Zürcherin erhält Parkbusse – wegen Fehlfunktion von Twint

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Nundedie

Aktives Mitglied
Da sehnt man sich doch die guten alten 20Rp.-Parkuhren zurück.. Auf einen Blick ersichtlich, wie lange bezahlt worden ist. 😁
 

run58

Neues Mitglied
Ich frage mich, wie jemand ein Parkticket lösen will bei einem PP, der mit einem gerichtlichen Verbot belegt ist. Private können keine Parkbussen erheben, auch nicht sozusagen eine private. Es handelt sich um reinen Schadenersatz, den diese Privatperson einfordert. Nur der Staat kann jemandem Parkbussen auferlegen, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. An diesem Artikel kann daher etwas nicht stimmen.
 

cartney2

Aktives Mitglied
In unserer Überbauung ist es so: Es besteht ein gerichtliches Verbot. Aber der Hauswart, welcher für die Kontrolle verantwortlich ist, muss eine Anzeige bei der Polizei machen. Er muss aber dann dem/der Falschparkierer(in) eine Mitteilung hinterlassen, dass eine Anzeige bei der Polizei gemeldet wurde. Die Busse erhält er/sie dann direkt von der Polizei.
 
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