klägern darum ging, dass der Marktwert ihres Hauses geschrumpft sei und sie diese Tatsache Google in die Schuhe schieben wollten.
Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist, dass der Zugang zu deren Haus über eine Privatstrasse geht. Die Google-Mitarbeiter haben somit nachweislich den Tatbestand des unerlaubten Betretens von Privatbesitz erfüllt.
Der ganze Casus gegen Google war sehr schwach. leider, denn die eigentliche frage der Privatsphäre wurde nicht wirklich behandelt - weil der Casus um die Wertminderung der Immobilie herum aufgebaut war. Diese Wertminderungen sind zur Zeit wohl anderen Faktoren zuzuschreiben. Wäre der Casus besser aufgebaut gewesen, wäre ich dafür, dass weiter gezogen wird (bis zu US Supreme Court). Das letztinstanzliche Urteil hat nach angelsächsischem System gesetzgebende Kraft.
Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist, dass der Zugang zu deren Haus über eine Privatstrasse geht. Die Google-Mitarbeiter haben somit nachweislich den Tatbestand des unerlaubten Betretens von Privatbesitz erfüllt.
Der ganze Casus gegen Google war sehr schwach. leider, denn die eigentliche frage der Privatsphäre wurde nicht wirklich behandelt - weil der Casus um die Wertminderung der Immobilie herum aufgebaut war. Diese Wertminderungen sind zur Zeit wohl anderen Faktoren zuzuschreiben. Wäre der Casus besser aufgebaut gewesen, wäre ich dafür, dass weiter gezogen wird (bis zu US Supreme Court). Das letztinstanzliche Urteil hat nach angelsächsischem System gesetzgebende Kraft.
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