Ich frage mich, wie jemand ein Parkticket lösen will bei einem PP, der mit einem gerichtlichen Verbot belegt ist. Private können keine Parkbussen erheben, auch nicht sozusagen eine private. Es handelt sich um reinen Schadenersatz, den diese Privatperson einfordert. Nur der Staat kann jemandem Parkbussen auferlegen, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. An diesem Artikel kann daher etwas nicht stimmen.