Masche
Stammgast
Lieber nicht. Denn dann müsste ich die Verantwortung für alle meine Statements ablehnen, das Gegenteil behaupten und mich auf einen wesentlichen Irrtum berufen.PC-Tipp könnte sie aber einklagen
Alles, was ich bisher geschrieben habe, ist nämlich ausschliesslich meine persönliche Interpretation. Leider deckt sie sich nicht mit der Meinung des Schweizerischen Bundesgerichts. In einem Präzedenzfall (BGE 105 II 23) wurde nämlich dem Verkäufer von Bundesgericht Recht gegeben. Wie willkürlich und wackelig das Urteil aber meines Erachtens ist, zeigt sich daran, dass beide Vorinstanzen dem Käufer Recht gegeben haben. Und es ist für mich wieder einmal der Beweis, dass das OR das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist nichts anderes als Arbeitsbeschaffung und Arbeitsplatzerhaltung für Anwälte und Richter. Wären Benutzeranleitungen so geschrieben, wir würden uns totlachen, und es würde sich sicher bald ein Anwalt finden, der dagegen Klage führren würde. Wer klagt eigentlich einmal unsere Gesetze an?
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