Acer-Notebooks für 85 Rappen

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unihoc_72

Stammgast
Haha, bitte haltet mich auf dem laufenden, ob euer Redaktor das Gerät dann auch zu diesem Preis erhalten hatt. Laut OR ists ja nicht möglich, da dies ein offentsichtlicher Irrtum ist...

Gruss
 

BigMat

Stammgast
Habs bestellt

Habs heute bestellt und bereits eine Bestätigung für Fr. 30.10 erhalten. Würde mich interessieren wie das nun rechtlich aussieht.
Kann ich die Bestellung annulieren, wenn die mir einen anderen Preis angeben?
Wie ist das wenn ich nun auf der Bestätigung nochmals den gleichen Preis habe mit Fr. 30.10, müsste da Microspot dies nicht so liefern?

Fragen über Fragen... aber ich lass es drauf ankommen was passiert.

Schöns Tägli
BigMat
 

Masche

Stammgast
Habs heute bestellt und bereits eine Bestätigung für Fr. 30.10 erhalten.
Solange es nur in der Werbung ist, können sie sich auf einen Irrtum berufen. Wenn sie dir jedoch eine Bestätigung über Fr. 30.10 schicken ist das rechtsverbindlich. Wenn Du jetzt auf den ursprünglichen Fr. 0.85 beharrst, können sie sich wieder unter Hinweis auf den Irrtum zurückziehen.

Du musst selber wissen, was Du willst. Willst Du den Laptop für Fr. 30.10 wirklich, so würde ich nichts unternehmen, womit Du stillschweigend die Offerte akzeptierst. Eigentlich kannst Du dabei gar nichts verlieren, denn Du hast Ihre schriftliche Offerte. Eine solche ist gemäss OR verbindlich. Sie können deshalb nachträglich nicht mehr verlangen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von microspot steht das ausdrücklich:
2. Angebot
2.1. Die Angebote auf dem Webshop von microspot.ch / netto24 sind freibleibend und sind nicht als bindende Offerten zu verstehen. Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Artikel / Produkte durch unsere Lieferanten oder Hersteller.
 

BigMat

Stammgast
Genau das mache ich

Hallo Masche
genau das werde ich machen. Ich bleibe ruhig und harre deren Dinge. Soweit mir ist, müssen die mir ein neues Angebot machen, falls sie den Fehler merken. Dann kann ich ja immer noch entscheiden ob ich diese Offerte annhemen soll oder nicht.

Keep you uptodate was passiert.

Grüsse
BigMat
 

BlackIceDefender

Gesperrt
Gesperrt
Die mit der Bestaetigung sollten es kriegen. Aber evt. reden sie sich heraus mit die e-mail sei 'beim uebermitteln veraendert worden'.

ich bin ueberzeugt dass die mit bestetigung recht haetten, wenn sie darauf bestehen.
 

FFOOO

Stammgast
Nicht ganz...

Das wäre ja schön, wenn einige einen Lap für 30 Franken bekommen; vielleicht macht Microspot das ja sogar als (eigentlich unbeabsichgten) Werbegag, ich denke jedoch es wird eher beim Gutschein bleiben, wie kelevr4 vermutet.

So gut kennt ihr das OR auch wieder nicht - das hört nicht beim Vertragsschluss auf... "Vertrag ist Vertrag" ist zu einfach gesagt.

Das relevante Stichwort hier dürfte "Übervorteilung" heissen... wie bereits gesagt: man nehme mal das OR zur Hand:
Art. 21 Abs. 1:
Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.

Ich denke das hier würde auf Leichtsinn (desjenigen, der die Daten so in CMS/Webshop eingegeben hat) rauslaufen.

Ich vermute, den Rechtsweg sollte man sich hier ersparen, rein aus Zeitgründen, auch wenns wegen einer Versicherung nichts kosten würde.

Oder macht sich jemand den Spass, herauszufinden, was das Bundesgericht unter "Leichtsinn" versteht? Wobei - ich vermute es gibt dazu schon Entscheide..

Oder habe ich am Ende wieder etwas übersehen? :-)
 

maedi100

Stammgast
Oder macht sich jemand den Spass, herauszufinden, was das Bundesgericht unter "Leichtsinn" versteht? Wobei - ich vermute es gibt dazu schon Entscheide..

Oder habe ich am Ende wieder etwas übersehen? :-)

Meiner Meinung nach sind Webshopbetreiber nicht leichtsichtig, also gehe ich davon aus, wenn sie mir eine Bestätigungsmail senden, dass alles mit rechten dingen zu und her geht. :)
 

FFOOO

Stammgast
Das Problem ist nur, dass diese Bestätigungen in der Regel automatisch versandt wurden. Damit ist zwar der Vertragsabschluss komplett (ich vermute zwar, rechtlich gesehen schon mit der Bestellung), aber eben...
 

maedi100

Stammgast
Das Problem ist nur, dass diese Bestätigungen in der Regel automatisch versandt wurden. Damit ist zwar der Vertragsabschluss komplett (ich vermute zwar, rechtlich gesehen schon mit der Bestellung), aber eben...

nennt man dies nicht selbstschuld, wenn jemand seine Einwilligung automatisch versendet?
 

Masche

Stammgast
So gut kennt ihr das OR auch wieder nicht - das hört nicht beim Vertragsschluss auf... "Vertrag ist Vertrag" ist zu einfach gesagt.

Das relevante Stichwort hier dürfte "Übervorteilung" heissen...
Wenn Du schon das OR so gut kennst, dann solltest Du es auch genau lesen. Von Übervorteilung kann nur von dem Teil gesprochen werden, der den Vertrag zum Abschluss gebracht hat:
...dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist
Den Abschluss des Vertrags hat aber microspot erst durch die Bestätigung zum Abschluss gebracht. Vorher war er gemäss den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zustande gekommen:
Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung via E-Mail oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande.

Zudem wäre es entgegen gängiger schweizerischer Gerichtspraxis, dass Leichtsinn gerichtlich geschützt würde.
 

I Think Linux

Stammgast
corax schrieb:
automatisch? aber sonst ist alle i.o oder?
eie bestätigung zu einer bestellung automatisch, wenn die s so ist , dann sage ich
Das ist normal, bei Onlineshops werden die Antworten mit einem Script oder sowas erstellt und dann geschickt. Würde man alles manuell machen würde das sehr viel Zeit kosten.
 

FFOOO

Stammgast
Hallo Masche

Danke für die Präzisierungen, allerdings hast auch du nicht alles genau gelesen.

Wenn Du schon das OR so gut kennst, dann solltest Du es auch genau lesen. Von Übervorteilung kann nur von dem Teil gesprochen werden, der den Vertrag zum Abschluss gebracht hat:

Eben gerade nicht:
Vertrag [...], dessen Abschluss VON DEM EINEN TEIL durch [...] oder des Leichtsinns DES ANDERN herbeigeführt worden ist,

Der eine und der andere Teil sind nicht definiert, der Vetragsabschliessende könnte der eine oder der andere sein. Es ist egal wer übervorteilt wird. Höchstens es gibt dazu eine Gerichtspraxis aber aus dem Wortlaut geht das nicht hervor.

Den Abschluss des Vertrags hat aber microspot erst durch die Bestätigung zum Abschluss gebracht. Vorher war er gemäss den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht zustande gekommen:

Gut ja, an den Auszug aus den AGBs hatte ich nicht mehr gedacht.
Allerdings wird ein Vertrag wie ich es im Kopf habe bei der Annahme eines Antrags geschlossen (übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung), mit der Bestellung wäre dies ja schon der Fall (der Online-Shop dürfte als Antrag gelten). Aber vielleicht ist das in gewissen Bereichen anders, oder eben die AGBs kommen hier eventuell zum Zug, im Detail kenne ich mich nicht aus.

Zudem wäre es entgegen gängiger schweizerischer Gerichtspraxis, dass Leichtsinn gerichtlich geschützt würde.

Ich gehe mal davon aus, dass das stimmt, da kenne ich mich zu wenig aus.


In der Zwischenzeit denke ich, dass vielleicht ein wesentlicher Irrtum sogar zutreffender wäre als Übervorteilung. Es bleibt jedoch dabei, dass die Chancen leider eher gering sind, den Lap für 30.- zu bekommen.


Also dann Masche, lass uns weiter Haare spalten... :-D
 

Mapstar

Mitglied
Microspot - ganz schwach!

Sehr sehr enttäuschend von Microspot: Keine offizielle Benachrichtigung wegen des Irrtums, keine Kommunikation - gar nichts!

Stattdessen wurden die Bestellungen stillschweigend storniert (auf den Status "Abgeschlossen" gesetzt) und die Auftragssumme wurde auf 0,00 gesetzt. Das finde ich ganz schwach, unprofessionel und schlichtwegs eine Sauerei!

Fehler machen - okay, kann passieren! Aber dann einfach so tun, als wäre nichts passiert und nicht mal ein Erklärungsmail schicken...
 

Masche

Stammgast
Stopp, Sichern

Danke für die Präzisierungen, allerdings hast auch du nicht alles genau gelesen.
Jetzt aber mal Halt! Du kannst doch nicht einfach Zitate zu Deinen Gunsten so kürzen, dass sie den Sinn verändern. Das "oder" im Satz
Vertrag [...], dessen Abschluss VON DEM EINEN TEIL durch [...] oder des Leichtsinns DES ANDERN herbeigeführt worden ist,
bezieht sich nicht auf den "einen Teil" sondern auf "Ausbeutung der Notlage" und "der Unerfahrenheit", was Du sinnentstellend einfach durch Punkte ersetzt hast.

Auf diesem Niveau bin ich nicht bereit, "Haare zu spalten".
 
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