zattoo legal?

ccppi

Stammgast
Ich hatte lätzeres eine diskussion mit Verwandten ob Zattoo legal sei, wenn man keinen Fernsehanschluss bezahlt.
Sie meinten das sei etwa so wie beim Radio mit den Gebühren.Sie meinten sobald ich Empfangen kann muss ich bezahlen.
ich war der Meinung das sei legal.
Da ich nun etwas unsicher bin wollte ich fragen:

Ist Zattoo schauen ohne das ich Fernsehgebühren Zahle erlaubt?
Vielen Dank für alle Antworten
 

Gaby Salvisberg

Super-Moderator
Ist Zattoo schauen ohne das ich Fernsehgebühren Zahle erlaubt?

Du musst leider die Billag-Gebühr bezahlen. Hier die entsprechende Seite der Billag. Zitat daraus:

Billag schrieb:
Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. (Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.)

Sowie detaillierter, was die unter einer technisch TV-befähigten Ausrüstung verstehen:
Billag schrieb:
Privater Fernsehempfang:

* Der Haushalt verfügt über einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz).
* Eine entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) ermöglicht den Empfang.
* Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt.
Wenn man sich bei Zattoo und Wilmaa nicht registrieren müsste, dann müsstest du nicht bezahlen. Sprich: Die Billag hat sich da was Feines ausgedacht. :cool:

Gruss
Gaby
 

ccppi

Stammgast
Danke für deine schnelle antwort.

bei zattoo kan man aber ein paar Sender auch ohne registrierung schauen; wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das dann legal, oder?
 

X5-599

Gesperrt
Gesperrt
Danke für deine schnelle antwort.

bei zattoo kan man aber ein paar Sender auch ohne registrierung schauen; wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das dann legal, oder?

Du hast das hier scheinbar nicht gelesen oder?

Zitat von Billag
Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. (Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.)
 

ccppi

Stammgast
im zweiten zitat steht aber:

* Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt.

was für mich heisst (im zusammen hang mit erstem Zitat), dass ich wenn ich nicht registriert bin und sender unregistriert anschauen kann(wie man bei zattoo auch bei ein paaren kann) ich das auch darf, oder verstehe ich da was falsch?
 

ccppi

Stammgast
Tja ich habe nun antwort erhalten.
im E-Mail stand:

Sobald über Zattoo Fernseh-Programme konsumiert werden sind Sie zahlungspflichtig. Dies gilt auch für Wilmaa.
Das Gesetz besagt: "Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt."
-----

und das was in meiner versendeten stand:

Ich habe eine Frage im Bezug auf die Legalität von Zattoo.
Soweit wie mir bekannt ist, ist es nicht legal, wenn man ohne Fernsehgebüren zu bezahlen Zattoo oder andere gratis Fernsehangebote registriert nutzt.
Jedoch ist mir unklar ob man die 3 Sender die auf der Startseite von Zattoo sind, anschauen darf, da sie ohne Registrierung verfügbar sind.
Weil ich in der Billag FAQ dies gefunden habe:

"Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt. "

was für mich heisst das wenn ich mich nicht registriere und die Sender empfange nicht Strafbar mache, stimmt das soweit?

-----
Naja, die begründung finde ich etwas schlapp, Eigentlich umgeht die ja meine frage, mit dem Zitat vom gesetz, zuwelchem ich ja etwas gefragt habe, aber keine eindeutige begründung bekome.Oder sehe ich da was falsch?
Was meint ihr dazu?
 

POGO 1104

PCtipp-Moderation
Teammitglied
"Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt. "
man könnte es auch so sehen:

du bist registriert/musst dich registrieren, damit du zuhause Internet haben kannst. Also ein Internetabo. Richtig?

Und damit ermöglicht dir indirekt dieses kostenpflichtige (Internet-Abo), Zattoo (auch die 3 "Gratisprogramme") zu konsumieren...

Du hast alo nicht direkt ein kostenpflichtiges Abo fürs Fersehen selbst, aber indirekt ein kostenpflichtiges Internetabo, das dir dann den (Zattoo-) Fernsehkonsum ermöglicht, auch den der 3 Gratisprogramme

(...Mensch, komme mir vor wie ein Jurist.... Aber genau sooo denken/argumentieren die)

...Abgesehen davon, möchtest du dich wirklich mit den 3 Gratisprogrammen von Zattoo zufriedengeben ?

o.s.t.
 
Zuletzt bearbeitet:

Masche

Stammgast
Du hast das hier scheinbar nicht gelesen oder?
Den Ball muss ich Dir zurückgeben. Konkret steht nämlich:
Sollten Sie jedoch über keine anderen Empfangsgeräte als den Computer verfügen, müssen Sie sich anmelden, wenn die untenstehenden Bedingungen alle erfüllt sind.

Privater Fernsehempfang:
- Der Haushalt verfügt über einen Breitbandanschluss (z.B. ADSL, Kabelnetz).
- Eine entsprechende Software (z.B. Mediaplayer, Realplayer) ermöglicht den Empfang.
- Der Haushalt hat ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen abgeschlossen oder hat sich bei einer Anbieterin registriert, die kostenlos Zugang zu Fernsehprogrammen gewährt.
Was Du geschrieben hast, gilt nur für Radioempfang, also nicht für Zattoo.
 
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