FatalError
Stammgast
Folgendes fand bei Kassensturz:
Wenn das Gerät nach einer Reparatur nicht funktioniert, hat man immer noch die gesetzlichen Rechte. Das heisst: Der Kunde hat gegen Rückgabe des Geräts das Recht auf Rückerstattung des Geldes oder auf ein neues Gerät. Und das während der ganzen Dauer der Garantie, sofern beim Kauf schriftlich oder mündlich nichts anderes abgemacht wurde.
OR Art. 205
Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/ma..._Garantie-auf-Handys-Rasierer-und-Co-Was-gilt
Wenn das Gerät nach einer Reparatur nicht funktioniert, hat man immer noch die gesetzlichen Rechte. Das heisst: Der Kunde hat gegen Rückgabe des Geräts das Recht auf Rückerstattung des Geldes oder auf ein neues Gerät. Und das während der ganzen Dauer der Garantie, sofern beim Kauf schriftlich oder mündlich nichts anderes abgemacht wurde.
OR Art. 205
Liegt ein Fall der Gewährleistung wegen Mängel der Sache vor, so hat der Käufer die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes der Sache zu fordern.
http://www.sf.tv/sf1/kassensturz/ma..._Garantie-auf-Handys-Rasierer-und-Co-Was-gilt