Es ist bereits passiert. Sie haben das Modell aus dem Angebot herausgenommen.Mal sehen was hier passiert!
Solange es nur in der Werbung ist, können sie sich auf einen Irrtum berufen. Wenn sie dir jedoch eine Bestätigung über Fr. 30.10 schicken ist das rechtsverbindlich. Wenn Du jetzt auf den ursprünglichen Fr. 0.85 beharrst, können sie sich wieder unter Hinweis auf den Irrtum zurückziehen.Habs heute bestellt und bereits eine Bestätigung für Fr. 30.10 erhalten.
2. Angebot
2.1. Die Angebote auf dem Webshop von microspot.ch / netto24 sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel / Produkte durch unsere Lieferanten oder Hersteller.
Lieb von Dir.Keep you uptodate was passiert.
Art. 21 Abs. 1:
Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.
Oder macht sich jemand den Spass, herauszufinden, was das Bundesgericht unter "Leichtsinn" versteht? Wobei - ich vermute es gibt dazu schon Entscheide..
Oder habe ich am Ende wieder etwas übersehen?
Das Problem ist nur, dass diese Bestätigungen in der Regel automatisch versandt wurden. Damit ist zwar der Vertragsabschluss komplett (ich vermute zwar, rechtlich gesehen schon mit der Bestellung), aber eben...
Wenn Du schon das OR so gut kennst, dann solltest Du es auch genau lesen. Von Übervorteilung kann nur von dem Teil gesprochen werden, der den Vertrag zum Abschluss gebracht hat:So gut kennt ihr das OR auch wieder nicht - das hört nicht beim Vertragsschluss auf... "Vertrag ist Vertrag" ist zu einfach gesagt.
Das relevante Stichwort hier dürfte "Übervorteilung" heissen...
Den Abschluss des Vertrags hat aber microspot erst durch die Bestätigung zum Abschluss gebracht. Vorher war er gemäss den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zustande gekommen:...dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist
Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande.
Das ist normal, bei Onlineshops werden die Antworten mit einem Script oder sowas erstellt und dann geschickt. Würde man alles manuell machen würde das sehr viel Zeit kosten.corax schrieb:automatisch? aber sonst ist alle i.o oder?
eie bestätigung zu einer bestellung automatisch, wenn die s so ist , dann sage ich
Wenn Du schon das OR so gut kennst, dann solltest Du es auch genau lesen. Von Übervorteilung kann nur von dem Teil gesprochen werden, der den Vertrag zum Abschluss gebracht hat:
Vertrag [...], dessen Abschluss VON DEM EINEN TEIL durch [...] oder des Leichtsinns DES ANDERN herbeigeführt worden ist,
Den Abschluss des Vertrags hat aber microspot erst durch die Bestätigung zum Abschluss gebracht. Vorher war er gemäss den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zustande gekommen:
Zudem wäre es entgegen gängiger schweizerischer Gerichtspraxis, dass Leichtsinn gerichtlich geschützt würde.
Jetzt aber mal Halt! Du kannst doch nicht einfach Zitate zu Deinen Gunsten so kürzen, dass sie den Sinn verändern. Das "oder" im SatzDanke für die Präzisierungen, allerdings hast auch du nicht alles genau gelesen.
bezieht sich nicht auf den "einen Teil" sondern auf "Ausbeutung der Notlage" und "der Unerfahrenheit", was Du sinnentstellend einfach durch Punkte ersetzt hast.Vertrag [...], dessen Abschluss VON DEM EINEN TEIL durch [...] oder des Leichtsinns DES ANDERN herbeigeführt worden ist,